Hallo Jonnes,
nein, die Privathaftpflichtversicherung kommt hierfür nicht auf, da keine Haftungsgrundlage gegeben ist. Du beschreibst einen sogenannten Eigenschaden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Forderungen, die Dritte an Dich stellen, wenn Du z.B. jemand anderem sein Handy durch ein Ungeschick aus der Hand reißt und das fremde Handy dann einen Riss hätte.
Manche Versicherer kommen auch auf, wenn Du z.B. das Handy von einem Freund borgst und es dann selbst runterfallen lässt, wie Du es beschrieben hast. Aber dafür besteht gesetzlich kein Anspruch.
Für sogenannte „eigene Dummheit“ (sorry, aber so heißt es eben im Fachjargon) kommen nur spezielle Elektronikversicherungen auf, die Du z.B. über Jamba oder Promarkt kaufen kannst.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Grüße!
Steve.