Hallo ich habe eine Frage…
Angenommen man hat ein Handy für 800 euro gekauft… Man hat dieses handy gerade mal 20 tage im Besitz gehabt … Davon war man 14 tage im Urlaub hat handy wegen ständigen fehlern gleich daheim gelassen. . Nach Urlaub handy in Reparatur gegeben 14 tage weg. Defekt angeblich behoben.
1 Tagespäter dieselben fehler und neue…
Handy wieder weg zur Reparatur. … Nun info bekommen das die Fehler nicht nachvollziehbar sind…
Hat man Chance auf Umtausch?
Was kann ich noch machen… Kann das Handy in dem Zustand überhaupt nicht gebrauchen da ständig die Gespräche abbrechen und andere Fehler wie Internet u WLAN nicht funktionieren.
Bitte um euren rat
Danke
Das könnte doch auch stimmen. Es kann am Netz liegen und dafür kann ja der Händler oder Hersteller nichts.
Wenn der Fehler nicht behoben werden kann dann hat man seine ganz normalen Gewährleistungsrechte als Käufer, aber gegenüber dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller.
Man kann ein Neugerät verlangen oder tritt vom Kaufvertrag sogar ganz zurück und verlangt sein Geld zurück.
Eine Minderung (Preisnachlass) hat ja hier keinen Sinn.
MfG
duck313
Hmmm geht aber mit nem anderen Gerät …
Also Empfang. …
Verkäufer geht nicht auf rücknahme ein… will geld nicht zurück zahlen
Muss er aber!
Gewährleistung = 2x Nachbesserung; wenn erfolglos, dann Geld zurück.
Alles natürlich innerhalb der Gewährleistungszeit (ein oder zwei Jahre; in Deinem Fall ist es egal!) und das Gerät muss schon beim Kauf kaputt gewesen sein.
Wenn Du den Verkäufer mit dem Begriff „Gewährleistung“ konfrontierst, merkt der, dass Du Deine Rechte kennst. Er wird einlenken und handzahm werden; das klappt immer!
Glückauf!
Das kommt darauf an. Bei dem Preis (und den Reparaturversuchen) könnte es sich um ein neues Handy von einem gewerblichen Verkäufer handeln, muss es aber nicht.
Ich wollte es nur gesagt haben …
Gruß
Christa
Handy wurde am 18.5. On einem elektrofachgrosshandel gekauft und wohl von der eigenen Werkstatt repariert
Großhandel? D. h. Verkäufer UND Käufer sind gewerblich? Da steht Gewährleistung unter Umständen auf einem ganz anderen Blatt …
Elektrofachhandel … sorry gerade jetzt erst gesehen das t9 wieder zugeschlagen hat …
Verkäufer gewerblich
Käufer privat… Handy wurde auch ohne Vertrag gekauft
Dann einfach wie von GrubeSonne zuvor erklärt Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Dann hätte er aber die Gewährleistung explizit ausschließen müssen, oder?
So ist es zumindest mal bei Autos; auch ein Gegenstand.
Glückauf!
Ja schon, wobei du das mit den beiden erfolglosen Nachbesserungen präzisiert hattest.