Liebe Experten,
folgender möglicher Sachverhalt: man stelle sich vor, auf der Webseite eines Mobilfunkanbieters wäre ein Darstellungsfehler. Bei den meisten Menschen sähe es auf deren PC ganz normal aus, aber bei anderen stünde da unter Tarifvergleich, dass eine Allnet-Flat mit 2GB null Euro statt 20,- im Monat kostet. Das wäre dann offensichtlich ein Fehler, denn wieso sollte die Flat mit 2GB kostenlos sein, wenn die Flat mit nur 500MB schon 10 Euro kostet?
Jetzt aber mal angenommen, man probiert diese Flat für 0,- zu buchen, und diese null Euro würden in allen Schritten der Bestellung bestätigt (vom Warenkorb bis zum „jetzt verbindlich bestellen“). Nur bei der Bestellbestätigung, die als Mail daraufhin kommt, würden dann wieder die 20,- Euro stehen.
Ist der Mobilfunkanbieter nun verpflichtet, trotzdem die Flat für null Euro zu verkaufen? Oder gilt einzig die Bestellbestätigung? Aber ist das dann nicht unlautere Werbung, wenn auf der Webseite ein anderer Betrag steht, als in der Bestätigungsmail?
Danke für Eure Einschätzung in diesem fiktiven Fall.
Michael