Servus,
wenn ich den munteren Hobby-Laden mal ein bisselchen aufräumen darf?
Erstens: Eine „Kleingewerbe-Regelung“ gibt es nirgendwo im deutschen Steuerrecht. Vergiss das ganz schnell wieder.
Zweitens: Nirgendwo im Einkommensteuergesetz kommt das Wort „absetzen“ vor. Vergiss das Wort ganz schnell, es stiftet nur Verwirrung und Unsinn.
Drittens: Was spricht dafür, dass es sich um ein Gewerbe und nicht um eine freiberufliche Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG handelt?
Viertens: Ein Handy ist immer gemischt genutzt, egal wie man es tauft. Wenn der Anteil der betrieblichen Nutzung über zehn und bis fünfzig Prozent ausmacht, kann das Gerät als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, bei über fünfzig Prozent ist es in jedem Fall Betriebsvermögen.
In diesen beiden Fällen werden die Anschaffungskosten auf fünf Jahre verteilt als Abschreibung wie Betriebsausgaben behandelt. Gleichzeitig wird aber der Wert der (anteiligen) privaten Nutzung als Leistungsentnahme wie eine Betriebseinnahme behandelt.
Wenn ich das hier lese
frage ich mich ein bisselchen, ob Du Dir mal Gedanken drüber gemacht hast, wie so eine Einnahmenüberschussrechnung eigentlich ausschaut und was man damit macht, wenn man sie für die Einkommensteuererklärung verwenden will? Und ob Du Dir mal Gedanken drüber gemacht hast, wie so eine Veranlagung zur Einkommensteuer eigentlich funktioniert?
Wenn Du Fragen zu diesen Themen hast, gerne. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, kläre die Begriffe, mit denen Du umgehst, und mach nicht den dritten Schritt vor dem ersten. Und hüte Dich vor Amateuren, die irgendwie sowas ähnliches auch mal erlebt haben - die helfen Dir nicht so sehr viel.
Schöne Grüße
MM