Hallo,
ich habe bei ebay ein ein Handy gekauft (von privat). Habe heute das Handy bekommen.
Ich selbst habe für das Handy 300 Euro bezahlt, der Verkäufer hat das Handy selbst durch „O2 My Handy“ bezogen und 400 euro bezahlt, allerdings geschieht dies in monatlichen Raten à 20 Euro.
In der mitgelieferten Rechnung von O2 heißt es:
„Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Telefonica O2 Germany“.
Dieser monatl. Betrag wird vom Konto des Verkäufers abgebuch. Was aber passiert, wenn der Verkäufer die Zahlung einstellt?? Kann mir etwas passieren? Da ich keinen Vertrag gemacht habe, kann O2 unmöglich von mir das Geld verlangen, oder?
Kann O2 mich dann zur Herausgabe des Handys zwingen? Oder ist dann einfach der Verkäufer derjenige, der dafür gerade stehen muss…
Momentan ist noch nichts passiert, ich frage mich nur, was passiert, wenn in den nächsten 2 Jahren solch ein Fall auftritt…
Viele GRüße
Hallo Michael, ich weiss zwar nicht, wie Du auf mich als „Experten“ kommst, aber meiner Meinung nach machst Du Dir unnötige Sorgen. Du schreibst, die Raten werden vom Konto des Verkäufers „abgebucht“, das heisst, O2 hat eine Einzugsermächtigung. Sollte irgendwas in dieser Richtung passieren, dann wird sich O2 in jedem Fall an den Verkäufer halten, sie haben ja einen Vertrag mit ihm!!!
Also, Michael, beruhige Dich und hab viel Spaß mit Deinem neuen Handy.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen,
LG Bernd
Hallo Michael,
ich habe bei Ebay noch kein Handy gekauft.
Deine Frage solltest Du besser O2 stellen. Es gibt für O2 Verkaufsfilialen, die können Dir sicher weiterhelfen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Flocki2010
Hallo, Michael,
zwar bin auch ich kein Experte und rätsele, wie Du auf mich gekommen bist, aber ich gebe Dir gern meine Einschätzung des Sachverhaltes:
zunächst mal darf man nur etwas verkaufen, dessen Eigentümer man ist - deshalb sollte Dein Verkäufer alle Raten (also 400 Euro) bezahlt haben, bevor er das Gerät an Dich verkauft - davon darfst Du ausgehen.
Wenn das nicht der Fall ist, er also weiter abstottert, und dann - Deiner Befürchtung entsprechend - damit vorzeitig aufhört, macht er sich meiner Einschätzung nach strafbar. In dem Fall hält sich O2 zunächst an ihn (wie B. Mickhausen geschrieben hat) und verlangt die weitere Bezahlung. Er kann sich aber dagegen relativ einfach wehren (eine Einzugsermächtigung ist ruckzuck widerrufen), und dann ist es O2 überlassen, die Forderung/Bezahlung gerichtlich einzutreiben oder die Herausgabe seines Eigentums („Deines“ Handys) von seinem säumigen Käufer zu verlangen. Er wird dann an Dich verweisen, und so könntest Du nach einiger Zeit in die „Mühle“ kommen, sofern Du zugibst, dass Du der gutgläubige Käufer bist, und von dem Eigentumsvorbehalt durch O2 beim Kauf gewusst hast.
Aber(!):
So weit muss es erstmal kommen und bis dahin hast Du wahrscheinlich schon Dein nächstes und übernächstes Handy gekauft. Meine Einschätzung: Don’t worry
Gruß
Siggi747
Danke für eure Antworten…
ich habe euch gefunden, da ihr Experten im Thema „Recht“ seid… zumindest laut wer weiß was…
na gut, dann schauen wir einfach mal was passiert 
viele grüße
Hallo,
zuerst mal ich bin kein Jurist und habe nur wenig Rechts-Unterricht gehabt. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass der Verkäufer nichts verkaufen kann, was ihm nicht gehört. Er ist zwar Besitzer aber nicht der Eigentümer. Falls er seinen Ratenzahlungen nicht nachkommt kann O2 das Handy zurückverlangen auch von dir. Daraufhin kannst du dann deinen Schaden bei dem beim Verkäufer geltend machen. Jedoch glaube ich nicht, dass O2 ein gebrauchtes Handy zurück haben möchte.
Weiterhin ist es fraglich wie weit du darüber Bescheid wusstest dass dem Verkäufer das Handy nicht entgültig gehört und du damit grob fahrlässig gehandelt hast => Es ist nicht klar, ob du einen Anspruch auf deine 400€ hast wenn O2 das Handy zurücklangt.
Ich pers. würde die Finger weglassen obwohl ich die Gefahr eines Schadens für dich relativ gering einschätze.
Gruß
Pete