Handy über Ebay gekauft- jetzt das 3.mal kaputt!

Angenommen, man kauft im März über Ebay bei einem Privaten Verkäufer ein Handy der Marke XY für 360 Euro (Neupreis zu dieser Zeit liegt bei 450 Euro) mit Lieferschein+ Garantie für zwei Jahre. Ein halbes Jahr später bringt man das Handy zu Reparatur zur Firma XY, da es sich ständig aufhängt. Es wird „repariert“ und innerhalb einer Woche merkt man, dass es sich immer noch aufhängt. Also bringt man das Handy zum ZWEITEN mal zur Reparatur und bekommt es ohne Probleme –wegen der Garantie- repariert. Am gleichen Tag, als man es dann wieder abholt, hängt sich das Handy wieder auf und diesmal geht gar nichts mehr…Jetzt würde man es zum 3. mal innerhalb 2 Wochen zur Reparatur bringen. Frage: Hat man jetzt das Recht, das Handy der Firma XY „zurück zu geben“ und Geld zu verlangen? Welchen Betrag an Geld darf man verlangen – so viel wie man bei Ebay bezalht hat / so viel wie das Handy am Kauftag Wert war / oder so viel, wie das Handy am Tag der Reklamation Wert ist?

zur Reparatur und bekommt es ohne Probleme –wegen der
Garantie- repariert.

Wa steht denn in den Garantiebedingungen?

(auch ohne Gruß und das ganze andere Höflichkeitszeug)

Da kommt also jemand, dem man gar nichts verkauft hat und will von einem irgendwelches Geld, das er jemand ganz anders gegeben hat?

Was würdest Du in so einem Fall tun?