Handyanbieter behauptet Kunde hätte Null Restguthaben (Ex-Simyo-Kunde) - Beweise?

Guten Tag,

stellt euch vor ein Telefonanbieter hat einen Anderen aufgekauft und zieht die Kunden um. Bei dieser Umstellung gibt es zahlreiche technische Probleme (öffentlich bekannt) bei sehr vielen Kunden.
Ein Kunde kündigt nun und zieht seine Nummer zu einem anderen Anbieter um, hat jedoch noch ein sehr (!) hohes Restguthaben, welches er sich auszahlen lassen möchte. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht. Nach Rücksprache mit einem Service-Mitarbeiter weshalb keine Auszahlung erfolgt, erhält er die Auskunft, sein Guthaben würde genau 0,00 Euro betragen (vermutlich wegen der techn. Probleme einfach auf 0,- gesetzt). Wie kann der Kunde den Beweis antreten, dass er dieses Guthaben hat? Er hat zwar die Bankabbuchungen zum Guthaben, nun könnte der Telefonanbieter ja einfach behaupten, dass er das Guthaben abtelefoniert hat (hat er nicht, er hat auch keinen Vertrag, keine Monatlichen Gebühren, da Prepaid). Muss der Telefonanbieter beweisen, dass der Kunde das Guthaben verbraucht hat? Wenn ja, wie muss er das beweisen? Heben die Anbieter die Einzelverbindungen auf? Wie kann der Kunde beweisen, dass er das Guthaben nicht verbraucht hat?

Ein Indiz zu Gunsten des Kunden fällt mir ein: Wie hoch ist die Chance, dass das Restguthaben genau 0,00 Euro beträgt, ein krummer Restbetrag müsste doch so gut wie immer übrigbleiben?

Nein.

es muss immer der etwas beweisen, der was haben will. Also DU.

Mit dem Einzelverbindungsnachweis kann man das doch belegen, welche Verbindungen was gekostet haben. Also fordere das an. Es wird ja nicht viele Jahre zurückliegen.
Und das Guthaben kann schon bei 0,00 € enden, da muss nichts stehenbleiben. Kann sein, es bleiben geringe Minusbeträge stehen, die der Betreiber dir schenkt oder die Verbindung bricht dann ab, wenn Geld verbraucht ist.

MfG
duck313

es muss immer der etwas beweisen, der was haben will. Also DU.

Also eigentlich sind die es die was haben wollen, nämlich mein Geld.

Mit dem Einzelverbindungsnachweis kann man das doch belegen, welche Verbindungen was gekostet haben. Also fordere das an. Es wird ja nicht viele Jahre zurückliegen.

Einzelverbindungsnachweise kann man nur mit Wirkung auf die Zukunft beantragen.

Was kann man als Kunde tun, wenn der Telefonanbieter das Restguthaben einfach auf Null setzt?

hi,

haben sie bereits.
Wenn es doch so wäre, das die was wollen dann lehne dich zurück und warte bis sie dich anschreiben.

Welchen Beweis hast du denn, dass du nicht alles aufgebraucht hast?
Es kann ja nicht 0,00€ sein, zählt so gar nicht.

Irgendwas? Erst kürzlich aufgeladen und Handy ganz sicher nicht mehr benutzt?

grüße
lipi

Ich habe nur einen Screenshot vom Guthaben, als ich noch in meinen Account reinkam. Nach der Kündigung haben sie meinen Account geschlossen und behaupten nun das Guthaben bestünde nicht mehr.

hi,

ja dann vordere das exakt bezifferte Guthaben eben ein.
Eine Anzeige bringt dir das Geld doch auch nicht zurück.

grüße
lipi

Wie soll ich beweisen, dass ich das Guthaben habe? Mir bleibt nur der Weg der Strafanzeige. Denn ich denke der Anbieter wird lieber zahlen, als eine Strafanzeige am Hals zu haben.
Nur wie nennt sich der Straftatbestand hier?

Wieviel Zeit liegt denn zwischen dem Screenshot und dem „Datenverlust“?
Der Verlauf deiner bisherigen Nutzung könnte zumindest als Indiz herhalten, daß ein so hoher Verbrauch in dem Zeitraum zumindest ungewöhnlich ist.
Die Nutzungsstatistik deines Handys könnte weitere Indizien liefern, wann du wie aktiv warst (Datenverbrauch, Telefonnutzung, SMS, …)

Und vor allem: Wenn tatsächlich ein Datenverlust aufgetreten ist, dann sicher nicht nur bei dir allein. Das ist in modernen EDV-Systemen ausgesprochen unwahrscheinlich. Du schreibst selbst von „sehr vielen Kunden“. Haben sich die schon irgendwie organisiert? Hatte einer von denen schon Erfolg? Es wird sich ja mindestens einer finden, der mittels EVN nachweisen kann, wann er was vertelefoniert hat?

Da wär ich mir nicht so sicher.

Gruß,

Kannitverstan

Und eine Strafanzeige beweist dann was genau?

In einem Zivilprozess (und genau das ist das hier) muss jede Seite beweisen, was für sie nützlich ist (https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast#Zivilprozess). Auch der Anbieter, dass Dein Guthaben verbraucht ist.

Und nur ein Zivilprozess bringt Dir Dein Geld. Ein Strafprozess kann nur zu einer Strafe führen, nicht dazu, dass Du Dein Geld bekommst. Und bestrafen kann man in D nur Menschen, keine Unternehmen. Das nutzt Dir also genau nichts.

Muss das Unternehmen wirklich beweisen, dass ich das Guthaben aufgebraucht habe in einem Zivilprozess?
Was ist, wenn das Gericht einen Screenshot nicht anerkennt? Was fürBeweise habe ich dann? Ich komme ja an keine Daten heran?
Einen Einzelverbindungsnachweis habe ich nicht, das bot der Anbieter nicht an.