Liebe User,
Man stelle sich vor, dass Person X bei einem bekannten deutschen Online-Auktionshaus mit vier Buchstaben ein gebrauchtes Handy erworben hat, welches vom gewerblichen Verkäufer als „generalüberholt“, „wie neu“ und „top Zustand“ angeboten wurde.
Der Verkäufer verspricht einen Gewährleistungszeitraum von 6 Monaten.
Man stelle sich weiterhin vor, dass das Handy defekt geliefert wurde. Der Käufer geht davon aus, dass dies ein Versehen ist, reklamiert und bekommt nach Rücksendung problemlos ein anderes Gerät zugesendet.
Nach wenigen Wochen weist auch das ausgetauschte Gerät Mängel auf, indem es sich immer wieder von allein ausschaltet. Es erfolgt eine erneute Reklamation und Austausch des Handys.
Allerdings ist auch das nunmehr dritte Gerät von Anfang an defekt (gleicher Fehler wie bei der ersten Lieferung).
Der Käufer sendet nun das Telefon + alle Zubehörteile zurück und erbittet anstelle einer weiteren Reparatur die Erstattung des Kaufpreises innerhalb einer Zweiwochenfrist, da das Telefon nicht den Versprechungen der Artikelbeschreibung und damit den Erwartungen des Käufers entspricht und die Unzuverlässigkeit des Geräts Aufwand verursacht, der nicht mehr akzeptabel ist.
Der Verkäufer reagiert auf diese Aufforderung nicht, sondern sendet stattdessen erneut ein vermeindlich ausgetauschtes Telefon (noch funktionierend) zu, ohne einen einzigen Kommentar bezüglich der Forderung nach der Rückerstattung abzugeben.
Im übrigen besteht der Verdacht, dass bei jedem „Austausch“ das gleiche Gerät wieder zugesendet wurde (charakteristischer Kratzer).
Der Käufer möchte nach wie vor eigentlich den Kaufpreis erstattet bekommen, weil er durch die schlechten Erfahrungen auch in Zukunft Scherereien erwartet und ein zuverlässiges Handy benötigt. Zudem wird sich der Käufer in wenigen Wochen für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten und hätte von dort aus keine Möglichkeit mehr, sich mit dem Verkäufer auseinanderzusetzen.
Wie sollte sich der Käufer also nun verhalten?
Oder hätte er einach Pech?
Danke für Tipps.