das handy friert ein, anruf fehlgeschlagen .kein netzt.
das problem tritt in unregelmäsigen abständen auf.
das gerät wurde jetzt schon 3 mal zur reperatur geschickt aber leider wurde kein fehler gefunden und der händler weigert sich immer noch das gerät zurück zu nehmen .
was kann ich jetzt machen .
bitte um hilfe denn ich habe das gerät erst im mai dieses jahres gekauft.
Wichtig wären u.A. die Angaben welches Handy, Software etc.
Aber generell gibt es laut geltener Gesetzgebung kein Umtausch- oder Rückgaberecht auch nach dem 3.Reparaturversuch. Da ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Aber versuche das Handy mit der Reparaturhistorie direckt zum Hersteller zu schicken und um Lösung zu bitten. Hast ja 2 jahre Garantie bzw. Gewährleistung außer es ist ein Iphone, dann nur 12 Monate. Bei weiteren Rückfragen bitte nochmal melden.
bei 3 mal defekt steht dir ein 1zu1 tausch sofort zu , laß dich nicht linken das ist dein gutes recht, du kannst dir ein anderes gerät aussuchen nach dem 3. mal
Hallo,
Ein Recht auf umstausch bzw. Wandlung des Gerätes besteht nur wenn nach 3 Reparaturen des selben fehlers dieses weiterhin besteht . Jedoch muss der Fehler auch festgestellt worden sein. Ansonsten besteht dieses Recht nicht.
Ich würde das Gerät mal komplett zurück auf werkseinstellungen setzen und es dann mal ohne irgendwelche apps zu installieren testen. Besteht der Fehler dann auch, nochmals an den Händler herantreten und das Problem schildern.
Sollte das nichts bringen das Handy direkt an ein Service Center des Herstellers schicken.
Diese findet man auf der Homepage des jeweiligen Herstellers.
Ein Recht auf umstausch bzw. Wandlung des Gerätes besteht nur
wenn nach 3 Reparaturen des selben fehlers dieses weiterhin
besteht . Jedoch muss der Fehler auch festgestellt worden
sein. Ansonsten besteht dieses Recht nicht.
in welchem Gesetz welchen Landes steht das? Im BGB jedenfalls nicht.
Gruß
Testare_
Du hast eine gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten Dauer und in dieser Zeit ist nur Dein Händler Dein Vertragspartner, niemand anders, auch nicht der Hersteller !!!
In dieser Zeit muß man dem Händler die Möglichkeit zur sogenannten Nachbesserung, sprich Reparatur geben. Wenn die Reparaturversuche fehlschlagen, dann hat man das Recht, vom Kauf zurückzutreten und und ihn rückgängig zu machen.
Es ist natürlich schwierig, wenn kein Fehler in der Werkstatt gefunden wurde oder der Fehler nur sporadisch auftritt.
Bleibt der Händler stur, dann hilft nur der Weg zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale zwecks Beratung.
Nach den 6 Monaten tritt die Garantie ein, dies ist eine Leistung, die der Hersteller auf sein Produkt gibt. Hier muss der Käufer nachweisen, dass das Problem schon von anfang an existierte, Du hast hofffentlich eine Kopie der Reparaturberichte… dann wärst Du auf der sicheren Seite und der Hersteller müsste nun ran …
Du hast eine gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten Dauer
Das Gesetz spricht aber von 2 Jahren. Hast Du der Rechtssprechung schon erklärt, dass da wohl was nicht stimmt?
Nach den 6 Monaten tritt die Garantie ein, dies ist eine
Leistung, die der Hersteller auf sein Produkt gibt.
Das ist leider kompletter Unsinn. Garantie kann jeder geben, sie gilt normalerweise ab Kaufdatum und oft gibt es gar keine.
Hier muss
der Käufer nachweisen, dass das Problem schon von anfang an
existierte,
Es wäre das erste mal, dass ich sowas in irgendeiner Garantieerklärung finde. Hast Du einen Beleg für diese Behauptung oder hast Du das anz einfach mit der Sachmangelhaftung verwechselt?
Du hast hofffentlich eine Kopie der
Reparaturberichte…
Das wäre in der Tat hilfreich.
Aber das:
dann wärst Du auf der sicheren Seite und
der Hersteller müsste nun ran …
ist wieder nur Unsinn, der aus den falschen Behauptungen oben folgt.