Handy defekt

Hallo,
Vor einiger Zeit haben sich doch die Garantie und Gewährleistungsregeln geändert.
Ich habe doch jetzt 2 Jahre garantie auf alle Artikel, wobei im ersten halben Jahr die Beweislast, daß der Schaden schon vor dem Kauf vorlag, beim Verkäufer ist und in den restlichen 1,5 Jahren beim Käufer! Soweit richtig? Bitte korrigiert mich, wenn ich Begriffe verwechsle, oder etwas sachlich nicht stimmt. Ich bin sehr interessiert an dieser Rechtslage.
Jetzt der konkrete Fall:
Ich habe mir ein neues Handy zugelegt, daß einige Macken in der Software aufweist.
D2 Vodafone (Shop) teilte mir mit, daß man ein solches defektes Handy nur innerhalb von 5 Tagen und ner halben Std. Telefondauer bis dahin umtauscht. Ansonsten müßte es eingeschickt werden. Das Handy wurde schon mal umgetauscht, weil das erste ebenfalls Software-Probleme hatte (Aussage Händler). Jetzt die Fragen:

Dieses Recht auf Nachbesserung hat der Händler immer noch? Das heißt, er kann es einschicken?
Unter welchen Bedingungen könnte ich denn einfach vom Vertrag zurücktreten?
Habe ich nicht durch 1x umtauschen meine Pflicht des Nachbesserungsversuches erfüllt?
Sprich: Ich kann jetzt vom Vertrag zurücktreten und mir ein neues Handy wo anders kaufen?

Gibt es irgendwo im Netz eine verständliche Abhandlung über die geltenden Verbraucherrechte und Gesetze ?
Vielen Dank, für Eure Hilfe,
Stephan

Hi,

um mal von einer etwas anderen Seite an das Problem heranzugehen: bei Handys ist es unverschämter Weise üblich daß nach und nach Software-Updates auftauchen um Bugs auszumerzen. Je nachdem welches Handy Du hast könnte es sein daß D2 Dir kein „besseres“ Gerät geben kann weil der Hersteller selber kein solches zur Verfügung stellt, man kann sich dann nur darüber ärgern wieso Firmen einen als Betatester mißbrauchen anstatt einem für das sauer verdiente Geld ein funktionierdendes Gerät mit allen versprochenen Leistungen zu präsentieren.

Daher nun die Frage: um welches Handy handelt es sich und welche Firmware ist darauf (Firmware=Software des Handys)? Ggf. kannst Du unter http://www.telefon-treff.org Hilfe von Profis finden, die das Problem kennen und wissen wie man entweder den Bug beseitigt oder aber Tipps haben wie man reklamieren kann.

Der Telefon-Treff ist das größte deutsche Mobilfunk-Forum, die Jungs (und Mädels) dort kennen sich wirklich gut aus.

Gruß,

MecFleih

Hallo !

Hallo,
Vor einiger Zeit haben sich doch die Garantie und
Gewährleistungsregeln geändert.

Falsch ! Nur das Gewährleistungsrecht hat sich geändert.

Ich habe doch jetzt 2 Jahre garantie auf alle Artikel,

Falsch ! Gewaährleistung 24 Monate … Garantie je nach
freiwilliger Selbstverpflichtung des Herstellers bzw. Händlers.

wobei
im ersten halben Jahr die Beweislast, daß der Schaden schon
vor dem Kauf vorlag, beim Verkäufer ist und in den restlichen
1,5 Jahren beim Käufer!

Auch nicht ganz richtig. Die Gewährleistung bezieht sich auf Sachmängel die bei Übergabe vorhanden waren, nicht vorher und auch nicht nachher.

Soweit richtig? Bitte korrigiert mich,
wenn ich Begriffe verwechsle, oder etwas sachlich nicht
stimmt. Ich bin sehr interessiert an dieser Rechtslage.

Deshalb korrigiere ich ja so fleißig :wink:
Diese kleinen Unterschiede sind für Otto-Normalverbraucher
zwar unbedeutend, für die Rechtslage aber entscheided.

Jetzt der konkrete Fall:
Ich habe mir ein neues Handy zugelegt, daß einige Macken in
der Software aufweist.
D2 Vodafone (Shop) teilte mir mit, daß man ein solches
defektes Handy nur innerhalb von 5 Tagen und ner halben Std.
Telefondauer bis dahin umtauscht.

