Handy kaputt haftpflichtversichert?

Hallo,

ich habe bei meinem firmen handy die speicherkarte in den schlitz für die sim karte gesteckt. die liegen genau neben einander. es war ein versehen.
da ich schon einige handys repariert habe dachte ich mir ich schraub es auf und hol die speicherkarte wieder raus. die steckte so fest das ich durch das herrausziehen kontakte am handy beschädigte. nun geht das handy nicht mehr. nun meine frage: kann ich diesen schaden über meine private haftpflicht regulieren lassen?
vielen dank.

nein!

Was für eine qualifizierte Antwort!

Dem Fragesteller würde die Einhaltung einfachster Argumentationstechniken sicher helfen:

These, Begründgung, Beispiel

Früher lernte man sowas in der 9. Klasse…

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na dann warte ich einmal, ob ein Diplom-Betriebswirt aus dem Versicherungswesen die Frage entsprechend beantworten kann.

Bin immer noch bereit, etwas dazu zu lernen.

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kann ich diesen schaden über meine private haftpflicht
regulieren lassen?

Arbeiten am Firmenhandy sind wohl nicht dem privaten Lebensbereich zuzuordnen.

Hallo,

ich habe bei meinem firmen handy die speicherkarte in den
schlitz für die sim karte gesteckt. die liegen genau neben
einander. es war ein versehen.
da ich schon einige handys repariert habe dachte ich mir ich
schraub es auf und hol die speicherkarte wieder raus. die
steckte so fest das ich durch das herrausziehen kontakte am
handy beschädigte. nun geht das handy nicht mehr. nun meine
frage: kann ich diesen schaden über meine private haftpflicht
regulieren lassen?

Das ist eine Frage an die Versicherungsgesellschaft. Erstens kennen wir deinen Vertrag nicht, und zweitens auch nicht die Kulanz der Gesellschaft. Also frag dort nach.

Cheers, Felix

Hi,

ich versuchs mal etwas ausführlicher.

Die Antwort des Kollegen Merger mag zwar kurz gewesen sein, nichtsdestotrotz ist sie aber richtig.

Die einfachste Argumentation ergibt sich aus dem Versicherungsschein des Fragestellers. Dort steht als Sparte wohl PRIVAT-Haftpflichtversicherung. Vielleicht auch Private Haftpflichtversicherung. Nun, wie schon der Name sagt, befasst sich diese Versicherungsart mit Mißgeschicken des privaten Lebensbereichs.

Die von mir vertretene Gesellschaft (möglicherweise auch noch der eine oder andere Versicherer) vertritt die These, dass dieser private Versicherungsschutz in aller Regel nicht für Schäden am Eigentum des Arbeitgebers eintritt, die der Arbeitnehmer zu verantworten hat. Selbst dann nicht, wenn der Schaden an einem zur Berufsausübung überlassenen mobilen Telefongerät am heimischen Herd des Arbeitnehmers eintreten würde oder wie geschildert, bereits eingetreten wäre.

Selbstverständlich können wir noch einen Sonderfall konstruieren. Der UP arbeitet im öffentlichen Dienst und haftet nach Beamtenrecht. In diesem Fall hätte er dann vermutlich einen Versicherungsschein, in dem explizit die Diensthaftpflicht mitversichert wäre.

Spinnen wir den Faden also etwas weiter: Der Arbeitgeber (hier Dienstherr) unterstellt dem Arbeitnehmer, er hätte den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt und er nähme ihn deshalb in Regress.

Der Arbeit- und Versicherungsnehmer meldet den Schaden nebst der schriftlichen Regressforderung unverzüglich seinem Versicherer. Dieser würde in diesem Fall möglicherweise den Anspruchsteller auffordern, Beweis für die behauptete grobe Fahrlässigkeit anzutreten.

Gegebenenfalls müsste der Dienstherr die Hilfe Dritter (RA / Richter) in Anspruch nehmen. Der Ausgang wäre zwar ungewiss, die Kosten könnten den Streitwert allerdings um einen grösseren ganzzahligen Faktor übersteigen.

Beispiel: Der Sekretärin fällt beim Chef die volle Kaffeetasse aus der Hand. Selbstverständlich versucht sie sofort, das angerichtete Unheil zu beseitigen und holt einen Wischlappen. Damit reinigt sie den Mahagonitisch vom Boss. Leider war dieser Tisch nicht versiegelt und hat nun hässliche Flecken. Diesen Schaden würde die private Haftpflichtversicherung der Sekretärin vermutlich ebenso ablehnen.

Frage: Könnte die Sekretärin diesen Schaden über ihre PHV regulieren lassen? Antwort kurz und knapp: Nein.

Ausführlich genug? Zufrieden? Danke!

Gruß Keki

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Hallo Keki,

ergänzend zu Deiner umfangreichen Antwort muss man sich allerdings noch die Frage stellen, durfte der Fragesteller überhaupt das Firmenhandy öffnen.

Und wieso war der Schlitz der Sim Karte in dem Handy frei.
Sollte hier etwas manipuliert werden.

Die Antwort der Firma zu diesem Vorgang würde mich interessieren.

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte und somit eher ins Brett Arbeitsrecht passt.

Gruß Merger

Hi Merger,

…durfte der Fragesteller
überhaupt das Firmenhandy öffnen.

Ich denke mal eher nicht, aber…wie so oft: Shit happens :wink:

Und wieso war der Schlitz der Sim Karte in dem Handy frei.

Das kenne ich, man nimmt aus dem „noblen“ Firmenhandy die Sim-Karte raus, um fürs WE / Urlaub die eigene einzustecken.

Sollte hier etwas manipuliert werden.

Glaub ich nicht.

Die Antwort der Firma zu diesem Vorgang würde mich
interessieren.

Mich würde noch die fundierte Antwort eines Diplom Betriebswirt interessieren :wink:

Gruß Keki

Hallo,
danke erst mal für die antworten.
ich sollte das handy testen und habe deswegen natürlich auch die simkarte gewechselt.
es ist ein nokia n8 und wie ihr auf dem bild sehen könnt liegen die steckplätze direkt neben einander und die symbole unterscheiden sich nicht groß.
http://static.skattertech.com/files/2011/01/nokia-n8…
gibt es denn eine versicherung mit der ich in einem solchen fall abgesichert bin?
vg