Handy zurück?

hallo ihr lieben,

ich habe folgende frage:

ich habe letzten donnerstag einen neuen vertrag abgeschlossen (o2),
mir dazu dann das t610 ausgesucht. nach einer woche musste ich aber
feststellen, dass das gerät seinen eigentlichen zweck (das telefonieren!) nur ungenügend erfüllt-ich höre den anrufer viel zu leise und zb in der stadt o.ä. fast gar nicht oder nur mit äusserster
anstrengung. das scheint allerdings wirklich am gerät zu liegen, mein
freund hat es den montag davor ebenfalls gekauft und bei ihm ist es genauso.

nun würde ich gerne wissen, ob ich das gerät nicht noch zurückgeben
kann…innerhalb von 14 tagen müsste man doch umtauschen dürfen???
ich habe vor dem kauf in einem anderen o2 laden mit einem verkäufer darüber gesprochen und er hat mir gesagt, dass dies prinzipiell nicht möglich wäre, weil man die geräte dann ja nicht mehr verkaufen könnte…was nun?

auf antworten gespannt,
yasmin

Hi,

es wurde bekannt daß die erste Charge des T610 mit schlechten Transistoren hergestellt wurde, was zu sehr starkem Rauschen führt. Falls das, was Du beschreibst, auch dieses Rauschen ist hast Du vielleicht ein Gerät aus dieser ersten Herstellungsserie erwischt, genauso wie Dein Freund.

Hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… findest Du ganz viele Informationen über das T610 und auch das beschriebene Problem wird dort behandelt.

AFAIK ist eine große Rückrufaktion von SonyEricsson angelaufen um das Problem zu beheben.
2 Probleme dabei:

  1. Du mußt das Handy einsenden, stehst erstmal ohne Gerät da, hast Kosten und Ärger. Blöd daß SE keinen so komfortablen Tauschservice wie Siemens hat :frowning:
  2. Handyhersteller geben bei Reklamationen gerne sog. „Swaps“ aus - das sind Telefone, die zur Reparatur eingesandt wurden, repariert und mit neuem Cover versehen wurden und dann als Tauschgeräte dienen. Obwohl Du bei O2 ein nagelneues Telefon gekauft - und bezahlt - hast wirst Du von SonyEricsson vermutlich ein gebrauchtes Gerät zurückbekommen.
    Das kann wohl nicht in Deinem Interesse sein, denn Du hast ja ein neues Gerät erworben und willst auch ein solches wieder haben…

Nun ist es aber zu Deinem Glück so daß nicht nur ein Garantieanspruch gegenüber SE besteht, sondern Du als Endkunde hast einen Garantieanspruch gegen Deinen O2-Laden. Handygeschäfte verweisen einen zwar liebend gerne an den Hersteller um sich selber nicht um das Problem kümmern zu müssen, allerdings würde ich mich an Deiner Stelle nicht abwimmeln lassen: Du hast das Gerät im O2-Laden gekauft und hast folglich Garantieansprüche gegenüber diesem Laden.

Was man Dir im O2-Laden erzählt hat ist völliger Humbug - ein Gerätetausch nach dem Motto „Das Telefon gefällt mir doch nicht“ ist zwar in der Tat problematisch, aber natürlich hast Du Anspruch auf Garantieleistungen (und auch einen Austausch) wenn das Gerät defekt ist!
Seit einer Gesetzesänderung ist es sogar so daß eine Beweislastumkehr stattgefunden hat: nicht Du mußt nachweisen daß das Gerät defekt ist, sondern der Händler muß beweisen daß es OK ist! Da das Problem mit dem Rauschen aber bekannt ist und Du dich auf entsprechende Quellen berufen kannst (Telefon-Treff.de z. B., oder mein Artikel hier) würde ich mich mit keinerlei Ausreden abspeisen lassen sondern darauf bestehen daß Du ein neues Gerät bekommst. Möglicherweise kontrollierst Du sicherheitshalber vorher noch ob Dein Gerät aus der ersten, rauschenden Charge stammt - Infos finden sich bei dem geposteten Link. Auch wenn Dein Gerät einen anderen Mangel als das bekannte Rausch-Problem hat: offensichtlich ist es ja defekt und alles was ich Dir hier rate gilt gleichermaßen auch für jeden anderen Fehler.

Im Übrigen kannst Du vor Ort darauf bestehen - auch das ist seit der Gesetzesreform neuerdings möglich - ein NEUES Gerät sofort zu bekommen. Der Kunde hat bei einem Mangel nämlich das Recht auf Nacherfüllung. Bei der Nacherfüllung kann der Kunde wählen, ob er Nachbesserung (Reparatur) oder ein Austauschgerät (selbstverständlich ein neues) wählt. In der Vergangenheit hatte der Händler immer erst das Recht zur Nachbesserung, also zur Reparatur. Das ist jetzt anders.
Nur in Ausnahmefällen darf der Händler eine Neulieferung verweigern.
Ein genereller Ausschluß via AGB ist unzulässig.