Stimmt soweit, dies liegt daran, das das Produkt mit einem
entsprechenden Kartenvertrag gekoppelt ist und nach Inanspruchnahme
der daraus resultierenden Dienstleistung eine Stornierung des
Vertrag, bzw. bei PrePaid-Karten eine Wiederherstellung des
Auslieferungszustand (Volles Guthaben) für den Netzbetreiber
schwierig ist. Deshalb stellen die sich dann quer, ob das rechtlich
haltbar ist, kann ich nicht sagen.

Ansonsten müßte es
eingeschickt werden. Das Handy wurde schon mal umgetauscht,
weil das erste ebenfalls Software-Probleme hatte (Aussage
Händler).

Das heißt du hast das Gerät schon 1 x zur Garantienachbesserung,
bzw. Gewährleistungsreparatur einschicken lassen. Scheinbar war
da keine Nachbesserung möglich, so das du ein neues Gerät bekommen
hast (Wandlung)

Jetzt die Fragen:

Dieses Recht auf Nachbesserung hat der Händler immer noch? Das
heißt, er kann es einschicken?

Also normalerweise muß man dem Händler 2-3 Nachbesserungsversuche
gestatten. Dann kannst du auf Wandlung bestehen. Die sieht in der Regel so aus, das der Händler ein neues Produkt rausgibt. All das wirkt sich nicht auf den Lauf der Garantie/Gewährleistung aus - bedeutet, die Garantie/Gewährleistung verlängert sich nicht
und beginnt auch nicht erneut von vorn an zu laufen.

So. Die Wandlung hast du somit ja schon hinter dir. Nachbesserung
also fehlgeschlagen -> Wandlung erfolgt. Die Wandlung ist nun auch fehlgeschlagen, also nach meiner Rechtsauffassung eine Wandlung
in Geld verlangen, bzw. ein Modell eines anderen Herstellers in Betracht ziehen, welches nicht diese Probleme aufweist.

Unter welchen Bedingungen könnte ich denn einfach vom Vertrag
zurücktreten?

Bei Handy’s verdammt schwierig. Oft bezahlt man für das Gerät
nur 1 Euro oder so, da man einen Vertrag mit einer Telefongesellschaft
eingeht. Nur weil das Handy dann kaputt geht, ergibt sich hieraus
keinen Rechtsanspruch den Vertrag mit der Telefongesellschaft zu kündigen. Theoretisch könntest du also 1 Euro fürs Handy verlangen, zudem bei Neukauf eines anderen Modells auch den provisionsbehafteten Handypreis verlangen.

Bei Prepaidprodukten ist es noch schwieriger. Rechtlich gesehen
kaufst du Handy und Karte zusammen in einem Karton als 1 Produkt.
Mit Rückgabe des Handy`s gibst du also auch die Prepaidkarte ab,
wodurch eine komplette Wandlung erfolgen könnte. Jedoch gestaltet sich dies dadurch sehr schwer, da die Prepaidkarte evt. inzwischen weniger
oder mehr Guthaben aufweist wie beim Kauf. Theoretisch hättest du einen Anspruch auf die Differenz, bzw. müßtest den Fehlbetrag dir anrechnen lassen. Prektisch funktioniert dies aber nicht, da
dies einen Sonderfall im Prepaidgeschäft darstellt, den kein
Mensch in der Kette Industrie/Grosshändler/Händler regulieren
kann. Daher stellen sich die Händler dann auch quer, da sie
bei einer Wandlung die Telefonkarte in die Tonne hauen müßten.
Und das will kein Händler.

Habe ich nicht durch 1x umtauschen meine Pflicht des
Nachbesserungsversuches erfüllt?
Sprich: Ich kann jetzt vom Vertrag zurücktreten und mir ein
neues Handy wo anders kaufen?

Ich denke ja. Jedoch mußt du dem Händler nun schon die Möglichkeit geben, das er durch eine authorisierte Werkstatt prüfen läßt, ob wirklich ein erneuter Defekt vorliegt.

Handy woanders kaufen halt ich für die schlechteste Lösung,
denn nur wenn du dem Händler damit „drohst“ das andere Handy
auch von ihm zu erwerben, wird er sich vielleicht breitschlagen
lassen, die Sache irgendwie abzuwickeln. Ansonsten wartet er
auf das Schreiben deines Anwalts … die Handybranche ist da knallhart, ich war selbst jahrelang damit beruflich konfrontiert.

Gibt es irgendwo im Netz eine verständliche Abhandlung über
die geltenden Verbraucherrechte und Gesetze ?
Vielen Dank, für Eure Hilfe,
Stephan

So, genug geschrieben ???
Ich hoff es hat etwas geholfen :smile:

LG Olli

Ja super, vielen herzlichen Dank !!
Das war sehr hifreich !

gruß, Stephan