gem. Schulkonferenz wurde einem Schüler das Handy abgenommen, (Schüler guckte während der kurzen Pause auf sein Handy, um die Uhrzeit zu erfahren, im Schulgebäude).
Nun soll das Handy bis Freitag unter Verschluß bleiben, ist das rechtlich ok, od. muß das Eigentum am Ende des Unterrichts zurückgegeben werden?
„gem. Schulkonferenz wurde einem Schüler das Handy abgenommen“§
Die wird ja auch Spielregeln fürs Zurückgeben haben?
Ansonsten ist mir schleierhaft wofür man ein eingeschaltetes mobiles Telefon in der Schule braucht.
Die wird ja auch Spielregeln fürs Zurückgeben haben?
Ansonsten ist mir schleierhaft wofür man ein eingeschaltetes
mobiles Telefon in der Schule braucht.
Auch Schüler haben Notfälle in denen sie erreichbar sein sollten.
Lass das Haus brennen, einen Familienmitglied etwas passieren oder what ever.
Frau Vogel hat ja schon deutlich gesagt, dass man nicht ununterbrochen über das Handy erreichbar sein muss. Das Klingeln im Unterricht stört!
Auch der Vibrationsalarm löst das Problem nicht, das der Schüler ja an das Handy geht und rumschwatzt.
Wenn aber wichtige(!) Anrufe erwartet werden, kann der Schüler dem Lehrer bitten das Handy eingeschaltet haben zu dürfen, i.d.R. wird das kein Problem sein.
In der Schulordnung sollte das Vorgehen geregelt sein, dies ist dann für alle verbindlich.
Die wird ja auch Spielregeln fürs Zurückgeben haben?
Ansonsten ist mir schleierhaft wofür man ein eingeschaltetes
mobiles Telefon in der Schule braucht.
Auch Schüler haben Notfälle in denen sie erreichbar sein
sollten.
Lass das Haus brennen,
Hi,
und was soll dann der Schüler tun? Für solche Fälle gibt es die Feuerwehr.
einen Familienmitglied etwas passieren
oder what ever.
Dann kann man den Schüler über das Rektorat verständigen und sollte wirklich etwas schlimmes passiert sein, fände ich es sowieso besser, man würde das dem Schüler persönlich und nicht über das Telefon mitteilen.
Sollte ein Familienmitglied krank sein, kann man den Lehrer bitten das Telefon eingeschaltet zu lassen. Ich denke dafür hätte jeder Lehrer Verständnis.
Auch Schüler haben Notfälle in denen sie erreichbar sein
sollten.
aha - dann macht der Schüler per Handy eine Herzdruckmassage oder wie?
Ich erlaube mir mal, Deinen Satz vom Kopf auf die Füße zu stellen: Auch Schüler können in Notlagen geraten, in denen sie Hilfe holen können sollten. Der Fall dürfte jedoch im Schulgebäude äußerst selten auftreten.
Auch Schüler können in Notlagen geraten, in denen sie Hilfe holen können sollten. Der Fall dürfte jedoch im Schulgebäude äußerst selten auftreten.
Und dann - im Notfall? An sein Handy denkt in dem Moment keiner!
Wenn es jemanden die Beine weghaut in einer Klasse, dann schauen vermutlich alle auf den Lehrer. Über den Einen von Zwanzig, der mal nach der Person am Boden schaut darf man sich freuen.
Dies geschah im Handyzeitalter in einer Berufsschule. Ich lag nach einem Black-Out am Boden. Hilfe betrachte ich seit dem nicht mehr als selbstverständlich.
Die Floskel: Schüler brauchen ein Handy für Notfälle ist für mich nur heiße Luft.
eigentlich wollte ich nur wissen, ob es eine rechtliche Grundlage, irgendein Gesetz gibt, das über der Schulordnung steht, bzgl. einkassieren d. Eigentums?.
