Handynummer verklagen

Guten Tag zusammen.

Nehmen wir an, jemand (A) wurde „ausversehen“ von einer unbekannten Handynummer (B) angeschrieben.
Der Fairheit halber schrieb Person (A) zurück, dass sich (B) wohl vertan habe. Daraus entwickelte sich aber ein mittlerweile nicht minder schweres Problem.

Nun meine Frage, kann man (A) gegen eine Handynummer klagen?
Was ich damit sagen will: Es ist einfach total unbekannt, wer hinter dieser Nummer steckt, einen angeblichen Namen gibt es, aber nicht mehr.
Es handelt sich hier nicht um eine 0190 Nummer etc.

Vielen Dank im vorraus für eure Informationen

Moin,

Nun meine Frage, kann man (A) gegen eine Handynummer klagen?

Man kann wohl kaum eine Telefonnummer verklagen, sondern nur denjenigen, der dahinter steckt. Das könnte die Polizei sicher rausfinden.

Allerdings - weswegen würde man denjenigen verklagen? Weil er unerwünscht jemand anders angerufen hat? Das ist wohl nicht verboten.

Es handelt sich hier nicht um eine 0190 Nummer etc.

Der hypothetische Jemand in Deinem Fall ist auf eine - eigentlich schon bekannte - Masche reingefallen, Leute um Geld abzuzocken. Aber nicht das angerufen werden hat die hohen Kosten verursacht. Man sollte halt nicht jedem antworten, den man nicht kennt.

Nein, das ist keine rechtlich fundierte Antwort.

Liebe Grüße,
-Efchen

Nun meine Frage, kann man (A) gegen eine Handynummer klagen?

Nach § 50 I ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist.

Nach § 1 BGB ist rechtsfähig jeder Mensch mit Vollendung der Geburt.

Folglich ist eine Handynummer weder rechts- noch parteifähig (und auch kein Verein nach § 50 II ZPO), kann also nicht verklagt werden.

Gruß
smalbop

Das wäre dann meine nächste Frage gewesen
Gegen was Klagt man dann genau?

Das (B) (A) auf die Nerven geht? Unterlassungsklage vielleicht?
(A) will Prinzip nur herausfinden wer (B) ist.

Moin,

Gegen was Klagt man dann genau?

Keine Ahnung. Was hat der Anrufer denn falsch gemacht?

Das (B) (A) auf die Nerven geht?

Wenn X nen Kollegen Y hat, der ihm auf die Nerven geht, soll Y in einer Klage vielleicht dazu verurteilt werden, dass er nicht mehr in der selben Firma wie X arbeiten darf? Weil er ihn täglich mindestens einmal anspricht?

Nein, ich möchte mich dazu nicht weiter aus dem Fenster lehnen, dazu habe ich rechtlich zu wenig Ahnung, aber ich freue mich darauf, zu lesen, wenn jemand antwortet, wie sich das verhält.

(A) will Prinzip nur herausfinden wer (B) ist.

Das wird A wohl eher nicht. Aber schon gegooglet? Gibt es nicht ein Verzeichnis von Mehrwertrufnummern und wer sich dahinter verbirgt? Ich habe sowas auch schonmal vor Ewigkeiten erfolgreich genutzt. In diesen Listen stehen dann auch die „echten“ Telefonnummern.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hi,

Das (B) (A) auf die Nerven geht? Unterlassungsklage
vielleicht?

Könnte man. Oder mal wegen SPAM oder Stalking genauer recherchieren.
Aber DAS würde ich dann wenn man es wirklich wollte dem Anwalt überlassen das auszuformulieren.

(A) will Prinzip nur herausfinden wer (B) ist.

Wie wäre es mit fragen? Wenn (B) das nicht sagt und es nur ums Wissen geht habt Ihr ein soziales, aber kein rechtliches Problem :wink:

Wenn (B) halt „nervt“ kann ein blosses nicht mehr auf die nachrichten antworten schon helfen…
Wenn nicht - Anzeige.

Gruß
h.

Der Fairheit halber schrieb Person (A) zurück, dass sich (B)
wohl vertan habe. Daraus entwickelte sich aber ein
mittlerweile nicht minder schweres Problem.

Jetzt macht du uns aber neugierig?!

ml.

Hallo,

„A“ wird schon ein einfaches Problem bekommen, reguläre Rufnummern herauszufinden, wenn sie nicht in Telefonverzeichnissen eingetragen wurden.

Stichwort " Rückwärtssuche " z.B. in Online - Möglichkeiten von " Das Örtliche " der Telekom.

Wenn die eigene Rufnummer erst kürzlich zugewiesen wurde, dann kann man durchaus " Altlasten " des vorherigen Teilnehmers unter der Rufnummer " erben ".

Es ist leider nicht so, dass Rufnummern absolut einmalig vergeben werden.

Meine Vorredner deuteten für einen solchen Fall bereits auf beharrliche Ignoranz unbekannter Anrufer / unterdrückter Rufnummern.

mfg

nutzlos

Problematisch bei deiner Schilderung der Sachlage ist das nicht gerade unerhebliche Gewicht des „minder schweren Problems“.

Grundsätzlich ist es in erster Instanz möglich, den Inhaber einer Rufnummer herauszufinden (vereinacht ausgedrückt). Hierfür sollte jedoch ein entsprechender Tatbestand vorliegen, gegen den vorgegangen werden kann um die entsprechende Person ausfindig zu machen.

Vergleichbar mit einer Überweisung auf ein Bankkonto, zu dem man keine Privatdaten hat (Internetkauf). Alleine aufgrund der Bankverbindung kann auch hier ein Empfänger ermittelt werden, der sich anschließend zum Verbleib der Zahlung erklären muss.

Ebenso verhält es sich bei der Rufnummerermittlung. Problematisch wird es, wenn es um vorgetäuschte Rufnummern geht. Dann ist der tatsächliche Nutzer nicht zu ermitteln.

Grundsätzlich kann eine Rufnummer nicht verklagt werden, jedoch die entsprechende Person, die dahinter steckt. Mit einer Anzeige gegen Unbekannt wäre man also schon einmal einen Schritt weiter. Anschließend beginnen die Mühlen der Ermittlungsbehörden zu mahlen.

Insofern denke ich, ist deine Frage abschließend beantwortet. Ob Ermittlungsbehörden einen tatsächlichen Erfolg haben werden kann Dir hier keiner beantworten.

Prinzipiell kannst Du aber gegen eine unbekannte Person vorgehen, deren Identifizierungsmerkmal in Form einer Rufnummer Du vorlegen kannst.

Wie gesagt: Interessant wäre zu erfahren, um welches „minder schwere Problem“ es sich handelt, da hier das größere Problem lauern könnte (u.U. geht es dann um die Definition einer Belästigung oder dergleichen).

Gruß

die einfachste Lösung ist Ignorieren ,denn wenn es sich immer nur um SMS handelt,ist die Wahrscheinlichkeit groß, das der andere gar nicht über ein Handy verfügt,sondern die SMS von einem der zahlreich im Internet zu findenden kostenlosen SMS-Dienste stammen.

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