Hallo,
Nehmen wir an Herr Y kauft sich einen Handyschutzbrief für sein neues Handy. Im Shop wird im vor seiner Freundin versichert die Versicherung zahlt bei allem Diebstah, Verlust, Schaden…
Nun kommt es soweit,Handy wird aus Rucksack gestohlen. Die Versicherung zahlt nicht da es ein „einfacher Diebstahl“ ist. Im Vertrag steht Versicherung zahlt bei Einbruchsdiebstahl, Raub und Plünderung, Ausnahmen stehen keine drin. Ist die Versicherung berechtigt sich zu weigern? Und kann man da evtl. Über denn Schop was machen wegen falscher Beratung da die Versicherung auch bei Verlust nicht zahlt…
Versicherung berechtigt sich zu weigern?
Klar, der Versicherungsfall ist ja definitiv nicht eingetreten.
Und kann man da evtl. Über denn Schop was machen wegen falscher Beratung da die
Versicherung auch bei Verlust nicht zahlt…
Wenn man die falsche Beratung nachweisen kann …