Handy kaputt. Haft Pflicht?

Hallo,
ein Kumpel von mir hat mein Handy (Nokia 3210) fallen gelassen. Dabei ist die untere Ecke abgebrochen. Ich habe seit einem halbem Jahr einen Vertrahg mit diesem Handy, der noch 1 1/2 Jahre wieterläuft. Ich kann mit dem Handy noch telefonieren. Wird der Schaden (die Kosten für die Neuanschaffung) von seiner Haftpflichtversicherung übernommen???
Und wenn ja, muss ich das Handy bei der Versicherung abgeben??
Vielen Dank

hallo, Sebastian,
wenn Du es ihm nicht gerliehen hast oder vermietet, ja.
Hat er es sich einfach genommen (ohne Deine ausdrückliche Einwilligung) und z.B. angesehen, dabei ist es ihm aus der hand gerutscht und auf den Boden gefallen: dann wird bezahlt.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund, der Schadensfall ist doch sehr schwammig. In der Regel hast du Recht, aber welche Versicherung glaubt das ohne weiteres.

alf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo, Alf
bei Handys werden die hellhörig. Doch wenn man den -Schaden beweisen kann, dann zahlen die auch. Entweder eine Reparatur odeer gar das ganze Gerät.
Ein Freund von mir hat mir mal in den Ferien die Angel über Bord geworfen (dagegen gestoßen). Erst wollte die Versicherung nicht zahlen, weil die Angel ja noch existierte und nicht zerstört war. Sie lag halt auf dem Meeresgrund. Mein Bier, wenn ich nicht daran komme. Doch gegen meine Begründung kamen sie nicht an: die Angel korrodiert im Meerwasser. Also zahlten sie.
Grüße
Raimund

Ein Freund von mir hat vor einem halben Jahr mein Handy runterfallen lassen. Da es erst 5 Monate alt war und ich das auch per Quittung nachweisen konnte, hat seine Versicherung (Allianz) ohne Probleme gezahlt, und zwar ein Neu-Gerät!