Handyrechnung € 2.000,- in 2 Tagen

Hallo an alle,

angenommen jemand hat eine Datenflat für 19,00 bei Klarmobil.

Wohnt in Deutschland im Grenzgebiet 5km an der Schweizer Grenze. Wählt sich 2 Tage ins Internet ein mit der Datenflat, erhält nach 1 Monat eine Rechnung über 2.000,- Euro. Einwahl ist offensichtlich über ein Fremdnetz passiert / Roaming.

Person wusste dies nicht, sucht nun einen Anwalt um der Rechnung zu widersprechen.

Abgesehen von der Frage ob oder ob nicht die Person nun Chancen hat dies zu gewinnen - **welche Art von Anwalt sucht man sich für diesen Fall?

Anwalt für Internetrecht? oder Vertragsrecht?**

Was wäre hier richtig?

Danke und LG
Jasmin

Einen Anwalt für Roaming-Recht.

(SCNR. Es ist natürlich völlig Wurscht, das kann jeder Wald- und Wiesenanwalt machen.)

Moin Jasmin,

ein ehr ähnlicher Fall passierte Freunden von mir mit ihrer Tochter. Binnen einer Woche knapp 1500,-
Auch hier an der schweizer Grenze und Roaminggebühren.

Sie lassen sich beraten und kriegen gesagt, daß da wohl die Möglichkeit bestand, daß ausländische Netzte ausgeschlossen werden konnten, was sie aber nicht so eingestellt hatten.
Ergebnis:
Sie mussten zahlen, weil alles rechtens war = Leistung so gewählt und genutzt.

Gandalf

Guten Abend,

Sie lassen sich beraten und kriegen gesagt, daß da wohl die
Möglichkeit bestand, daß ausländische Netzte ausgeschlossen
werden konnten, was sie aber nicht so eingestellt hatten.
Ergebnis:
Sie mussten zahlen, weil alles rechtens war = Leistung so
gewählt und genutzt.

Möglicherweise sehe ich das falsch, aber dem Argument könnte man - eine entspr. Fallkonstellation vorausgesetzt - auch entgegenhalten, dass der Kunde nicht ordnungsgemäß aufgeklärt war, mithin über c.i.c. oder eine Argumentation über § 242 BGB, ein Schadensersatzanspruch begründet werden könnte.

So gibt es Fälle, in denen derjenige, der von einem „normalen“ Handy auf ein Smartphone umsteigt (ohne Inet-Flat), dabei jedoch div. Internetfunktionen nicht deaktiviert (weil er nicht weiß, das sein Handy sich auch selbständig machen kann) und nun auf eine horrende Rechnung wegen Internetverbindungen stößt, dies als Schaden geltend machen kann. Argumentation: Wenn der Verkäufer des Smartphones weiß, dass der Kunde noch nie zuvor ein Smartphone hatte, muss er ihn über die Unterschiede zu seinem alten Handy aufklären.

Das ist jetzt -für die Klugscheißer *g* unter uns- sicherlich auf den ersten Blick, kein vergleichbarer Fall. Aber in beiden Konstellationen geht es darum, einen „Service“ auszuschalten, von dessen Existenz der Kunde -warum auch immer- nichts weiß.

Explizit zur Frage: Wie Benvolio schon sagt. Einen solchen Sachverhalt, sollte jeder Anwalt bearbeiten können. Ansonsten würde ich einen Anwalt wählen, der sich im Vertragsrecht gut auskennt :wink:
Da ich Strafrechtlerin bin, sind alle Angaben ohne Gewähr! :wink:

LG Pia

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Hallo,

Wohnt in Deutschland im Grenzgebiet 5km an der Schweizer
Grenze. Wählt sich 2 Tage ins Internet ein mit der Datenflat,
erhält nach 1 Monat eine Rechnung über 2.000,- Euro. Einwahl
ist offensichtlich über ein Fremdnetz passiert / Roaming.

http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentb…

Zitat:_Schon seit März 2010 müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden anbieten, Roaming Datenverbindungen ab einem bestimmten monatlichen Betrag unterbrechen zu lassen, um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden. Dabei sind verschiedene Obergrenzen möglich, wobei auf jeden Fall eine Obergrenze in Höhe von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) angeboten werden muss. Ab Juli 2010 gilt dieses Limit automatisch für alle Kunden, die sich nicht für eine andere oder generell gegen eine Obergrenze entscheiden. […] Sobald der Kunde 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht, muss er eine Information darüber auf das Gerät erhalten, das er zum mobilen Surfen nutzt ,
z. B. sein Handy oder sein Notebook. Ist die Obergrenze zu 100 Prozent erreicht, erhält der Kunde eine weitere Nachricht , die darüber hinaus Einzelheiten enthält, wie er ggf. die Datennutzung fortsetzen kann. Die Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert, also nicht anzeigt, dass er weitersurfen möchte. Dadurch wird sein monatlicher Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt. _

Entweder der Kunde hat diesen Schutz bewusst deaktiviert bzw. ignoriert oder die Forderungen sind unbegründet.

