hallo
habe einen handy vertrag in einem schop vor ort abgeschlossen und möchte es kündigen ohne angaben von gründen bin in den schop gegangen und haben es abgelehnt mit der begründung ich habe keinen recht aus dem vertrag rauszukommen weil ich es in einem schop gemacht habe laut AGB unter (H) handyvertrag in einem schop steht nichts das ich nicht raus aus dem vertrag kann habe mein anwalt angerufen er sagte die frau aus dem shop bzw und auch Telekom Bonn haben recht kennt sich jemand aus??? andere leute sagen wieder die leute vom shop hätten mich belehren müssen andere wieder als verbraucher habe ich genauso das recht wie im internet die Dame im shop sagte ich habe das recht nur wenn ich im internet bestelle oder haus-tür gechäft.
bitte um schnelle hilfe
danke
Hallo janni,
Die erhaltenen Informationen sind leider vollkommen korrekt.
Du bist freien Willens zum Shop gegangen und hast dort abgeschlossen.
Notwendige Fragen hättest du vorher abklären müssen.
Ich vermute mal einen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit, wo es auch ein Gerät dazu gab?
LG
Bent
Leider ist es wirklich so, wer etwas telefonisch oder über das Internet bestellt hat ein
Rückgaberecht. Wer etwas im Shop mit persönlicher Beratung abschliesst leider nicht.
Dann kann ber der Shop selber noch den Vertrag stornieren und es kommt dann auf die Telekom an, ob sie die stornierung aus Kulanz annimmt.
Wie man weiss ist die Telekom leider nicht so kulant aber das ist der einzigen Weg.
LG
Hallo es ist in Deeutschland immer noch so geregelt das du jeden Vertrag binen von 2 Wochen kündigen kannst und hast in der Zeit immer ein Rückgaberecht das ganze sollte schon per Einschreiben erfolgen!
ich weiß natürlich nicht wie lange der Vertragsabschluß
zurück liegt? sollten keine 2 Wochen verstrichen sein dann gleich zum Anwalt und auf dein Widerrufsrecht hinweisen.
Mfg Thomas Alex
Ich denke die Frau im Shop hat Recht.
Ich denke, wenn du einen Rechtsanwalt gefragt hast, wird er dir die richtige Antwort gesagt haben. Er hat es schließlich gelernt
hallo janni innerhalb 7 tage kannst du jeden vertrag wiederrufen schriftlich beim mobilfunkanbieter danach ist der vertrag gültig lieben gruss sigi.