Handy privat repariert - Mangelrüge, wer haftet?

Angenommen man lässt sein Handy privat von einem Mitarbeiter eines Handyshops (Franchise) reparieren und das Gerät geht nach 2 Monaten kaputt weil das verbaute Teil einen Fehler aufweist. Der Kunde möchte nun das Gerät ausgetauscht haben und ein Leihgerät für die Überbrückung der Zeit. Der Mitarbeiter lehnt ab und verweist darauf das die Reparatur lediglich privat stattgefunden hat. Der Kunde behauptet nun er wurde darauf nie hingewiesen und eskaliert.

Wie ist die Rechtslage?

Ich weiß natürlich das es sich hier nicht um eine gülitge Rechtsberatung handelt und möchte mich nur grundsätzlich informieren!

mit freundlichen Grüßen

Hallo !

Wie läuft so etwas ab ?

man geht mit Handy in einen Handyladen mit Service. zeigt Gerät, sagt was kaputt ist und der Mitarbeiter dort sagt  "Kriege ich ihn, kostet soundsoviel  "
Dann legt er los.
Kunde nimmt Gerät zufrieden mit und zahlt.

Wo ist da etwas privat ?  Innerhalb der Geschäftsräume muss der Kunde davon ausgehen,hier findet ein gewerblicher Service statt.

Man muss mit der normalen gesetzlichen Gewährleistung auf die Reparaturleistung ausgehen.
Gleiches Teil (das ist wichtig !)  erneut defekt, dann gibts innerhalb der ersten 6 Monate wenig Probleme für den Kunden.
Anspruch auf Gerätetausch( wieso überhaupt ?) oder Leihgerät besteht nie. Allenfalls auf Reparatur.

MfG
duck313

Angenommen man lässt sein Handy privat von einem Mitarbeiter
eines Handyshops (Franchise) reparieren und das Gerät geht
nach 2 Monaten kaputt weil das verbaute Teil einen Fehler
aufweist.

Wurde für diese Reparatur ein Reparatur-Auftrag unterschrieben
und hat man dafür dann auch eine Rechnung bekommen.

Der Kunde möchte nun das Gerät ausgetauscht haben
und ein Leihgerät für die Überbrückung der Zeit. Der
Mitarbeiter lehnt ab und verweist darauf das die Reparatur
lediglich privat stattgefunden hat. Der Kunde behauptet nun er
wurde darauf nie hingewiesen und eskaliert.

Dies kann ja dann der Kund per Reparatur-Auftrag und Rechnung
nachweisen.

Gruß Merger

Wo ist da etwas privat ?  Innerhalb der Geschäftsräume muss
der Kunde davon ausgehen,hier findet ein gewerblicher Service
statt.

unsinn. er schrieb doch selber, dass die reparatur ‚privat‘ stattfand.

Man muss mit der normalen gesetzlichen Gewährleistung auf die
Reparaturleistung ausgehen.

das stimmt allerdings. wie immer, wenn die sachmängelhaftung nicht ausdrücklich ausgeschlossen war.

Gleiches Teil (das ist wichtig !)  erneut defekt, dann gibts
innerhalb der ersten 6 Monate wenig Probleme für den Kunden.

da verwechselst du aber was.
es handelt es sich hier nicht um ein gekauftes gerät und einen rücktritt, sondern um einen werkvertrag. und dann ist da doch irgendwie das problem, dass der kunde erst mal den sachmangel beweisen muss kann er das? bislang wissen wir ja noch nicht mal, was genau kaputt ist. geschweige denn wissen wir, warum.

Anspruch auf Gerätetausch( wieso überhaupt ?) oder Leihgerät
besteht nie. Allenfalls auf Reparatur.

wie verstehst du dann http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html
leihgerät natürlich nicht, aber austausch?

Angenommen der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen das er hier ein Privates Geschäft handelt, als Beleg bekommt der Kunde nur eine Quittung welche auch Privat ausgestellt wurde ohne nennung des Geschäftes, der Kunde möchte natürlich im Nachhinein nichts mehr davon wissen das es sich um ein Privates Geschäft handelte. 

Er hat also keinen Serviceauftrag unterschrieben.

Angenommen der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen das
er hier ein Privates Geschäft handelt, als Beleg bekommt der
Kunde nur eine Quittung welche auch Privat ausgestellt wurde
ohne nennung des Geschäftes,

Hier widerspricht sich der Kunde doch selbst!
der 1. Teil passt nicht zu dem 2. Teil.

der Kunde möchte natürlich im
Nachhinein nichts mehr davon wissen das es sich um ein
Privates Geschäft handelte. 

Er hat also keinen Serviceauftrag unterschrieben.

Angenommen der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen das
er hier ein Privates Geschäft handelt,

das ändert nichts daran, dass der kunde auf sachmängelhaftung (‚gewährleistung‘) bestehen kann, wenn die nicht AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen wurde. und zwar gegen den reparierer, nicht gegen das geschäft!

Handy schwarz repariert, aber Kunde will Gewährleistung
Hallo Duck

Ich habe die fiktive Geschichte so verstanden:

Wie läuft so etwas ab ?

man geht mit Handy in einen Handyladen mit Service. zeigt
Gerät, sagt was kaputt ist und der Mitarbeiter dort sagt
 "Kriege ich ihn, kostet soundsoviel  "

Er sagt aber noch ungefähr das dazu: „Brauchst du unbedingt eine Rechnung oder wollen wir das privat machen?“

Kunde nimmt Gerät zufrieden mit und zahlt.

Und bekommt eine „Quittung“, mit der die Schwarzarbeit dokumentiert wird. Das Geld landet vermutlich nicht in der Kasse auf der Theke.

Gibts auf Schwarzarbeit Gewährleistung? Wie will der Steuerbetrüger die gegenüber dem anderen Steuerbetrüger durchsetzen?

Hans