Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.
Gegen der Händler dürften daher kaum Ansprüche bestehen oder durchsetzbar sein.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.
Gruß
S.J.
Ich habe so ein problem: Ich habe mir vor ca. 1 1/2 Jahren das
LG KF750 gekauft. Ich habe es bei eBay von einem gewerblichen
Verkäufer gekauft, mit Rechnung und allem drum und dran.
Nun ist das Problem das dieser Händler, sagen wir mal so,
nicht gerade viel wert auf Reperaturen legt. Viele bewertungen
im Internet sind negativ, z.B. hat einer sein Handy vor einem
halben Jahr hingeschickt und noch nicht wieder…
Da ich mein Handy nunmal brauche meine Frage:
MUSS ich das Handy an den Händler schicken? Der Rechnung liegt
ein Rücklieferschein bei. Denn lieber würde ich es an den
Hersteller (LG) schicken.
Danke im Voraus!