Ich nehme mein Handy immer in die Schule mit,aber stelle es ab.Nach dem Unterricht schalte ich es an damit ich bei Notfällen erreicht werden kann.Heute wurde ich auf dem Schulgelände angerufen da einer dieser Notfälle zutraf.Ein Leher hat dies gesehen und zwang mich dazu das Handy abzugeben,als ich fragte wann ich es abholen kann wurde mir gesagt dass ich es ein einer Woche (also nächsten Freitag) abholen kann.Das Problem ist aber dass mein Handy auch gleichzeitig mein Wecker ist.Kann ich dann ärger bekommen wenn ich mich immer verspäte bis ich mein Handy zurückbekomme?Ich weigere mich einen Wecker zu kaufen um ihn nach einer Woche ungenutzt zu lassen!Was mache ich wenn das Handy nach der Rückgabe beschädigt ist,Inhalte verändert bzw. gelöscht sind,und was wenn das Schulpersonal mein Handy durchguckt z.B. Fotos anschaut,gespeicherte Kontakte aufschreibt usw. ,kann das auf irgendeine Weise nachgewiesen werden?Hätte ich die Abgabe verweigern können da es sich um einen Notfall handelt?
Hallo Silentinstinct,
ich weiß nichts um die rechtliche Bewertbarkeit dieser Maßnahme. Bei uns gibt es eine einfache Regel. Das Handy ist im Unterricht aus. Ist das Handy nicht aus, liegt es im Ermessen des Lehrers, das Handy zeitweise zu beschlagnahmen. In der Praxis läuft dies so ab, dass der Lehrer das Handy an sich nimmt, nachdem der Schüler das Handy ausgemacht hat. (Die Sim -Karte bleibt im Handy). Das Handy nimmt unsere Schulleitung in Verwahrung. Volljährige Schüler können sich das Handy am nächsten Schultag bei der Schulleitung abholen (wenn diese Zeit hat), minderjährige Schüler müssen hierzu einen Erziehungsberechtigten mitbringen. Ziel der Maßnahme ist, die Lehrer und Mitschüler vor Videoaufnahmenzu bewahren und eine Ablenkung im Unterricht durch Nutzung (SMS…) zu verhindern, damit der Schüler aufmerksam im Unterricht mitarbeiten kann.
Wenn ich höre, dass dein Handy dein Wecker ist und du nun eine Absolution für dein Zuspätkommen suchst, so kann ich dir nicht helfen und finde das albern.
Meine Meinung: Handy haben im Unterricht NICHTS zu suchen. Sie sind kein Ersatz für einen TAschenrechner und die meisten Schüler müssen auch nicht permanent erreichbar sein. In Notfällen ist das Schulsekretariat besetzt und man kann dort eine Nachricht hinterlassen, die in dringenden Fällen auch direkt mitgeteilt wird.
Mein Tipp: Nimms hin und denk mal über die Abhängigkeit von deinem Handy nach. Als es noch keine Handys gab, drehte sich die Erde auch. Vielleicht tut dir der Handyentzug am Ende sogar gut und du entdeckst, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, die Zeit totzuschlagen (Freunde treffen, Buch lesen, Leben…)
Gruß tegatana
P.S. Das Sekretariat hat viel zu viel zu tun, um sich die Bilder auf deinem Handy anzusehen
Hi,
ähnliche Fragen habe ich schon mehrfach beantwortet. Also:
- Notfallanrufe können auch in der Schule getätigt (Festnetz) werden.
- Bei Beschädigungen haftet die Schule, bzw. Lehrer, der das Teil eingezogen hat.
- Datenverlust, kann ich mir nicht vorstellen.
- Durchsuchung deines Handys nach Bildern, Adressen oder Nachrichten sind eine Straftat und sollte ggf. rechtlich verfolgt werden.
