Gestern hat sich meine Freundin versehentlich auf mein 3 Monate altes Sony Ericsson X10i gelegen. Das Handy war gerade beim Laden und der Ladestecker war eingesteckt.
Nun wird das Handy nicht mehr geladen und ich vermute dass es jetzt irgendwo im handy geknackt hat da der Ladestecker jetzt nun ein bisschen wackelt wenn er eingesteckt ist. Das Ladekabel habe ich getestet, das funktioniert noch.
Nun meine Frage: Zahlt das die Haftpflicht meiner Freundin oder denkt ihr die machen irgendwelche Anstalten denn ich habe schon oft gehört dass die Haftpflicht sowas oft nicht bezahlt weil sie denkt dass der Hergang anderst war.
Zudem hört sich der Vorgang etwas komisch an aber ich möchte die Versicherung nicht anlügen.
Ich halte die Schilderung für glaubhaft und den Schaden grundsätzlich für ersatzwürdig.
Was ich als Versicherer hinterfragen würde ist,
ob ggfs. eine Mitschuld angerechnet werden muß!
Man sollte ein Handy ja eigentlich nicht auf ein Bett,
oder eine sonst als Liegefläche dienende Fläche legen, da diese ja eben NICHT dem Zweck des Ablegens von Handys dient!
Das ist aber auch schon der einzige Makel, den ich erkenne und es ist fraglich, je nach Schadenhöhe,
ob sich der Haftpflichtversicherer hier ziert!
Auch der Zeitwert spielt noch keine allzu große Rolle, da erst 3 Monate alt.
Habe aber noch eine Frage.
Kann mir eine Mitschuld gegeben werden?
Und wenn ich sie bekomme muss ich dann einen Teil des Schadens selbst übenhemen oder muss ich dann den ganzen Schaden bezahlen??
wenn Ihre Freundin eine gute Haftpflicht hat, dann wird die auch (zumindest einen Teil) bezahlen. Sie sollen auch nicht lügen - denn das könnte fatale Folgen haben.
MfG
Dr.Schamberger
Mitschuld würde ich persönlich zwar sehen, denn es ist ja mindestens auch fahrlässig, ein Handy zum Aufladen auf´s Bett zu legen, aber das wird nicht immer gegeben und ist auch von der Laune des Sachbearbeiters abhängig.
Mitschuld besagt eindeutig, daß man höchstens am Schaden beteiligt wird und nicht, das man leer ausgeht!
Du sagst es selbst. Die Haftpflichtversicherer lachen sich zwischenzeitlich dabei schon keinen Ast mehr, sondern können nur noch grinsen. Der Versuch von dir ist schön, aber… Vielleicht solltest du das ganze noch mit ner schönen Bettszene garnieren, dann haben die Schadenleute was zum lesen. Ne im Ernst damit holst du keinen mehr vom Baum runter… Kann alles passieren, aber glaubt tut es keiner und man wird es technisch untersuchen lassen, ob deine Schilderung möglich ist…
ja ja, das sind genau die Fälle, die Versicherungen garnicht gerne sehen. Anderes Beispiel wäre die Brille, auf die man sich gesetzt hat.
Ich würde aber auf jeden Fall bei der Wahrheit bleiben. Es gibt durchaus auch Versicherer, die hier relativ unbürokratisch zahlen. Lediglich eine Prüfung durch einen Sachverständigen könnte angeordnet werden. Wenn der Hergang aber genau so war, dann sollte das kein Problem sein.
die meisten Geschädigten stellen den Fall so dar, dass kein schuldhaftes Verhalten vorliegt und wundern sich dann, wenn der Versicherer nicht zahlt. Aber genau dieses schuldhafte Verhalten muss vorliegen.
Ich würde dem Versicherer genau dasselbe mitteilen, was Sie hier geschrieben haben, achten Sie bitte auf die Rechtschreibfehler!
Die Frage die sich hier stellt, ist, was hat das Handy auf dem Sofa oder bett zu suchen. Hier sehe ich ein klares, event. sogar erhebliches, Mitverschulden Deinerseits, was Du Dir bei der Entschädigungsberechnung anrechnen lassen musst.
Jürgen Glaser
Ersten muss die Wahrheit im Schadenfall immer so geschildert werden, wie sie gewesen ist, auch wenn es komisch klingt. Zweitens sind die Versicherer bei Handy-Schäden, gerade wenn die Geräte noch so jung sind, sehr misstrauisch. Der Fall wird mit Sicherheit eingehend geprüft. Drittens besteht bei einem kleinen Defekt bestenfalls nur der Anspruch auf eine Reparatur nicht auf ein neues Handy. Bitte daher auch berücksichtigen, dass das beschädigte Handy ggf. an den Versicherer zur Prüfung eingesendet werden muss.
Die Haftpflichtversicherung Deiner Freundin sollte diesen Schaden ohne Probleme übernehmen,schließlich ist eine Haftpflicht für Schäden gegenüber Dritten da!
Auf jeden Fall würde ich mich aber nach den Kosten für diese Reparatur erkundigen,so wie es sich anhört ist die Platine gebrochen und soetwas kann teuer werden.
wenn der Schaden so passiert ist, wie du ihn schilderst, lügst du die Versicherung ja nicht an.
Ansonsten hilft einfach: Probieren geht über studieren.
Erfahrungsgemäß sind die Versicherungen da sehr unterschiedlich in der Regulierung.