Hi,
ich versuchs mal etwas ausführlicher.
Die Antwort des Kollegen Merger mag zwar kurz gewesen sein, nichtsdestotrotz ist sie aber richtig.
Die einfachste Argumentation ergibt sich aus dem Versicherungsschein des Fragestellers. Dort steht als Sparte wohl PRIVAT-Haftpflichtversicherung. Vielleicht auch Private Haftpflichtversicherung. Nun, wie schon der Name sagt, befasst sich diese Versicherungsart mit Mißgeschicken des privaten Lebensbereichs.
Die von mir vertretene Gesellschaft (möglicherweise auch noch der eine oder andere Versicherer) vertritt die These, dass dieser private Versicherungsschutz in aller Regel nicht für Schäden am Eigentum des Arbeitgebers eintritt, die der Arbeitnehmer zu verantworten hat. Selbst dann nicht, wenn der Schaden an einem zur Berufsausübung überlassenen mobilen Telefongerät am heimischen Herd des Arbeitnehmers eintreten würde oder wie geschildert, bereits eingetreten wäre.
Selbstverständlich können wir noch einen Sonderfall konstruieren. Der UP arbeitet im öffentlichen Dienst und haftet nach Beamtenrecht. In diesem Fall hätte er dann vermutlich einen Versicherungsschein, in dem explizit die Diensthaftpflicht mitversichert wäre.
Spinnen wir den Faden also etwas weiter: Der Arbeitgeber (hier Dienstherr) unterstellt dem Arbeitnehmer, er hätte den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt und er nähme ihn deshalb in Regress.
Der Arbeit- und Versicherungsnehmer meldet den Schaden nebst der schriftlichen Regressforderung unverzüglich seinem Versicherer. Dieser würde in diesem Fall möglicherweise den Anspruchsteller auffordern, Beweis für die behauptete grobe Fahrlässigkeit anzutreten.
Gegebenenfalls müsste der Dienstherr die Hilfe Dritter (RA / Richter) in Anspruch nehmen. Der Ausgang wäre zwar ungewiss, die Kosten könnten den Streitwert allerdings um einen grösseren ganzzahligen Faktor übersteigen.
Beispiel: Der Sekretärin fällt beim Chef die volle Kaffeetasse aus der Hand. Selbstverständlich versucht sie sofort, das angerichtete Unheil zu beseitigen und holt einen Wischlappen. Damit reinigt sie den Mahagonitisch vom Boss. Leider war dieser Tisch nicht versiegelt und hat nun hässliche Flecken. Diesen Schaden würde die private Haftpflichtversicherung der Sekretärin vermutlich ebenso ablehnen.
Frage: Könnte die Sekretärin diesen Schaden über ihre PHV regulieren lassen? Antwort kurz und knapp: Nein.
Ausführlich genug? Zufrieden? Danke!
Gruß Keki