Hallo,
A hat im August 2010 ein HTC Legend gekauft. Nach ein paar Monaten fing es an, dass sich das Handy immer von alleine abgeschaltet hat. Im Dezember 2010 schickte A es ein ( wie auf der Website des Händlers beschrieben, an Arvato). Ich bekam es nach einer Woche repariert zurück, das Problem bestand aber weiter. Also schickte A es ein paar Monate später wieder ein, dieses Mal bekam A ein neues Gerät. Nun, zwei Wochen später, stellt A fest, dass auch dieses von alleine aus geht (gerne auch nachts). Die Frage nun: A möchte sich ein anderes Handy anschaffen. Hat A einen Anspruch auf Rückerstattung? An wen sollte A sich dazu wenden, an den Händler, oder an HTC?
nach den Paragrafen des BGB hast Du dem Händler als Vertragspartne das Recht der Nachbesserung im Rahmen der ges. Gewährleistung zu gewähren. Das hast Du getan. Da durch seine Nachbesserung das Problem aber nicht gelöst wurde( trotz Neulieferung ) hast Du nun das Recht auf Wandlung, d.h. auf Rückabwicklung des Geschäftes. Klar ausgedrückt: Handy zurück- Bares auf den Tisch.
Da der Händler/Verkäufer dein Vertragspartner ist, hat dieser auch die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Also laß dich nicht abspeisen mit so Worten wie : das müssen wir bei HTC erst mal klären usw. …