Gruß

S.J.

Hi

Es ist zwar durchaus richtig , das man bei manchen Geräten durch einen zufälligen Tastendruck ins iNet gelangt .
aber :

A : gibt es eine Bedienungsanleitung ( ich rede gerade mal von einem SONY Expiria , weil ich so ein Gerät besitze) dort steht in der Anleitung sogar mit grosser Schrift hervorgehoben , das man für iNet oft zusätzlich bezahlt und das man es deaktivieren sollte und nur ggf bei bedarf einschalten

B. zeigt ein Handy an in welchem Netz es sich gerade befindet .

nun mal ganz abgesehen davon , das der Netzbetreiber eigentlich bei erreichen einer gewissen Summe abschalten sollte , wohnen Sie ja nicht seit gestern in Grenznähe und sollten das ja eigentlich schon mal mitbekommen haben das auch ihr Vorgängerhändy sich gelegentlich im Netz der Nachbarn befindet .

Gerade als Schweizer , oder Grenznähe der Schweiz kenne ich das , das ein Handy gelegentlich in falsche Netze springt .
Wenn Sie in Genf am der Arena ( Autosalon Genf etc ) telefonieren wollen , werden sie feststellen das so gut wie alle Handy’s in Orange.fr eingeloggt sind ( Frankreich )

jetzt soll wieder ein Rechtsanwalt gerade biegen , wenn Sie 3 Dinge nicht beachtet haben ??

Toni

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Hallo,

A : gibt es eine Bedienungsanleitung ( ich rede gerade mal von
einem SONY Expiria , weil ich so ein Gerät besitze)

Es handelt sich in dem Fall nicht um ein solches Gerät.
Die Person wurde weder darauf hingewiesen, noch gewarnt. Man wusste es schlichtweg nicht.

in der Anleitung sogar mit grosser Schrift hervorgehoben , das
man für iNet oft zusätzlich bezahlt

In dem genannten Fall war es nicht so.

B. zeigt ein Handy an in welchem Netz es sich gerade befindet

Es war eine Datenflat, der Flat-Stick wurde mit Laptop genutzt. Es gab keinen Hinweis. Die Person die das nutzte kannte sich nicht sehr gut mit der ganzen Materie aus. Wenn die Person vorher gewarnt worden wäre, würde es nicht soweit gekommen sein. Wer streitet sich schon gerne freiwillig um 2.000,- Euro - oder legt es darauf an wenn er doch gewarnt wurde??

wohnen Sie ja nicht seit gestern in Grenznähe

Ich weiss nicht mit wem du redest den du mit „Sie“ anredest …
Aber die fiktive Person lebt seit 1 Woche in Grenznähe.

sollten das ja eigentlich schon mal mitbekommen haben das auch
ihr Vorgängerhändy sich gelegentlich im Netz der Nachbarn
befindet .

Nein, war nicht so, vorher gab es keine Internet Nutzung in Grenznähe.
Im Gegenteil, die Flat bestand bereits seit Februar wurde aber zuerst im April genutzt und zwar genau 2 Tage lang - und dann kam die €2.000,- Rechnung. 3 Monate davor kam nichts, weil nichts genutzt wurde.

Gerade als Schweizer , oder Grenznähe der Schweiz kenne ich
das , das ein Handy gelegentlich in falsche Netze springt .

Wusste man vorher nicht …

Wenn Sie in Genf am der Arena ( Autosalon Genf etc )
telefonieren wollen , werden sie feststellen das so gut wie
alle Handy’s in Orange.fr eingeloggt sind ( Frankreich )

Weiss die fiktive Person nichts von. Nützt jetzt aber auch nichts, weil ich die Frage nach dem richtigen Anwalt gestellt hatte …

jetzt soll wieder ein Rechtsanwalt gerade biegen , wenn Sie 3
Dinge nicht beachtet haben ??