Ein "mobiles Telefon " benötigt kein Mensch wirklich im Unterricht, keine Frage.
nun…
Hi auch,
…du wolltest eine Antwort auf eine konkrete Frage und bist geschulmeistert worden, dass man eh nicht ständig und überall erreichbar sein muss und außerdem war früher eh alles besser und da gab’s auch keine Handys. Aber so ist es eben hier bei www: frage nach günstigen Zigaretten und du bekommst Bilder von Lungenkrebs zu sehen, erkundige dich nach den Verbrauch eines Autos und du wirst erfahren, das Radfahren gesund ist und frage nach einer Gesetzeslage und dir wird klar gemacht, dass man eh nicht ständig und überall erreichbar sein muss…
Und zum Schluss noch mein Tipp: ein Rosenkohleintopf schmeckt besonders gut, wenn man etwas Majoran dazugibt.
Und jetzt – oh staune – hab ich was gefunden, dass dir weitehelfen könnte:
…Das Handy oder ein sonstiges Speichermedium (wie iPod, Walkman etc.) darf im Störfalle zeitweise eingezogen werden.
Die Ermächtigungsgrundlage des Lehrkörpers ergibt sich aus der Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Der Lehrer darf - entgegen mancher Auffassung - auch anordnen, daß das Gerät ausschließlich von den Eltern abzuholen sei. Allerdings ist das Gerät den Eltern bei deren Erscheinen umgehend auszuhändigen.
Aus einer solchen Maßnahme den Schluss hinsichtlich eines Diebstahls zu ziehen ist schon deshalb abwegig, weil sich der Lehrkörper im Zuge einer gebotenen Konfiszierung das Gerät nicht rechtswidrig aneignet und damit zudem kein Eigentum am Gerät des Schülers erwirbt… Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/darf-das-handy-weggen…
Wow! Wie sind nur ganze Generationen schadlos groß geworden ohne ständig immer und überall sofort erreichbar zu sein?
absolute Zustimmung. Ich möchte da aber noch eins draufsetzen. Wieviele Fälle gibt es, bei denen das Schülerhandy in der Schule als unverzichtbares Kommunikationsmittel benötigt wurde? Ich denke, dass die Anzahl der bundesweiten Fälle am Zeigefinger einer Hand abzählbar wären.
Aber: Wieviele Gewalttaten wurden in der Schule begangen, weil ein Schüler eine „happy slapping-Aktion“ mit seinem Handy filmen wollte?
Hallo,
dir ist aber schon klar, dass im von Dir verlinkten Thread zum einen genau das gleiche passiert wie hier: die Laien fangen an, über Moral zu predigen. Und zum anderen die angeblich richtige Antwort ohne Quellenangabe, damit ohne Beleg und damit ziemlich wertlos ist? Zumal im gleichen Thread auch dagegen (und in beliebig viele andere Richtungen) argumentiert wird?
Also bitte, gutefrage ist das Forum für uns von Blödzeitungslesern. Wenn es da tatsächlich mal eine richtige Antwort gibt, ist das Zufall. Und mangels Quellenangaben ist sie auch noch nicht mal als richtig zu identifizieren - genauso wenig wie man die falschen Antworten erkennen kann.
Hier kann man dem Fragesteller kaum helfen, da man die Schulordnung schlicht nicht kennt. Auf die (zugegeben gut versteckte) Frage nach den an der Schule geltenden Spielregeln hat er ja leider nicht reagiert. Nicht mal das Bundesland kennen wir.
…gemäß der VIKA dürfte das Bundesland hier NRW sein, das dortige Schulgesetz sagt zum Einen: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…
§53
"…(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische
Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen , Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem
Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen,
damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt
werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden… "
Auch Schüler können in Notlagen geraten, in denen sie Hilfe holen können sollten. Der Fall dürfte jedoch im Schulgebäude äußerst selten auftreten.
Und dann - im Notfall? An sein Handy denkt in dem Moment
keiner!
Dito! Ich habs während meines Zivis erlebt, dass nach einer Platzwunde am Kopf der betreuende Zivi wild durchs Haus rannte und ein Telefon suchte - Handy selbstredend voll geladen in der Hosentasche …