Handy wurde gestohlen,läuft Vertrag weiter?

Mein Handy wurde mir gestohlen und ich habe es beim Netzbetreiber gemeldet. Jedoch von denen immer noch nichts gehört. Läuft jetzt meine Grundgebühr bis Vertragsablauf weiter? Muß ich den Diebstahl bei der Polizei anzeigen?

Mein Handy wurde mir gestohlen und ich habe es beim
Netzbetreiber gemeldet. Jedoch von denen immer noch nichts
gehört. Läuft jetzt meine Grundgebühr bis Vertragsablauf
weiter? Muß ich den Diebstahl bei der Polizei anzeigen?

So weit ich mich entsinne, kann man den Vertrag bei Diebstahl aus wichtigem Grunde kündigen. Allerdings solltest Du a) die Karte sperren lassen (solange das nicht geschehen ist, zahlst Du die Telephonate des Diebes mit) und b) den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das ist zwar eigentlich kein Beweis dafür, daß das Teil wirklich geklaut wurde, aber mit Sicherheit eine Vorraussetzung für eine Vertragskündigung.

Mein Handy wurde mir gestohlen und ich habe es beim
Netzbetreiber gemeldet. Jedoch von denen immer noch nichts
gehört. Läuft jetzt meine Grundgebühr bis Vertragsablauf
weiter? Muß ich den Diebstahl bei der Polizei anzeigen?

So weit ich mich entsinne, kann man den Vertrag bei Diebstahl
aus wichtigem Grunde kündigen.

Ups, das wäre mir neu!
Der Vertrag ist grundsätzlich erstmal unabhängig vom Gerät.
Nur (!) wenn der Provider lieb ist und ein Auge zudrückt kann der Vertrag gekündigt werden. Ansonsten läuft der nach wie vor weiter.

Allerdings solltest Du a) die

Karte sperren lassen (solange das nicht geschehen ist, zahlst
Du die Telephonate des Diebes mit) und b) den Diebstahl bei
der Polizei anzeigen. Das ist zwar eigentlich kein Beweis
dafür, daß das Teil wirklich geklaut wurde, aber mit
Sicherheit eine Vorraussetzung für eine Vertragskündigung.

Also zu a) und b) stimme ich 100%ig zu! Schon allein wegen den Kosten, die der Dieb verursachen könnte. ABER wenn der Provider (sie es jetzt direkt T-mobile, vodafon, E-Plus, etc. oder Mobilcom :wink: ) sagt „nö, das steht nicht im Vertrag“ dann gehts halt nicht. Aber fragen kostet ja (meist) nichts…

Gruß
h.

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Urteil dazu
Hallo,

Ups, das wäre mir neu!

was ja nicht heißen muß, das es falsch ist :wink: … und schwupps, habe ich doch noch ein Urteil gefunden:

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/freundin/urteil…

Gruß
christian

Zweifel angebracht
Hi Chrsitian!
Hab mir das Urteil mal durchgesehen. Ich denke, daß der Abieter 1.) damals sein Angebot zu unklar beworben hat, und 2.) nach 5 Jahren (so alt ist das Urteil) dieser Fehler mit Sicherheit von keinem Anbieter mehr gemacht wird. Ich denke, die lassen Ihre Verträge und auch Werbungen von Ihren Rechtsabteilungen nun auf solche Haken prüfen.
Wäre also vorsichtig beim Versuch, dieses Urteil noch einmal auf dem Klageweg erreichen zu wollen.

Gruß

Markus