Wer ist bitte „Sie“ ???
Und ja, wenn die fiktive Person vorher keine Ahnung davon hatte, und nicht direkt gewarnt wurde, ja genau dann möchte diese Person sich bei Anwalt beraten lassen.
Finde ich persönlich für die klügste Idee. Dafür sind Anwälte schliesslich da, um zu beraten wenn man sich übers Ohr gehauen fühlt.

Erst einmal handelt es sich um einen fiktiven Fall und zweitens schonmal sowas von gar nicht um mich …

Und zu guter Letzt hast du meine Frage in keinster Weise beantwortet. Aber viel geredet.

LG Jasmin

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So isser halt der Toni, immer und überall wo es nicht passt die gelbe Masse zu. Muss man nur wissen und entsprechend damit umgehen.

Bester Rat ist bei der Summe immer noch, zum Rechtsanwalt gehen und dort die Situation schildern. Das sind Menschen, die sich im optimalen Fall mit sowas schon sehr lange beschäftigen und wissen was zu tun ist.
Jeder gutgemeinte Hinweis hier ist nur eigene Meinung oder was einem selbst oder Tante des besten Freundes der Schwester vom Uropa widerfahren ist.
Einfach die Antwort auf die eigentlich Frage mitnehmen - kann jeder Anwalt - und den Rest mit dem Anwalt klären.
Vel Glück!
T.

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Hi

Wie soll ich bitte einen Satz formulieren , wenn nicht mit „SIE“

Soll ich lieber schreiben , der fiktive User anstelle der Mehrzahlformulierung für Jedermann der es sein könnte ?

Im Forum ist bei der persönlichen Anrede das „DU“ üblich , also kommt die persönliche Anrede „Sie“ so nicht in Frage .

Ich bin weiterhin am überlegen seit wann es Handy und Handynetze gibt sowie Rouming Gebühren

Ich besitze ein Handy seit 1996 , und mir sind Rouming Gebühren für nutzung ausländicher Netze seit 1998 bekannt .
Also gibt es solche Gebühren schon seit mindestens 14 Jahren und Sie wollen erklären das Sie das nicht kennen , das nicht wussten und Sie niemand gewarnt hat .
Eine Informationsbeschaffung ist nicht immer eine „Bringschuld“ , bei solchen seit Jahren existierenden Dingen der inzwichen mittlerweilen zum alltäglichen Lebens gehörenden Kommunikation , sollte man sich selbst über die Nutzung dieser „Alltagsgegenstände“ informieren .
…oder hat man Sie auch beim Kauf eines Brotmessers gewarnt , das man sich damit schneiden kann ?

Klar können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen , warum nicht , die wollen ja auch von etwas leben …

Aber ob sie dann vor Gericht damit durchkommen ?
Wenn es eine techniche Neuerung wäre , die erst kürzlich auf den Markt gekommen ist , ja gut , eventuell kann man da tricksen , drehen und aussenherum reden
Aber bei Gebühren die es wissentlich schon länger als 14 Jahre auf dem Markt gibt , frage ich mich zumindest ob Sie sich nicht lächerlich machen.

Mit einem weiteren unflortigen Kommentar zu meinem Beitrag kann ich notfalls Leben , denn ich weiss das hier im Forum nicht immer die Antwort gegeben wird , die man sich erwünscht oder erhofft hat

einen schönen Tag noch

Toni

Sie - sie und komich …
Hallo,

Wie soll ich bitte einen Satz formulieren , wenn nicht mit
„SIE“

Du hast „Sie“ geschrieben und nicht „sie“ - und zwar mehrfach.
Kennst du den Unterschied?
komich komich komich …

Soll ich lieber schreiben , der fiktive User

yep, genau das

Ich bin weiterhin am überlegen seit wann es Handy und
Handynetze gibt sowie Rouming Gebühren

Musste nicht, denn das war hier nie die Frage.

Der Rest deinen Geschichte interessiert nicht wirklich … hab ich auch nicht mehr gelesen.

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Hi,

Ich besitze ein Handy seit 1996 , und mir sind Rouming
Gebühren für nutzung ausländicher Netze seit 1998 bekannt .
Also gibt es solche Gebühren schon seit mindestens 14 Jahren
und Sie wollen erklären das Sie das nicht kennen , das nicht
wussten und Sie niemand gewarnt hat .

Es geht um eine Roaming gebühr, obwohl man das eigene Land gar nicht verlassen hat. Nur so der Vollständigkeit halber.

Gruß S

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