Handy beschlagnamt datenschutz

das handy von A wird beschlagnahmt da er sms drohungen gegenüber B geäußert hat. Jetzt wurden aber alle SMS nachrichten die auf dem handy von A waren ausgelesen. und stehen in der ermittlungsakte und nicht nur die SMS nachichten zwischen A und B. somit kann B ja private sms nachrichten von A als Nebenkläger während der akteneinsicht einsehen. also in den akten der staatsanwaltschaft stehen alle sms nachrichten. verstößt das nicht gegen den datenschutz?

Normalerweise werden alle nicht für den Fall relevanten Daten (hier die SMS) in den Akten geschwärzt, so dass sie bei Akteneinsicht nicht für andere sichtbar sind.
Am besten mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.

Um Handydaten auszulesen bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Wurde dieser Beschluss im Rahmen der Ermittlungen erstellt, gehören alle erfassten Daten zur Ermittlungsakte. Das ist auch bei Gesprächsmitschnitten so, egal, ob dort Passagen enthalten sind, die mit dem Fall gar nichts zu tun haben. Das Fernmeldegeheimnis und somit auch der Datenschutz wird hier durch den richterlichen Beschluss eingeschränkt.

M.E. werden von der Staatsanwaltschaft die zur Ermittlung von Straftaten sichergestellten „Beweise“ gesichert. Ob sichergestellte „Beweise“ auch zivilrechtlich verwertet werden können, kann ich leider nicht sagen. Vermuten würde ich eher nicht.

A darf B nicht bedrohen, tut ers doch, kann B ihn anzeigen - hat er wohl getan. Polizei/Staatsanwalschaft müssen ermitteln, naheliegend: Sicherstellung des Handys als Tatmittel.
Ebenso naheliegend: Handy wird ausgelesen, Ziel: Stimmen die Beschuldigungen gegen A?
Dass dabei auch solche SMS gefunden werden, die keine Droh-SMS sind, ist ja klar.
Wer soll das aber entscheiden? Und wie soll er das tun?
Nun, einer der Ermittler wird wohl alle SMS lesen müssen. Weil er das aber nicht heimlich tun soll/darf, wird er es dokumentieren - in einem Bericht.
Und da tauchen dann eben auch SMS auf, die vielleicht keinen Droh-Inhalt haben. Aber sie tauchen auf, und das ist gut so. Damit nämlich der Richter entscheiden kann, was relevant ist, damit keiner etwas unbemerkt unter den Tisch kehrt…
Umgekehrt: Ein Ermittler (Staatsanwaltschaft oder Polizei) schreibt in den Bericht, er habe nichts auf dem Handy gefunden, was auf eine Straftat hindeutet, ohne das, was er tatsächlich gefunden hat, aufzulisten, zu beschreiben…und man wäre B. Da könnte man die umgekehrte Frage stellen: Müssen die denn nicht alles dokumentieren?
Also alles eine Frage der Perspektive. Wenn A den B mit SMS bedroht, muss er damit rechnen, dass B sicht mit rechtstaatlichen Mitteln wehrt.
A war allerdings scheinbar auch noch dumm und/oder schlecht beraten: Wenn schon die Behörden sein Handy sicherstellen, und auf dem Gerät sind außer den Droh-SMS auch noch solche, die niemanden etwas angehen und nicht zum Sachverhalt gehören, dann hätten die Ermittlungsbehörden eben diesen Umstand bei der Auswertung einvernehmlich berücksichtigen können - wenn auch nicht müssen.
Zusammengefasst:
Die Ermittlungsakten sollen dokumentieren, wer was getan hat. Sie sollten deshalb alle Ermittlungsmaßnahmen enthalten und dem Richter die Relevanzentscheidung überlassen. Strafprozessrecht kann eben Datenschutz überlagern.

Hallo thomas,
mit Strafgesetzgebung kenne ich mich überhaupt nicht aus.
lieben Gruß
roland

Haben sie mal mit dem Staatsanwalt geredet und gefragt, wie er das handhaben will?

Da A ja dann wohl Angeklagter in einem Strafverfahren ist, bekommt er einen Pflichtverteidiger (wenn er nicht darauf besteht sich selbst zu verteidigen). Dieser Pflichtverteidiger sollte sich um das Problem kümmern und dafür sorgen, dass die nicht zum Verfahren gehörenden SMS vom Staatsanwalt aus der Akte gelöscht werden.

das handy von A wird beschlagnahmt da er sms drohungen
gegenüber B geäußert hat. Jetzt wurden aber alle SMS
nachrichten die auf dem handy von A waren ausgelesen. :…

verstößt das nicht gegen den datenschutz?

Da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich diese Frage nicht erschöpfend beantworten.
Ich würde diese Frage mal auf 123Recht im Forum stellen:

http://www.123recht.net/forum_default.asp

Dort lesen Rechtsanwälte oder andere juristisch ausgebildete Personen mit, die sicher dazu mehr sagen können.

mfg Michael