Handy von den Steuern absetzen

Hallo zusammen.

Als ITler betreibe ich ein Gewerbe unter der Kleingewerbe Regelung. Um etwas größeres absetzen zu können, hatte ich daran gedacht, mir ein Diensthandy (Preis 1200 €) anzuschaffen.

Kann ich dieses Handy stuerlich komplett absetzen? oder wie würde das gehen?

lg

Ich nehme an, du arbeitest, um Gewinn zu erzielen? Du verringerst damit deinen Gewinn (Abschreibung über ? Jahre). Die angenehmere Variante, Gewinn zu verringern, finde ich am Strand zu liegen und die Sonne zu genießen.

Anschaffungen sollten ihren Preis wieder reinholen.

Danke für die schnelle Antwort. Am Strand liegen tue ich natürlich auch :wink: Aber es geht ja darum, etwas bei der Steuer absetzen zu können um die nachzahlung geringer zu machen ?

lg

Die MwSt. auf jeden Fall nicht.

Wenn Du schon vor dem Abzug Deiner Kosten unter dem steuerpflichtigen Gewinn liegst, lohnt sich die Geltendmachung der Handykosten nicht. Wenn Du drüber liegst schon. In sehr kleinem Rahmen.

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Als ich mich als junger Mann selbstständig machte, erzählte mir ein Büromöbel-Verkäufer, dass ich Möbel und Geräte von der Steuer absetzen kann und ich kaufte kräftig ein von Geld, was ich mir damals leihen musste.

Ich greife mal dein Beispiel auf. Wenn du ein Handy für 1200€ kaufts, kannst du pro Jahr 400€ absetzen (ich bin nicht ganz sicher, ob die Abschreibung 3 Jahre läuft).

Aber nicht von der Steuer, sondern von den Einnahmen vor Steuer.

Angenommen, dein Steuersatz sei 25%, dann ist dein Gewinn um 400€ kleiner und die Steuer darauf beträgt 100€

Klartext: Du musst 1200€ sofort hinlegen und bekommst in drei Jahren insgesamt 300€ wieder zurückgestottert. Kein Erfolgsmodell, das reich macht.

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Das ist das Problem: viele raffen einfach nicht, was dieses „Absetzen“ eigentlich bedeutet, und sind der Meinung, wenn sie viel ausgeben, müssen sie weniger nachzahlen. Aber dass das Geld aus dem Portemonnaie auch weg ist, wird gern vergessen/ignoriert.

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Vielen denken einfach ala : Ich nehme 1000 Euro ein und kaufe mir XY für 800 Euro und kann das 100% absetzen und beim Fianzamt muss ich dann nur die 200€ berechnen.

Ja, ist richtig. Aber warum ackerst du, um 1000€ einzunehmen und danach (nach der Abschreibungszeit) ist davon nur 150€ übrig:

Nämlich die 200€ abzüglich 25% Steuer.

Du hast dafür 10 Stunden gearbeitet, bildest dir ein, einen tollen Stundensatz von 100€ zu haben, aber es sind nur 15€.

Ohne Handy-Kauf von 800 € müsstest du 1000€ mit 25% versteuern und hast 750€ in der Tasche statt 150€ mit Handy.

Wenn man einen Deutschen richtig über den Tisch ziehen will, muss man ihm nur versichern, dass er kräftig Steuern spart. Dann macht er fast alles mit.

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Die 300 hast du auch nie in der Tasche, die bekommst du auch nie, die zahlst du nur weniger. Das ist ein Unterschied, wenn du mal aufmerksam in deine Hose schaust :wink:
Grüße

Servus,

wenn ich den munteren Hobby-Laden mal ein bisselchen aufräumen darf?

Erstens: Eine „Kleingewerbe-Regelung“ gibt es nirgendwo im deutschen Steuerrecht. Vergiss das ganz schnell wieder.

Zweitens: Nirgendwo im Einkommensteuergesetz kommt das Wort „absetzen“ vor. Vergiss das Wort ganz schnell, es stiftet nur Verwirrung und Unsinn.

Drittens: Was spricht dafür, dass es sich um ein Gewerbe und nicht um eine freiberufliche Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG handelt?

Viertens: Ein Handy ist immer gemischt genutzt, egal wie man es tauft. Wenn der Anteil der betrieblichen Nutzung über zehn und bis fünfzig Prozent ausmacht, kann das Gerät als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, bei über fünfzig Prozent ist es in jedem Fall Betriebsvermögen.

