Handy Wandlung wird verwehrt, Recht besteht

Handy Wandlung wird verwehrt, obwohl Recht besteht

Kunde A hat ein Handy drei mal zur Reparatur gegeben und wollte nun eine Wandlung durchführen. Handy wurde bei real,- erworben. Dort meinte man zu Kunde, dass sie das Handy erst an Ihren Lieferanten schicken müssen und je nach dem ob sie eine Gutschrift überweisen oder ein komplett Handy geben, wird eine Wandlung durchgeführt. Problem ist, dass real eine Garantie von zwei Jahren gewährt. Deren Lieferant aber, nur ein Jahr. Motion weigert sich Geld auszuzahlen. Da Motion sich weigert, möchte man dem Kunden weder Geld auszahlen noch ein neues Handy geben, da sie von dem Lieferanten weder Gutschrift noch neues Handy erhalten. Von seiten Handy-Hersteller gibt es keine Probleme, die meinten eine Wandlung sei machbar. Jedoch weiß Kunde nicht wie fortgefahren wird.
Der Lieferant meinte mehrmals wenden sie sich dahin wo das Handy gekauft wurde wenden. Die widerrum sagen, sie könnten so eine hohe Summe (550 Euro) nicht einfach auszahlen.

Wie kann man vorgehen? Besteht möglichkeit Wandlung durchzusetzen?

Hallo,

Handy Wandlung wird verwehrt, obwohl Recht besteht

dass ein Recht besteht, bezweifle ich.

Dieses würde voraussetzen, dass das Handy bereits bei Übergabe mangelhaft war, ein später aufgetretener Defekt auf diesen Mangel zurückzuführen ist, der Käufer dies beweisen kann und der Verkäufer - und kein Dritter - zwei Mal erfolglos nachgebessert hat.

Trifft das alles zu?

S.J.

Handy wurde dreimal wegen Hardware fehler reklamiert. Ist ein iPhone. Die Reklamationsbelege gibt es. Garantie läuft bis Dezember.

Handy wurde dreimal wegen Hardware fehler reklamiert.

dreimal gleiche ursache? handy wurde auch nicht vom hersteller getauscht? und es war auch wirklich ein sachmangel und kein defekt?

Die Reklamationsbelege gibt es. Garantie läuft bis
Dezember.

die garantie enthält mit ziemlicher sicherheit keinerlei möglichkeit zur wandlung.
wegen der garantie wendet man sich an den garantiegeber. das muss nicht der händler sein. wegen sachmangelhaftung (die ich hier erstmal anzweifle) wendet man sich an den verkäufer. den unterschied dazwischen findet man in faq:1152.

Handy wurde dreimal wegen Hardware fehler reklamiert. Ist ein
iPhone. Die Reklamationsbelege gibt es. Garantie läuft bis
Dezember.

Statt meine Einwände zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen beharrst Du plump auf Deiner ganz offensichtlich fehlerhaften Rechtsauffassung.