Handynummer

ist es erlaubt, wenn der arbeitgeber die handynummer von den arbeitnehmern verlangt ??
gruß marion

Hallo erstmal.

ist es erlaubt, wenn der arbeitgeber die handynummer von den
arbeitnehmern verlangt ??

Kommt wohl drauf an:
-liegt Rufbereitschaft vor ?
-welche Branche ?
-werden die Geräte dienstlich/privat (oder beides) genutzt ?
-werden Datenschutzgesetze verletzt ?
-…

mfg M.L.

Keine Ahnung

ist es erlaubt, wenn der arbeitgeber die handynummer von den
arbeitnehmern verlangt ??
gruß marion

Hi!

Keine Ahnung, ob er diese verlangen darf - ich denke eher nicht.

Aber was ist daran so schlimm? Mein AG hat von mir (unaufgefortdert) nicht nur Festnetz- und Handynummer bekommen, sondern auch E-Mail und Handynr. meiner Frau - könnte doch mal was Wichtiges sein.
Allerdings weiß ich auch, dass mein AG diese Daten vertraulich behandelt und nur im Notfall nutzt…

LG
Guido

P.S. Es gibt immer noch Leute OHNE Handy

private handys und falls mal jemand fehlt ( fleischerei )

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

private handys und falls mal jemand fehlt (fleischerei)

Insofern man sich nicht vertraglich dazu verpflichtet hat, brauch man die private Handynummer nicht rauszugeben. Und wenn man keine Rufbereitschaft vereinbart hat, braucht man in seiner Freizeit auch nicht bereitstehen für evtl. Einsätze.
Wird sich wohl in der Realität etwas anders gestalten, wenn paar Mitarbeiter immer wieder „einspringen“ und andere daran festhalten, dass ihre Freizeit ihnen heilig ist.

Hallo Marion,

ist es erlaubt, wenn der arbeitgeber die handynummer von den
arbeitnehmern verlangt ??

Halte es doch so:
Isch 'abe garkeine Auto…

Will sagen: wo kein Handy, da keine Nummer für den Chef. Du verstehtst? :wink:

Grüße von
Tinchen

Nicht tun!
Hallo!

Will sagen: wo kein Handy, da keine Nummer für den Chef. Du
verstehtst? :wink:

Schlechteste aller Ideen und dann sieht Cheffe sie mal mit Handy, man
muß ja dann immer aufpassen, und schon haben wir ein gestörtes
Verhältnis Chef zu MA.

Gruß
Stefan

Hi,

ich weiß nicht, ob es hierzu überhaupt eine gesetzliche Regelung gibt.

Aber ich frage mich, aus welchem Grund der AN nicht bereit sein sollte, dem Chef eine Telefonnummer (Privates Festnetz oder Handy) zu geben, damit man im Notfall erreichbar ist?

Wenn ich mich recht erinnere hat der AG doch sogar die Berechtigung in einem wirklichen, betriebsbedingten Notfall (also nicht just for fun), den AN sogar aus dem Urlaub zurück zu pfeifen.
Gehört da nicht auch die Verpflichtung des AN dazu, eine Nummer zu hinterlassen, über die man erreicht werden kann?

*nochmal fragend in die Runde schau*

Hi,

Aber ich frage mich, aus welchem Grund der AN nicht bereit
sein sollte, dem Chef eine Telefonnummer (Privates Festnetz
oder Handy) zu geben, damit man im Notfall erreichbar ist?

Na der simpelste ist, dass man in seiner Freizeit einfach seine Ruhe haben will. Die meisten Chefs lassen ihre AN in der Freizeit auch in Ruhe, aber es gibt durchaus welche die meinen, weil sie die Telefon- oder Handynummer haben, wegen jedem Sch*** anrufen zu können.

Gehört da nicht auch die Verpflichtung des AN dazu, eine
Nummer zu hinterlassen, über die man erreicht werden kann?

Verpflichtung? Insofern man das nicht beiderseits vertraglich vereinbart hat, gibts so ne Verpflichtung nicht.

MfG

Hallo Marion,

ist es erlaubt, wenn der arbeitgeber die handynummer von den
arbeitnehmern verlangt ??

also selbstverständlich würde ich meinem Arbeitgeber meine Handynummer geben, da gibt’s gar keine Diskussion. Und dann warte ich mal ganz entspannt ab, ob ich in meinem Urlaub fünfmal täglich wegen Nichtigkeiten angerufen werde oder ob das Telefon nur bimmelt wenn die Hütte brennt. In ersterem Fall kann es dann halt passieren, dass ich mein Handy manchmal ausgeschaltet habe und schlicht nicht zu erreichen bin :wink:

*wink*

Petzi

Hi,

Wenn ich mich recht erinnere hat der AG doch sogar die
Berechtigung in einem wirklichen, betriebsbedingten Notfall
(also nicht just for fun), den AN sogar aus dem Urlaub zurück
zu pfeifen.

Nein, hat er nicht.

LG
Guido

Hi,

ich weiß nicht, ob es hierzu überhaupt eine gesetzliche
Regelung gibt.

Aber ich frage mich, aus welchem Grund der AN nicht bereit
sein sollte, dem Chef eine Telefonnummer (Privates Festnetz
oder Handy) zu geben, damit man im Notfall erreichbar ist?

Wenn ich mich recht erinnere hat der AG doch sogar die
Berechtigung in einem wirklichen, betriebsbedingten Notfall
(also nicht just for fun), den AN sogar aus dem Urlaub zurück
zu pfeifen.
Gehört da nicht auch die Verpflichtung des AN dazu, eine
Nummer zu hinterlassen, über die man erreicht werden kann?

die festnetznummer hat der ag

Hallo

ist es erlaubt, wenn der arbeitgeber die handynummer von den
arbeitnehmern verlangt ??
gruß marion

ganz einfach:

Meinst Du, es gibt irgendein Gesetz, daß Dich verpflichtet, überhaupt ein Handy zu haben?
Bezahlt Dein AG das Handy?

Wenn Du beides mit nein beantworten kannst, dann hast Du auch schon die Antwort, ob es irgendeine PFLICHT gibt, dem AG die Handynummer zu geben.

Du bist nichtmal verpflichtet, Deine Festnetznummer anzugeben. Man darf nämlich auch in Deutschland ohne Telefon leben (auch ohne TV! und ohne Internet!)

Ob das in jedem Fall Sinn macht, ist möglicherweise was anderes. Aber verpflichten kann Dich niemand.

Wendy