Was also ist zu tun? Ich würde schnurstracks in den O2-Laden gehen und auf einem neuen T610 ohne Rauschen oder andere Mängel bestehen. Geh nicht raus bevor Du nicht ein neues Telefon hast, haue den Mitarbeitern bei Bedarf die neue Gesetzeslage um die Ohren oder laß Dir den Cheffe kommen! Laß Dich nicht an SE verweisen.

Bedenke aber daß der neue Mobilfunkvertrag durch den Ärger um das Telefon erstmal nicht beendet werden kann.

Und berichte bitte wie es gelaufen ist!

Schöne Grüße,

MecFleih

hey,vielen dank.
wird ausgedruckt und dann rennen mein freund und ich gleich in den o2 laden.ist ja nett,was die geräte alle können,aber wenn ich nicht mehr anständig telefonieren kann hört der spass auf :wink:

man berichtet.

->frage…
hallo du,

noch ne kurze frage:
ich ackere mich gerade durch das teltreff forum (ächz),
was heisst den SWAP?und:warum sprechen alle von irgendwelchen
softwares undsoweiter?gibts denn noch mehr,als die,die ohnehin
schon vorinstalliert ist?

"Freitag war es soweit: mein SWAP-T610 mit 03W23 und R1A Software kam an. Zunächst war ich ziemlich ernüchtert, da MEIN ursprüngliches T610 ein 03W24 war, nun ja… Ich hab bis heute nicht ganz kapiert, wo da wirklich (abgesehen von den 4 Wiederständen) die Unterschiede liegen.

Anyway: Ich bin zu IT-Bauer nach HH-Wandsbek (abends um 18:00 Uhr) und nach etwa 30 Minuten hatte ich die R3C Firmware drauf.

Die Vorteile sind verblüffend:

  • Menüs sind überarbeitet und IMHO fehlerfrei
  • Das Bedienverhalten und die GIF-Animationen sind jetzt DEUTLICH flüssiger, ebenso wie die Java VM (JBenchmark: zw. 392 und 398)
  • Voice memos werden jetzt über den Speaker abgespielt (genial!)"

wie kann DAS denn sein?kann man das gerät denn nachträglich verändern???

Hi,

ich ackere mich gerade durch das teltreff forum (ächz),
was heisst den SWAP?

SWAP sind die vom Hersteller ausgegebenen Tauschgeräte. Also: Du sendest ein defektes Telefon ein, genauso wie viele andere Leute. Der Hersteller repariert die Platinen, macht neue Cover dran und gibt diese Geräte wieder an die Verbraucher zurück.
Du bekommst also möglicherweise nicht Dein eingesandtes Gerät repariert zurück, sondern ein Gerät aus dem Pool der von anderen eingeschickten und reparierten Geräte.

und:warum sprechen alle von irgendwelchen
softwares undsoweiter?gibts denn noch mehr,als die,die ohnehin
schon vorinstalliert ist?

Das Telefon benutzt, genauso wie Dein Computer, eine Software / ein Betriebssystem. Erst dadurch weiß das System was es tun soll wenn Du auf Tasten drückst oder durch Menüs scrollst. Diese Handy-Software nennt man „Firmware“.
Da moderne Geräte meist sehr viele Funktionen haben kann es immer mal sein daß eine Software einen Bug hat. Wenn sich mehrere kleine Bugs summieren oder ein besonders großer Bug auffällt programmiert der Handy-Hersteller natürlich eine neue Version seiner Software, die ab dann zum Einsatz kommt. Bei einem Handy kann man allerdings nicht einfach einen Patch installieren, sondern da wird gewöhnlich die alte Firmware gelöscht und eine neue aufgespielt.
Bei den meisten Handys muß das auch ein lizensierter Händler machen, allein Siemens legt seinen höherwertigen Geräten ein Kabel bei, sodaß man neuere Firmware selbst updaten (Fachleute sprechen von „flashen“) kann.
Man muß aber auch schreiben daß die Standardfunktionen in aller Regel problemlos funktionieren und es dem Otto Normalverbraucher gar nicht auffällt wenn da bei irgendeiner seltenen Anwendungsmöglichkeit in irgendeinem Sonderfall ein kleiner Bug vorhanden ist…

"Freitag war es soweit: mein SWAP-T610 mit 03W23 und R1A
Software kam an.

03W23 ist das Herstellungsdatum, in diesem Beispiel Kalenderwoche 24 im Jahr 2003. Diese Angabe steht bei den SE-Handys gewöhnlich unter dem Akku auf einem Schild, auf dem auch das Herstellungsland angegeben ist.

R1A steht für die Software-Version.

Anyway: Ich bin zu IT-Bauer nach HH-Wandsbek (abends um 18:00
Uhr) und nach etwa 30 Minuten hatte ich die R3C Firmware
drauf.

…also ein Firmware-Update.

Die Vorteile sind verblüffend:

  • Menüs sind überarbeitet und IMHO fehlerfrei
  • Das Bedienverhalten und die GIF-Animationen sind jetzt
    DEUTLICH flüssiger, ebenso wie die Java VM (JBenchmark: zw.
    392 und 398)
  • Voice memos werden jetzt über den Speaker abgespielt
    (genial!)"

wie kann DAS denn sein?kann man das gerät denn nachträglich
verändern???

