Handykauf

Hallo,

wo kauft man am besten ein Handy? Im Internet oder im Geschäft?
Im Internet gibt es die besseren Preise, doch wie sieht es mit dem Service aus, wenn z.B. dass Handy kaputt geht?

Was würdet ihr mir raten, eher Internet oder doch Laden?
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MfG Martin

Hallo Martin,

ich habe mein Handy bis jetzt immer über www.handy-discount.de bestellt und bin noch nie angefahren damit.

Wenn dein Handy kaputt bist, wirst du sowieso an den Hersteller verwiesen.

Gruss

Tanja

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Hi Martin,

ich würde mich unter http://www.guenstiger.de über den Preis des von Dir gewünschten Modells informieren. Wenn Du die Versandkosten dazuaddierst hast Du einen guten Richtwert was das Gerät im allergünstigsten Fall kosten würde.

Wenn Du gleich bestellst mußt Du ein paar Tage auf das Gerät warten, hast aber andererseits laut Fernabsatzgesetz volles Rückgaberecht innerhalb der ersten 2 Wochen. Der Gesetzgeber will Dir damit ermöglichen die Ware so zu testen wie Du das sonst im Laden könntest.
2 Wochen intensive Nutzung um das Gerät dann zurückzusenden ist also nicht Sinn der Sache, man kann Dir dann - zu Recht - eine angemessene Rechnung über die Benutzung stellen.
Bei einem Warenwert über 40 EUR muß der Versandhändler, wenn Du vom Rückgaberecht Gebrauch machst, die Rücksendekosten tragen muß.

Du kannst den Richtwert natürlich auch als Grundlage für Verhandlungen mit einem lokalen Händler nutzen. Das hat den Vorteil dass Du dein Wunschgerät sofort mitnehmen könntest und einen direkten Ansprechpartner hast. Außerdem kann man Dir eventuelle Fragen, auch wenn’s später Probleme gibt, schnell beantworten. Das ist auch etwas wert.

Am Ende bleibt es Deinem Geschmack überlassen wo Du lieber kaufen möchtest.

Weil es von einer Vorrednerin angesprochen wurde: sollte es Probleme mit einem neuen Gerät geben wird man vom Händler zwar immer gerne an den Hersteller verwiesen, und der muß seiner Garantiepflicht natürlich auch nachkommen. Allerdings ist und bleibt Dein erster Ansprechpartner immer erst der Händler, auch wenn der einen gerne gleich weiterschickt um sich selber nicht um das Problem kümmern zu müssen.

Als Kunde hast Du übrigens im Falle eines Mangels der Ware gegenüber dem Händler das Recht zur Nacherfüllung. Bei der Nacherfüllung kannst Du als Kunde zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder einem Austauschgerät (selbstverständlich ein neues) wählst. Nur in Ausnahmefällen darf der Händler eine Neulieferung verweigern, ein genereller Ausschluß via AGB ist unzulässig ->§ 439 I BGB.
Diese Ansprüche richten sich aber Deinerseits gegen den Händler, nicht den Hersteller - deswegen würde ich mich auch grundsätzlich nicht an den Hersteller verweisen lassen, wie es weiter unten beschrieben wurde.

Schöne Grüße,

MecFleih