In diesen beiden Fällen werden die Anschaffungskosten auf fünf Jahre verteilt als Abschreibung wie Betriebsausgaben behandelt. Gleichzeitig wird aber der Wert der (anteiligen) privaten Nutzung als Leistungsentnahme wie eine Betriebseinnahme behandelt.

Wenn ich das hier lese

frage ich mich ein bisselchen, ob Du Dir mal Gedanken drüber gemacht hast, wie so eine Einnahmenüberschussrechnung eigentlich ausschaut und was man damit macht, wenn man sie für die Einkommensteuererklärung verwenden will? Und ob Du Dir mal Gedanken drüber gemacht hast, wie so eine Veranlagung zur Einkommensteuer eigentlich funktioniert?

Wenn Du Fragen zu diesen Themen hast, gerne. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, kläre die Begriffe, mit denen Du umgehst, und mach nicht den dritten Schritt vor dem ersten. Und hüte Dich vor Amateuren, die irgendwie sowas ähnliches auch mal erlebt haben - die helfen Dir nicht so sehr viel.

Schöne Grüße

MM

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Jein.

Für ein Handy sieht die amtliche Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von fünf Jahren vor. Da diese Abschreibungstabelle aus dem Jahr 2001 ist und Smartphones noch nicht existierten, kann auch eine Nutzungsdauer von drei Jahren angesetzt werden. Sollte der Sachbearbeiter die kürzere Nutzungsdauer monieren, weisen Sie darauf hin, dass die Nutzungsdauer der amtlichen Abschreibungstabellen nur Richtwerte sind und Abweichungen von der vorgeschlagenen Nutzungsdauer für nicht enthaltene Wirtschaftsgüter möglich sein müssen. Argumentieren Sie, dass ein Smartphone eher einem Laptop gleicht und dass deshalb eine Nutzungsdauer von drei Jahren möglich sein müsste.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

das Artikelchen ist irreführend.

Die Abschreibungsdauer ist nämlich nicht willkürlich wählbar, sondern in § 7 Abs 1 S 2 EStG konkret definiert: Die Absetzung bemisst sich (…) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts.

In diesem Satz

ist nicht nur die Begründung falsch, sondern auch die Aussage, es „könne eine Nutzungsdauer angesetzt werden“, wie man sie grade brauchen kann.

Besonders hübsch ist das beiläufig in größeren Betrieben, in denen im Anlagenverzeichnis regelmäßig versäumt wird, Abgänge zu erfassen, so dass qua Anlagenverzeichnis belegt ist, dass sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von allerhand Gegenständen des Anlagevermögens über Jahrzehnte erstreckt…

Schöne Grüße

MM

Wir kennen die wirtschaftliche Ausgangssituation nicht und wissen ebenso wenig, ob das Diensthandy ebenso arbeitstechnisch nutzbringend wäre. Mitunter können selbst 400 Euro für eine niedrigere Stufe ausschlaggebend sein?!

Das ändert nichts daran, dass ein Mobiltelefon eines Gewerbetreibenden oder selbständig Tätigen immer (ich wiederhole: immer) gemischt genutzt ist. Lediglich der Anteil der betrieblichen Nutzung lässt sich durch geeignete Aufzeichnungen belegen.

Das hier:

ist vollkommen rätselhaft. Falls Du eventuell die ESt-Belastung meinst: Die erfolgt in Deutschland nicht in „Stufen“, ganz gleich was Du Dir darunter vorstellst.

Wenn Du Dich mal mit dem ESt-Tarif beschäftigt hast, können wir gerne weiter reden. Hinweis: Bilde doch mal die erste Ableitung zu den im Tarif genannten Funktionen.

Und was war nochmal Deine Frage?

Alles klar, dann funktioniert das in Deutschland völlig anders als in Österreich. Für mich beginnt die erste Stufe bei 11.000 Euro Einkommen, bei 18.000 Euro die Zweite usw… Sorry für die Umstände.

Servus,

das ist nicht schlimm - wegen der vielen deutschsprachigen Länder ist es bei solchen Sachen aber immer nützlich, wenn man es dazu sagt, wenn nicht Deutschland gemeint ist.

Das steuerlich komfortabelste Land, in dem (auch) Deutsch Amtssprache ist, dürfte übrigens Letzebuerg sein…

Schöne Grüße

MM

Ja, ich werde bei solchen Themen in Zukunft dazu schreiben, dass ich mich nicht auf Deutschland beziehen. Mir geht es übrigens nicht einmal um Steuerbegünstigungen und ich habe meinen Wohnsitz nicht deswegen ausgesucht. Bezüglich Luxemburg habe ich das schon von einigen Seiten gehört…