Man kann durch verbesserte Firmware die Funktionen verändern und erweitern, genauso wie Du Deinem PC mit entsprechenden Programmen dazu bringen kannst bestimmte Dinge zu tun.
Man muß nur per Firmware die Funktionen des Telefons definieren oder neue / erweiterte Möglichkeiten programmieren.

Wie ich schon geschrieben habe kannst Du bei SE aber selber kein Update machen, das kann / darf nur ein lizensierter Betrieb. Wenn nämlich etwas schiefgeht (Rechner stürzt währendddessen ab, etc.) ist das Telefon hin.
In Köln gab es mal einen Laden, der die Updates kostenlos gegen eine Spende in die Kaffeekasse gemacht hat. Andere verlangen eine Servicegebühr - das handhabt jeder Shop anders.

Dauer eines solchen Updates: ca. 15 bis 20 Minuten. Unverschämte Läden sagen daß das Telefon erst morgen wieder abgeholt werden kann, faire Händler erledigen es nebenher während man in der City shoppen geht, man kann das Gerät dann nach ein paar Stunden wieder abholen weil sie das Update gemacht haben wenn gerade wenige Kunden da waren.
Du kannst das Gerät zum Update natürlich auch einschicken. Der offizielle Service- und Garantiepartner von SE ist der immer wieder erwähnte „w-support“.

Schönen Gruß,

MecFleih

danke!!!

eigentlich bin ich weder neuling noch unterbewandert auf dem
gebiet,aber ich sollte wohl doch ne neue sprache lernen :wink:

wie auch immer, ich frag dich dann bei gelegenheit noch mal.

grüssle.

Hi,

wo Du gut aufpassen und unterscheiden mußt weil man Dir im Laden vielleicht etwas anderes erzählen / unterjubeln will: früher hatte der Händler das Recht zur Nachbesserung , was in der Regel bedeutete daß Du ihm 2 bis 3 Reparaturversuche zugestehen mußtest.

Jetzt ist die Gesetzeslage aber so daß das Recht auf Nacherfüllung besteht, und dabei kannst Du als Kunde wählen ob Du die Nachbesserung (also Reparaturversuch) oder eine Neulieferung wünschst.

Hast Du nach dem 2., höchstens 3. Versuch immer noch kein funktionierendes Gerät konnte man früher zur Wandlung schreiten, heute fällt es unter Rücktritt vom Vertrag (das aber nur der Vollständigkeit halber, denn man sollte erwarten daß Du im 2. Versuch ein ordentliches Telefon bekommst - und nach allem was man liest soll das T610 ja schon ein schönes Handy sein.
Im Übrigen ist das eine komplizierte Sache weil es hier nicht nur um einen Kaufvertrag für ein Handy geht, sondern auch ein Mobilfunkvertrag involviert ist - und das Netz funktioniert ja…).

Um Dir noch ein wenig Material zum Ausdrucken zu liefern :smile: :

Für den Sachmangel gibt es §434 BGB. Wenn Du der Meinung bist daß ein Sachmangel vorliegt (z. B. das Rauschen) kannst du §437 BGB bemühen, der dann auf die weiteren §§ verweist.
Beachte daß Du nicht einfach vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen kannst, sondern zuvor ist zwingend die Nacherfüllung vorgeschrieben. Das steht zwar so nicht im Gesetz, aber im Kommentar zum neuen Schuldrecht.

§ 439 I BGB gibt dem Käufer aber das Wahlrecht, wie ich es oben geschildert habe. Interessant auch Abs. 2, der selbst die erforderlichen Aufwendungen für die Nacherfüllung erstatten lässt.

Viele Händler wissen noch nichts von den Neuregelungen, oder sie wollen es nicht wissen.

Bei Deinem Telefon sehe ich kein Problem direkt ein neues Telefon zu verlangen (kontrolliere aber noch im Laden die Hardware-Version um nicht wieder ein Gerät aus der ersten Charge zu erwischen).

Bei Deinem Freund wird es etwas eng weil er das Telefon seit 2 Wochen hat und man da irgendwo die Grenze zieht zwischen einem „neuen“ und einem „gebrauchten“ Gerät. Versuchen könnt ihr es, aber es könnte sein daß man ablehnen wird ihm ein neues Gerät gemäß der Nacherfüllung zu geben. Den Anspruch auf Garantie hat er natürlich in jedem Fall.

Nachdem das Rausch-Problem bekannt ist und sogar von SE eingestanden wird kann der Händler euch übrigens nicht mit „das ist Serienstandard“ kommen.

Viel Erfolg,

MecFleih

PS: Ich bin kein Jurist und kann deswegen Auskünfte zur Rechtslage nur ohne offizielle Legitimation geben.

03W23 ist das Herstellungsdatum, in diesem Beispiel
Kalenderwoche 24 im Jahr 2003.

Muß natürlich heissen: Kalenderwoche 23 im Jahr 2003