Handy-Vertrag, Kündigung abgelehnt

Hallo, habe ein relativ großes Problem und wollte mal fragen ob jemand sich damit auskennt.
Also es geht um ein Handyvertrag mit dem Anbieter VictorVox, welcher jetzt das fünfte Jahr besteht. Da nun aber bessere Angebote aktuell sind, würde ich den Vertrag gern kündigen. VictorVox hat meine Kündigung zum 16.10.04 erhalten, heute kam der Brief, worin mir mitgeteilt wurde, daß die dreimonatige Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und sich somit der Vertrag bis zum 30.11.05 verlängert.
Ist es richtig das ich nun ein weiteres Jahr darin festgehalten werde?
Kennt irgendjemand Urteile, die mir dabei helfen könnten die Kündigung doch durchzusetzten? Oder sollte man nach fünfjähriger Kundschaft um eine Kulanzkündigung bitten?
Wenn jemand einen Rat weiß, ich wäre sehr dankbar.

mfg

berechtigt

Hallo,

hallo leander,

nachdem ich dein posting gelesen habe, kann ich dir vorweg sagen, daß dir meine antwort nicht gefallen wird.

habe ein relativ großes Problem und wollte mal fragen
ob jemand sich damit auskennt.
Also es geht um ein Handyvertrag mit dem Anbieter VictorVox,
welcher jetzt das fünfte Jahr besteht. Da nun aber bessere
Angebote aktuell sind, würde ich den Vertrag gern kündigen.

was ich bei den derzeitigen angeboten verstehen kann.

VictorVox hat meine Kündigung zum 16.10.04 erhalten, heute kam
der Brief, worin mir mitgeteilt wurde, daß die dreimonatige
Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und sich somit der
Vertrag bis zum 30.11.05 verlängert.
Ist es richtig das ich nun ein weiteres Jahr darin
festgehalten werde?

lies mal bitte in den agb´s welche du bei vertragsabschluß erhalten hast nach. soweit ich mich errinnern kann war vor 5 jahren ein verlängern von einem jahr bei nichtkündigung usus.

Kennt irgendjemand Urteile, die mir dabei helfen könnten die
Kündigung doch durchzusetzten? Oder sollte man nach
fünfjähriger Kundschaft um eine Kulanzkündigung bitten?

und wie soll das aussehen?
hallo lieber victorvox, da ich 5 jahre bei euch bin lasst mich doch bitte, bitte, raus?
damit wirst du nicht durchkommen.

  1. ist dieser Provider keine wohltätiges unternehmen
  2. sind die auf dem absteigenden ast und brauchen jeden euro

Wenn jemand einen Rat weiß, ich wäre sehr dankbar.

wart das jahr noch ab und merk dir folgenden tip:
schließ keine verträge bei providern ab.

eine antwort hätte ich gern von dir!

hast du bei den vertragsverlängerungen jeweils ein neues handy erhalten?

wenn ja hat sich deine frage erübrigt, da der provider dir das handy vorfinanziert hat. wenn nicht haben die 5 nein 6 jahre einen treuen „anspruchslosen“ kunden, was heute äußerst selten ist.

mfg

hoffe ich konnte dir helfen

cu
alex

Hallo,

wenn Du laut Vertrag (den Du unterschrieben und akzeptiert hast) mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 30.11. kündigen kannst, dann hätte Deine Kündigung bereits Ende August erfolgen müssen. Der 16.10. war eindeutig zu spät und so musst Du leider ein weiteres Jahr warten.

Gruß,

Myriam

Hallo,

hast Du Deinen Vertrag in den vergangenen 5 Jahren mehrmals aktiv verlängert und auch immer ein neues Handy bekommen oder hast Du in der ganzen Zeit gar nichts unternommen und der Vertrag hat sich jeweils automatisch verlängert?

Wenn Du aktiv an einer Vertragsverlängerung teilnimmst gelten die AGBs zum Zeitpunkt der letzten Verlängerung - also November 2002. Hat sich der Vertrag immer wieder automatisch verlängert weil Du den Vertrag vor 5 Jahren abgeschlossen, danach aber nie wieder etwas gemacht hast, gelten die AGBs von vor 5 Jahren.

In den für Dich maßgeblichen AGBs schaust Du jetzt nach wie lang die vertragsgemäße Kündigungsfrist ist. Es ist heute, und war auch schon vor 2 Jahren üblich daß eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, und die hast Du in jedem Fall überschritten wenn Du Mitte Oktober für Ende November kündigst, denn das sind ja nur 1 1/2 Monate.

Wenn Du richtig viel Glück hast gelten AGBs von vor 5 Jahren und da gab es teilweise Klauseln nach denen die Kündigungsfrist nur 1 Monat war, wobei das nur bei manchen Anbietern galt und bei Providern wie Victorvox sehr wahrscheinlich nicht.

Insofern: zu 95% Wahrscheinlichkeit bleibt Dir nichts anderes übrig als zu akzeptieren daß Deine Kündigung zu spät eingegangen ist und Du den Vertrag erst im nächsten Jahr los wirst.

Trotzdem würde ich die Kündigung jetzt aussprechen/aufrecht erhalten damit sie dann im nächsten Jahr gilt - „zu früh“ kann man nämlich nicht kündigen und ich kenne viele, die 1 Tag nach Vertragsabschluß schon eine Kündigung schreiben um es knappe 2 Jahre später nicht zu vergessen.

