Handy-Online-Shop: keine Lieferung, aber Mahnung

Hallo Experten,

folgende hypothetische Situation:

Person A findet in einer Zeitschrift ein Angebot eines Handy-Online-Shops, der ein neues Handy + Vertrag + diverse Extras (u.A. ein DVD-Player) anbietet.

A bestellt telefonisch.

Nach ca. vier Wochen ist noch keine Lieferung da, aber es kommt ein Brief des Shops, daß es auf Grund der hohen Nachfrage zu einer weiteren Lieferverzögerung von 10 - 14 Tagen kommt. Man wolle Handy+Vertrag schnellstmöglich liefern.

Nach drei weiteren Wochen ist A des wartens müde und widerruft seine Bestellung per Fax.
Der Shop reagiert hierauf nicht.

Nach zwei Wochen erhält A ein Schreiben des Shops, daß man noch auf die Rücksendung der unterzeichneten Vertragsunterlagen von A warte.

Angeblich habe der Shop einen Tag nach Datum des o.g. Verzögerungsschreibens ein Markenhandy und die Vertragsunterlagen per Post an A geschickt, und man gebe A noch vier Tage Zeit, die Unterlagen zurückzusenden, ansonsten müsse man ihm den vollen Preis des Handys berechnen.

A hat bis auf diese zwei Briefe nichts von diesem Shop erhalten, weder ein Handy noch Vertragsunterlagen.

Ist es für A ausreichend, den Shop per Einschreiben/Rückschein zu informieren, daß kein Paket (Handy+Unterlagen) bei A angekommen sei? Den Widerruf (Fax + Sendebericht) beifügen?

Oder was sollte A in diesem Fall am besten tun?

Danke schön für eure Tipps
Christian

Äh… Klingt nicht hypothetisch… Wieso behauptest du, es wäre hypothetisch?

Levay

Weil…

Äh… Klingt nicht hypothetisch… Wieso behauptest du, es
wäre hypothetisch?

Levay

Damit sich niemand einer unerlaubten Rechtsbelehrung zu einem konkreten Fall strafbar macht (siehe Board-Regeln!).

Christian

Also, erstens ist das nicht „strabfar“, sondern nur ordnungswidrig… Strafbar ist Mord :wink:

Zweitens kann Rechtsberatung nur dann ordnungswidrig sein, wenn sie geschäftsmäßig durchgeführt wird.

Und drittens: Jetzt ma’ ehrlich, das muss dir doch klar sein!, wird Rechtsberatung nicht dadurch legalisiert, dass man einen offensichtlich echten Fall hat und dann sagt, er sei aber nur hypothetisch… Wenn es keine Rechtsberatung sein soll, müsstest du die Frage schon sehr viel abstrakter stellen.

Levay

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Moien!

Theoretisch brauchst du überhaupt nicht zu reagieren und könntest es dem Shop überlassen seine Fehler zu korrigieren. aus diesem Grunde würde ich auch niemals ein Einschreiben lossenden, was ja noch zusätzlich Kosten verursacht, die du nie widerbekommst.

Sende denen ein Fax, das du nichts erhalten hast und längst widerrufen hast und bewahre den Verbindungsnachweis auf.

Gruß
Bernd

Danke.
Hallo Bernd,

danke schön & viele Grüße
Christian