Die einfachste Möglichkeit solchen Sachen aus dem Weg zu gehen sind bei Entzug das Handy auszuschalten. Weiterhin solltest Du Deine Eltern von der Vorgehensweise in Kenntnis setzen. Manchmal reicht „einfach miteinander Reden“ schon völlig aus. Schüler - Lehrer - Eltern !!!
lg
Hallo silentinstinct,
grundsätzlich ist dazu zu sagen, das die Lehrer das Hausrecht durchsetzten und so die in der Hausordnung geschriebenen Grundsätze verwirklichen. Da du in dieser Situation einen Notfall geltend gemacht hast und dieser in der Hausordnung sicherlich ausgeklammert sein wird, sollte, muss, würde ich auf einer vernünftigen Basis das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Denn: wie es in den Wald reinruft, schallt es heraus!!! Das einsehen, kopieren, veröffentlichen und sichern deiner Daten sind generell sicher, laut Gesetz, da sie unter das datenschutzgesetzt fallen. Sollten wiedererwarten Daten in irgend einer Form innerhalb dieser zeit nachweislich von deinem Handy „entwendet“ worden sein, würde ich mich an einen Rechtsbeistand wenden, da es unter das Persönlichkeitsrecht fällt!!!
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
Besten Gruß
Meichbaum
Hallo,
das klingt ziemlich selbstherrlich. Es war nach dem Unterricht. Mein Großer (12. Klasse) sagt, er soll während des Unterrichts das Handy nicht nutzen. Sonst besteht kein Grund für Verbote. Falls der Lehrer das Gerät aufgrund einer Bestimmung an Deiner Schule nehmen darf, kann ich nicht glauben, dass 1 Woche Wartezeit ist. Die Schule darf überhaupt nichts einschalten oder die Dateien durchsuchen oder gar löschen. Ich weiß nicht welche Klasse Du besuchst; also körperlich die Herausgabe verweigern könntest. Wenn ja, sollte man verweigern, die Schule kann sich ja an die Eltern wenden. MfG
Schwierige Geschichte…
Das wird von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt… auch das Bundesland ist entscheidend, die Kultusministerien geben unterschiedliche Richtlinien raus.
Persönlich halte ich es für überzogen, aber wenn die Regel in der Schulordnung steht, kann der Lehrer darauf bestehen. Wenn nicht, sollte das nicht rechtens sein.
In SH ist es so, dass jede Schule ihre eigene Regelung hat. An meiner Schule habe ich nioht den Rückhalt von der Schulleitung, so dass ich sogar während des Unterrichts keine Geräte einsammeln kann. An einer anderen Schule konnte ich im gesamten Gebäude zur Unterrichtszeit Handys einsammeln, die dann von den Eltern abegeholt werden mussten.
Aber eine Woche… halte ich für Übertrieben.
Geh erst zum Lehrer, dann zum Direktor, die sollen dir das Handy zurück geben und dir die gesetzliche Grundlage erklären. Wenn die das nicht können, kannst du den Lehrer wegen Diebstahls anzeigen…
Aber sei immer freundlich !!! Denk daran, dass die Lehrer am längeren Hebel sitzen und bei unfreundlichen Schülern auch ziehen…
Ansonsten hast du auch noch die SV. Die haben Einflussmöglichkeit, auch wenn die meisten das nicht wissen. Die SV kann ein Gespräch mit dem Rektor führen und das Problem ansprechen.
Nachweisen kann man das Abrufen von Informationen nicht, aber hast du das Handy nicht ausgeschaltet und zum Anschalten mit Pin gesichert? Wenn nicht, kann man nur sage: Selbst schuld…
LG
Hallo,
wenn in der Schule allgemeines Handyverbot ist - was ich nachvollziehen kann - dann darf man es auf dem Schulhof auch nicht wieder anmachen - denn bei WIRKLICHEN Notfällen kann ja im Sekretariat angerufen werden und Dir eine Nachricht hinterlassen werden - soweit ist das klar - dass Du das Handy aber erst eine Woche später zurückbekommst, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist. Warum gehst Du nicht zum Direktor und bittest ihn um Herausgabe? Bei Zuspätkommen bekommst Du mit Sicherheit Ärger - die Ausrede mit dem Handy würde ich auch nicht gelten lassen - eine andere Frage, was machst Du, wenn das Handy mal kaputt ist?
Spreche mit Deinem Vertrauenslehrer,Schul-oder Klassensprecher.
Erkläre den Sachverhalt.
Aber noch was;meines Wissens sind Handy`s in der
Schule verboten.
Störung des Unterrichtes,Diebstahl.