Person A arbeitet bei einer Firma mit normalen Arbeitsvertrag ohne Zusatzklauseln (Bereitschaftsdienst etc.). Jetzt will der Arbeitgeber die Handynummer des Arbeitnehmers da er am Gelände oft unterwegs ist,
und an seinem Büroarbeitsplatz nur gelegendlich verweilt.
Person A verweigert dem Arbeitgeber die Herausgabe der privaten Handynummer. Kann der Arbeitgeber auf die Herausgabe bestehen?
Was wenn sich bei Herausgabe stillschweigend ein Bereitschaftsdienst ergibt und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch privat wegen irgendwelcher Probleme anruft?
Muss man seinen Arbeitgeber überhaupt die Handynummer zur Verfügung stellen oder reicht die normale Festnetznummer aus?
Moin, harwin,
zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, den Arbeitnehmer mit Arbeitsmitteln auszustatten. Ein Handy, mit dem während der Arbeit hinterhergerufen werden soll, gehört eindeutug zu diesen Arbeitsmitteln. So ein Ding kostet 9,95 Euro, Karte dazu nochmal 25 Euro.
Muss man seinen Arbeitgeber überhaupt die Handynummer zur
Verfügung stellen oder reicht die normale Festnetznummer aus?
Noch nicht mal die Festnetznummer muss man herausrücken.
Gruß Ralf
Hallo harwin,
Muss man seinen Arbeitgeber überhaupt die Handynummer zur
Verfügung stellen oder reicht die normale Festnetznummer aus?
Isch aabe garkeine Händie… 
Soll heissen:
Was, wenn der AN kein Handy hat oder behauptet keines zu haben?
Grinsend,
Tinchen