Hallo,
ein Freund von mir hat seinem Bekannten enige hundert Euro geliehen, die dieser trotz mehrfacher Versprechen nicht mehr zurückgezahlt hat. Im Gegenteil, er hat sich ohne es zu sagen von seinem alten Wohnsitz abgemeldet und wohnt jetzt „irgendwo“ anders, wo man ihn nicht finden kann.
Das einzige, was von ihm noch bekannt ist - ist seine E-Plus Handynummer, die auch nach wie vor gültig ist (er hebt dort leider nicht ab).
Mein Freund hat mich gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, über diese Handynummer den Standort des Schuldners herauszufinden, um dann an diesem Ort das Schreiben des Anwalts zustellen zu können bzw. über das einwohnermeldeamt seine Adresse herauszufinden. Bisher war das anscheinend nicht möglich, weil die alte Adresse nicht mehr gültig ist - also „unbekannt verzogen“.
Ich kenne mich da natürlich nicht aus, habe aber gehört, daß es wohl eine Möglichkeit gibt, jemanden aufgrund seines Handys zu orten. Allerdings muss der Handybesitzer per SMS zustimmen, daß er seinen Standort preisgeibt, was natürlich im Falle des Schuldners meines Bekannten vollkommen bescheuert wäre, denn welcher Schuldenpreller verrät schon gerne, wo er zu greifen ist.
Kennt sich hier jemand aus ?
Gruß,
Stefan
Orten geht technisch schon, aber alles andere als Hausnummerngenau…
Hi
Wenn der Fall an ein Inkasso-Büro, Gericht oder Anwalt übergeben wird, bekommt man die Adresse recht fix raus.
Die Einrichtungen haben mehr Möglichkeiten, wie mit ner Nummer.
Es gibt nur eine Rückwärtssuche (invers-Suche), wo man anhand der Handynummer den Inhaber herausfinden kann. Das geht nur, wenn sich der Suchende ins Telefonbuch eingetragen hat.
Macht man ne Handyortung ohne Zustimmung bewegt man sich am Rande der Legalität.
Viel Glück mit dem Geld… Ach ja und wenn dann ruft doch mal auf dem Handy ohne Rufnummernübermittlung an.
Da gibt es auch Mittel, Wege und Ausdrucksmöglichkeiten, an die Adresse heranzukommen…
Hallo,
anderer Weg: beim Einwohnermeldeamt eine Berichtigung des Datenbestandes anregen, was letztlich einer „Zwangsabmeldung“ gleichkommt.
Sobald der Betroffene Arbeitslosengeld o.ä. oder eine schlichte Lohnsteuerkarte benötigt, muss er sich wieder irgendwo anmelden.
Chrissie
Hallo,
erstmal danke für die vielen Tipps, mein „Freund“ freut sich sehr darüber.
Er hat sowohl schon vor Wochen anonym beim Handybesitzer angerufen (meldet sich ebenfalls niemand), außerdem war der Schuldner offensichtlich nicht beim Einwohnermeldeamt seines letzten bekannten Wohnortes registriert , so daß auch eine Zwangsabmeldung nicht funktioniert - er war ja nie gemeldet.
Wie gesagt - er ist nur über seine Handynummer greifbar, der Provider selbst ist nicht verpfichtet, die Adresse herauszurücken, da er rechtlich nicht in die Sache involviert ist (wäre was anderes, wenn z.B. Telefonterror mit dem E-Plus Handy gemacht würde).
Auch ein Schreiben des Anwaltes, das übrigens gerade auf dem Weg zu E-Plus ist, wird wohl nichts helfen, das scheint sicher. Wenn mein Freund da nicht gerade auf einen mehr als gutmütigen Sachbearbeiter trifft, wird er wohl auch hier abblitzen.
Das nervt … man kennt die Adresse und kommt nicht an sie ran, dabei würde schon die Postleitzahl genügen !!!