Gruß,

MecFleih

habe ein relativ großes Problem und wollte mal fragen

ob jemand sich damit auskennt.
Also es geht um ein Handyvertrag mit dem Anbieter VictorVox,
welcher jetzt das fünfte Jahr besteht. Da nun aber bessere
Angebote aktuell sind, würde ich den Vertrag gern kündigen.
VictorVox hat meine Kündigung zum 16.10.04 erhalten, heute kam
der Brief, worin mir mitgeteilt wurde, daß die dreimonatige
Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und sich somit der
Vertrag bis zum 30.11.05 verlängert.
Ist es richtig das ich nun ein weiteres Jahr darin
festgehalten werde?
Kennt irgendjemand Urteile, die mir dabei helfen könnten die
Kündigung doch durchzusetzten? Oder sollte man nach
fünfjähriger Kundschaft um eine Kulanzkündigung bitten?
Wenn jemand einen Rat weiß, ich wäre sehr dankbar.

mfg

hallo,
erstmal danke für eure antworten.
also es ist eigtl der vertrag meines vaters, und er hat in der vergangenheit nie den vertrag aktiv verlängert und dementsprechend auch ein kein neues handy erhalten.
es ist auch tatsächlich so, das in den agb’s steht, das die frist 3 monate beträgt.
mein vater hat nun aber ein abgebot bekommen wo neues handy und sehr viel zubehör dabei ist, deshalb wollte er es kündigen.
aber es wird sich wohl nicht ändern lassen, das der vertrag mit diesem unternehmen ein weiteres jahr bestehen bleibt.
ich glaubte aber mal gelesen zu haben das es eigtl nicht zulassig ist das die kündigungsfrist nach automatischer verlängerung noch immer 3 monate beträgt. naja, vielleicht hab ich das falsch verstanden oder es war ein anderer zusammenhang.
dieser sache ging übrigens voraus, das VV die preise für irgendwelche service dienste erhöht hat, die aber so nicht bestandteil des vertrages sind. hatte dennoch gehofft auf grund dieser erhöhung kündigen zu können, wurde aber abgelehnt.
naja, falls euch doch noch was einfällt, dann schreibt mir.

Hallo,

dieser sache ging übrigens voraus, das VV die preise für
irgendwelche service dienste erhöht hat, die aber so nicht
bestandteil des vertrages sind. hatte dennoch gehofft auf
grund dieser erhöhung kündigen zu können, wurde aber
abgelehnt.

In diesem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht, welches Du / Dein Vater aber nur in einem bestimmten Zeitrahmen wahrnehmen kannst. Wird innerhalb der Frist kein Einspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt gilt sie als akzeptiert, eine sog. konkludente Zustimmung. Ihr könnt euch jetzt also nicht auf eine Preiserhöhung berufen, die vor 3 Jahren stattgefunden hat…

Gruß,

MecFleih

Hallo,

Hi

dieser sache ging übrigens voraus, das VV die preise für
irgendwelche service dienste erhöht hat, die aber so nicht
bestandteil des vertrages sind. hatte dennoch gehofft auf
grund dieser erhöhung kündigen zu können, wurde aber
abgelehnt.

Es ist immer die Frage, welche Dienste / Preise erhöht wurden.

In diesem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht, welches Du /
Dein Vater aber nur in einem bestimmten Zeitrahmen wahrnehmen
kannst.

Generell sagen die Anbieter auch, dass Sonderkündigungsrechte bestehen, falls eine Änderung der Preise und auch der AGB’s erfolgte.

Wird innerhalb der Frist kein Einspruch gegen die

Preiserhöhung eingelegt gilt sie als akzeptiert, eine sog.
konkludente Zustimmung. Ihr könnt euch jetzt also nicht auf
eine Preiserhöhung berufen, die vor 3 Jahren stattgefunden
hat…

mit der Verlängerung um 12 Monate : Wenn dein Vater die AGB’s unterzeichnete dann gelten diese auch für ihn.
Leider, wie auch bei anderen Verträgen hat der Vertragspartner seine Vertragspflichten.

Ihr könnt schauen, das der Vertrag umgeschrieben werden kann, oder das ihr zb nen Neuvertrag beim selben Anbieter macht um aus dem alten eher rauszukommen ( lohnt sich nur wenn man bei dem Anbieter glücklich war ).

Ihr könnt aber auch versuchen, ne Abschlussrechnung anzufordern. Bedeutet : ne Rechnung aller Grundpreise bis zum Vertragsende und dann das Handy nicht mehr zu nutzen.

In Sachen Fristlose Kündigung würd ich Dich persönlich bitten, mit ner Kopie der AGB’s und vorallem was geändert wurde an des allgemeine Rechtsbrett hier zu wenden.

Ach ja noch ne Frage : Hatte dein Vater binnen der letzten 5 Jahre irgendeine Änderung, sei es am Tarif etc ? Wenn ja dann haben viele auch ne „feine Klausel“ in den AGB’s :
Durch Änderung werden die neuen AGB’s und neuen Preise anerkannt

lg Blue

Die haben die Kündigung sicher nicht „abgelehnt“, und wenn schon: eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, dafür bedarf es der Zustimmung der Gegenseite nicht.

Das heißt natürlich nicht, dass nun alle KündigungsFRISTEN einfach mal eben ignoriert werden können. Deine Frage ist hier eigentlich nicht vernünftig zu beantworten, weil wir deinen Vertrag ja alle nicht kennen. Es kommt einzig darauf an, was drinsteht. Und wir dürfen im Großen und Ganzen wohl vermuten, dass genau das drinsteht, was sie dir geschrieben haben: Wenn sie nämlich so klug sind, dir so etwas zu schreiben, werden sie erst recht so klug sein, es in die Verträge reinzuschreiben.

Verträge aber sind einzuhalten. Und es gibt auch nichts, was vorliegend eine Ausnahme erkennen ließe (solche Ausnahmen gibt es durchaus). Mit anderen Worten: Lass den Vertrag nun halt auslaufen.

Levay
(der aus solchen Gründen parallel (noch) drei Handyverträge laufen hat)