folgendes Thema/ Situation:
Wird das Handy (+ Karte) gestohlen, so ruft man ja beim Provider an um die Karte sperren zu lassen. Nehmen wir an, das Handy taucht nicht wieder auf, was passiert dann mit dem Vertrag?
Kann man den Vertrag kündigen (vor Ablauf der Mindestlaufzeit)?
Muß man die Grundgebühr trotzdem weiter zahlen?
Prinzipiell ist es deinem Provider egal ob dir dein handygestohölen wurde oder nicht - weiterzahlen musst du trotzdem…
Aber:
frage deinen provider ob man zu einer andern lösung kommen kann…
sollte der vertrag erst seit 2 wochen bestehen, kann man laut irgendeinem gerichtsurteil auch wieder aus dem vertrag raus (frag mich jetzt bitte nicht wo ich das gelesen habe, ich habe keine ahnung, aber ich habe es mal gelesen…)
welchen provider mit welchem netz hast du denn?
mfg
axcel
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es ist ganz einfach:
der kauf des handys und der abschluß eines mobilfunkvertrages stellen zwei unterschiedliche tatsachen dar. und deswegen hat das eine mit dem anderen in der hinsicht nichts zu tun. deutlich wird dies an dem beispiel einer sonderkündigung wie jetzt z.b. bei e-plus: die kunden, die von ihrem sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben, mussten ihr handy ja auch nicht zurück geben! also hast du, böse gesagt, halt pech gehabt! wende dich aber trotzdem an deinen provider, denn auf kulanzbasis kann es schon sein, daß man dir ein neues handy anbietet (evtl. mit vertragsverlängerung o.ä.). dies hängt auch davon ab, ob man ein zahlungskräftiger kunde ist, wie lange man den vertrag schon hat etc.
also, erkundigen kostet nichts! du mußt ihnen halt klarmachen, daß wenn du kein neues handy bekommst, außer der grundgebühr auch für sie keine weiteren einnahmen anfallen!
viel erfolg!
folgendes Thema/ Situation:
Wird das Handy (+ Karte) gestohlen, so ruft man ja beim
Provider an um die Karte sperren zu lassen. Nehmen wir an, das
Handy taucht nicht wieder auf, was passiert dann mit dem
Vertrag?
Kann man den Vertrag kündigen (vor Ablauf der
Mindestlaufzeit)?
Muß man die Grundgebühr trotzdem weiter zahlen?
Wir meine „Vorredner“ bereits gesagt haben, hast Du rechtlich keine Chance. Es gibt evtl. noch die Möglichkeit, dass Du bei der Polizei eine Diebstahlanzeige stellst (wenn es aufgrund der Umstände des Abhandenkommens möglich ist), dann hast Du evtl. dann eine bessere Chance.
Mir ist mal der Geldbeutel mit Führerschein gestohlen worden, nachdem ich die Diebstahlanzeige der Polizei an der Führerscheinstelle vorgelegt hatte, war der neue Führerschein kostenlos, sonst kostet er ja mind. 50 DM
sollte der vertrag erst seit 2 wochen bestehen, kann man laut
irgendeinem gerichtsurteil auch wieder aus dem vertrag raus
(frag mich jetzt bitte nicht wo ich das gelesen habe, ich habe
keine ahnung, aber ich habe es mal gelesen…)
Das ist das normale Rücktrittsrecht. Dabei muß dann aber auch das Handy zurückgegeben werden. Da dieses jedoch nicht mehr vorhanden ist, kann höchstens der Handyvertrag rückgängig gemacht werden (evtl. muß auch das Handy bezahlt werde (Differenz zur Subvention)).
Nein, ich meine nicht das Rücktrittsrecht… (das gilt doch eh nur bei Verträgen, die online oder an der Haustür abgeschlossen wurden - oder nicht?)
Es gab wirklich mal ein entsprechendes Gerichtsurteil, bei dem einem Kunden direkt (wenige Wochen) nach Vertragsabschluß das Handy gestohlen wurde und der aus diesem Grund seine Vertrag kündigen konnte… Ich habe aber echt keine Ahnung, wo ich das gelesen habe… (evtl. connect)
MfG
axcel
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nein. das gibt es in dem fall wie schon gesagt nur bei abschluß an einem stand vor dem hauptbahnhof o.ä. oder an der haustür. im internet abgeschlossene verträge haben diese klausel im prinzip auch, sie werden aber meist in der form eingeschränkt, daß ein rücktritt nur bis zum moment der veranlassten aktivierung gilt!