Handy Versicherung betrug durch kleinen absatz

Hallo

ich habe ein Iphone gebraucht bei ebay gekauft das 2 monate alt war und habe es versichert bei http://www.handy.schutzbrief24.de/handy_versicherung…

da stand das handy bis zu 3 monate alter versichert werden können das stand unter den FAQ aus diesem grund habe ich diese versicherung abgeschlossen. Aber und jetzt kommt es in einem kleinen absatz in dem AGB´s steht das Handy´s bis zu 3 Monate versichert werden aber smartphones nur bis zu 1 monat alter. Mir würde das Iphone geklaut und nun zahlt die versicherung nicht kann ich da was machen?

Danke im Vorraus

Hallo,

da solltest du dich wohl eher an Rechtsexperten wenden aber ich würde sagen nein, da du den AGBs ja zugestimmt hast mit der Unterschrift und ein iPhone unter ein Smartphone fällt…

Hallo,
wende dich doch einmal mit dem Problem an die Verbraucherzentrale , die haben oftmals Gute Lösungen.
Ansonsten bei Banken und Versicherungen lesen lesen lesen.
Es heißt ja versichert und nicht gesichert.
Brauchen wir den alle für jeden Kram Versicherungen ?
Gruß Marco

www.hauptststadtdetektei.de
www.digitaler-nachlass.com

Hallo,
eigentlich wäre das eine Frage an einen Rechtsexperten und der bin ich nicht.
So wie ich es lese und verstehe meine ich,die FAQ ist nach meinem Verständnis nicht rechtsbindend sondern die AGB.

Gruß udoh

ich kann die Frage nicht beantworten,ist wohl eher ein Fall für die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt

Hallo ich empfehle dir, einen Rechtsanwalt einzuschalten, oder gehe zur Verbraucherzentrale in deinem Ort, die haben Rechtsanwälte und geben dir sicher einen guten Rat. Es kostet nur 26 €, dann kannst du immer noch entscheiden, was du tun willst
Gruß Elisabeth.

Wenn dort 1 Monat steht dann hast du nur 1 Monat Schutz…

Ansonsten bitte einen Rechtsanwalt fragen.

Hallo Meister,
da wird sich nichts machen lassen. Denn das ist kein Betrug, sondern das sind klare Bedingungen. Dass die klein gedruckt sind, spielt keine Rolle. Die AGB sollte man sich eben vor Vertragsabschluss komplett durchlesen und dann überlegen, ob es so eine Versicherung überhaupt bringt.

Viele Grüße
Rüdiger Wellnitz

Hallo,

also ich würde sagen, dass es sich da lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Ich denke da könnte unter Umständen etwas mit §305c BGB Überraschender Klausel in den AGB´s gehen.

Ich würde mich sehr freuen wenn du mal Rückmelden würdest was draus geworden ist!

Viel Glück

(hast du es schonmal mit dem App „iphone-Suche“ versucht?!)

Hallo Meister888p,

Bitte mal im Bereich der Juristen nachfragen,

Danke und viel Erfolg,
wipi