Handy sichergestellt!

Hallo, 
Kurze frage, ca. Anfang August wurde mir mein Handy sichergestellt, von der Polizei. Der Grund war, dass ich von einer damaligen Freundin (die mich deswegen angezeigt hat) ein nackt Bild auf dem Handy hatte, dass ihr freund von meinem Handy aus heimlich geschossen hatte, als sie duschen war. Selbstverständlich streitet der freund es ab, dass er es geschossen hat, somit wurde ich dann angezeigt. Das Gegenteil kann ich nur leider nicht beweisen wie denn auch, zudem wurde das Foto angeblich in der Stadt verbreitet, was ich aber nicht gewesen sein kann, da mein Handy ja eingezogen wurde, dennoch schiebt ‚meine Freundin‘ Alles auf mich, da das Foto ja auf meinem Handy war. Als die Polizei kam sollte ich mit auf die wache, dort haben die mein Handy durchsucht, dass Foto war zwar schon gelöscht aber dennoch im internen Speicher vorhanden, somit wollten sie es sicherstellen, ich habe zugestimmt. jetzt ist schon ein halbes Jahr vergangen und ich habe diesen Monat die Gerichtsverhandlung, wegen ‚Beleidigung‘, meine Frage ist, ob ich das Handy wieder bekomme oder welche Strafe mich erwartet. 

Danke im voraus

zugestimmt. jetzt ist schon ein halbes Jahr vergangen und ich
habe diesen Monat die Gerichtsverhandlung, wegen
‚Beleidigung‘, meine Frage ist, ob ich das Handy wieder
bekomme oder welche Strafe mich erwartet. 

Fraglich, ob da „Beleidigung“ einschlägig ist. Doch wohl eher § 201a StGB einschlägig.

Doch sei’s drum: Du hast am deutschen Rechtssystem etwas grundsätzlich missverstanden: Du schreibst, du könntest deine Unschuld nicht beweisen. Lass dir gesagt sein: Das ist auch nicht dein Job! Verurteilt wird man nur, wenn vom Staatsanwalt die Schuld zweifelsfrei bewiesen werden kann. Jedenfalls in der Theorie.

s.

Doch sei’s drum: Du hast am deutschen Rechtssystem etwas
grundsätzlich missverstanden: Du schreibst, du könntest deine
Unschuld nicht beweisen. Lass dir gesagt sein: Das ist auch
nicht dein Job! Verurteilt wird man nur, wenn vom Staatsanwalt
die Schuld zweifelsfrei bewiesen werden kann. Jedenfalls in
der Theorie.

Und es erscheint notwendig, darauf hinzuweisen, dass man ohne Rücksprache mit einem Anwalt bei einem Strafverfahren seine Mitwirkung auf die Angabe der Personalien und die Erklärung, dass man keiner weiteren Angaben machen werde, beschränken sollte.

Klar, man will den Verdacht selber schnell ausräumen und händigt dann auch mal gerne sein Mobiltelefon aus, damit einen der Ermittler „lieb“ hat.
Hätte man damals geschwiegen, kein Mobiltelefon ausgehändigt (oder hätte man vorher zumindest „den Edathy gemacht“), was hätte der StAnw jetzt in der Hand? Nix, oder?