Handy, Garantie, Display

Moin,
habe ein Samsung Galaxy S3 seit nem halben Jahr. Habe es mit einem groben Pixelfehler bekommen von Vodafone. Es ist ein schwarzer ca 1 cm langer Strich, der waagerecht über mein Display verläuft. WOllte es in einem Jahr umtauschen(Garantie). So weit so gut. Nun ist es mir runtergefallen und der Display ist gesprungen. Nicht stark und nicht an der Stelle, ab die der Pixelfehler ist.

Meine Frage: Kann ich die Garantie noch in Anspruch nehmen? Der Pixelfehler hat ja nichts mit dem Sprung zu tun und eigentlich müsste ja Vodafone oder Samsung nachweisen, dass der Fehler kein Werksfehler war, oder?

Vielen Dank für die Antworten.

MfG

Denny

Moin,
habe ein Samsung Galaxy S3 seit nem halben Jahr. Habe es mit
einem groben Pixelfehler bekommen von Vodafone. Es ist ein
schwarzer ca 1 cm langer Strich, der waagerecht über mein
Display verläuft. WOllte es in einem Jahr
umtauschen(Garantie).

Warum behält man ein Gerät mit offensichtlichem Fehler ein Jahr lang bevor man es tauscht? Hoffte man etwa darauf, dann den Nachfolger bekommen zu können?

So weit so gut. Nun ist es mir
runtergefallen und der Display ist gesprungen. Nicht stark und
nicht an der Stelle, ab die der Pixelfehler ist.

Tja, Chance vertan. Trick 17 mit Selbstverarschung. Jetzt wird es Dir niemand mehr tauschen/auf Garantie oder Gewährleistung reparieren. Du wirst niemandem erzählen können, dass der Fehler vorher schon da war.

Meine Frage: Kann ich die Garantie noch in Anspruch nehmen?

Meine Frage: Redest Du wirklich über Garantie oder über Gewährleistung?

Garantie ist etwas, das der Hersteller freiwillig zu seinen eigenen Konditionen anbietet. Meistens gibt es da ein mehr oder weniger wortstarkes Stück Papier mit den Bedingungen. Bei der Gewährleistung ist es gesetzlich geregelt.

Der Pixelfehler hat ja nichts mit dem Sprung zu tun und
eigentlich müsste ja Vodafone oder Samsung nachweisen, dass
der Fehler kein Werksfehler war, oder?

Das betrifft den Fall der Gewährleistung. Ohne Sprung hast du sicherlich recht. Mit Sprung… Sagen wir es so: So ein Display ist ein empfindliches Bauteil. Wenn die Belastung so groß ist, dass das schützende Glas springt, ist es auch durchaus im Bereich des Möglichen, dass weitere Defekte auftreten.

Dazu kommt: Bei der Gewährleistung dreht sich nach einem halben Jahr die Beweislast um. Ab da muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Das ist so schon quasi unmöglich bzw. extrem teuer. Mit dem Schaden durch den Sturz wird es nicht leichter.