Habe mir im Internet ein neues Handy gekauft.
Der Verkäufer stellte die Handelsrechnung auf das Datum des Versandes aus und das Handy kam 3 Tage später nachweislich bei mir an. Unterschrift bei DHL verfügbar.
Ich habe dann 5 Tage nach Ankunft des Handys bei mir eine Handyversicherung online angeschlossen.
Diese sieht in den AGB’S folgendes vor: Bei Neukauf innerhalb von 7 Tagen Sofortschutz, wenn das Handy alter als 7 Tage gibts eine 6 Wochen Sperrfrist.
Jetzt hatte ich genau das Pech und das Handy ist nach 2 Wochen zu Boden gestürtzt.
Ich habe den Schaden eingereicht und die Versicherung behauptet nun, der Schaden hätte sich in der 6 wöchigen Sperrfrist erreignet.
Wenn man das Versanddatum beim Händler nimmt, habe ich die Versicherung tatsächlich erst am 8. Tag nach dem Versand beim Händler und dem Datum der Handelsrechnung versichert.
Aber zu dem Zeitpunkt hatte ich ja weder Zugriff noch die nötige IMEI des Handys.
Dies alles war erst möglich ab Zustellung des Handys bei mir und dem Übergang der Ware in meine Hände.
Wenn ich dieses Datum hernehme, wäre die Versicherung am 4. Tag abgeschlossen worden.
Wenn man das Versanddatum beim Händler nimmt, am 8. Tag.
Welches Datum zählt denn nun hier?
Habe ich eine Chance dass die Versicherung zahlen muss?
Du solltest den Passus der AGB hier im WORTLAUT einstellen.
Der Kaufvertrag ist in dem Augenblick abgeschlossen, wo deine Willenserklärung „will kaufen“ durch eine dementsprechende Willenserklärung des Händlers „Auftragsbestätigung“ bestätigt wurde, spätestens jedoch wurde der Kaufvertrag duch Versand der Ware abgeschlossen.
Die Sachmängelhaftung - um die es hier NICHT geht - beginnt z.B, ab Gefahrübergang. Und der findet auch in dem Augenblick statt, zu dem die Ware dem Paketdienst übergeben wird. Analog dazu hat der Verkäufer m.E. alle Pflichten aus dem Kaufvertrag auch zu diesem frühen Zeitpunkt erfüllt.
Ich finde da in den FAQ ( https://www.schutzklick.de/kontakt ):
„Bitte beachte, dass für Geräte, die zum Zeitpunkt der Versicherung älter
als 7 Tage ab dem auf dem Kaufbeleg ausgewiesenen Kaufdatum sind, eine
Wartezeit von 6 Wochen anfällt.“
Gruß
damals
Dann argumentiere doch gegenüber der VS genau so und versuche dein Glück.
Sage, der VS-Schutz konnte ja gar nicht greifen, da vor Auslieferung durch Post an dich, keine Schadensgefahr bestanden haben kann, die die VS hätte übernehmen müssen. Das kann erst ab Paketeingang technisch möglich gewesen sein. Und den kannst Du nachweisen.