Handyrechnung rückwirkend reklamieren

Hallo zusammen,

das ist meine erste Frage bei wer-weiss-was.de. Daher nehmts mir bitte nicht übel, wenn die Frage lang und ausführlich gestellt ist.

Ich habe einen Handyvertrag bei mobilcom-debitel. In diesem Vertrag ist eine SMS-Flatrate ins D1 Netz inbegriffen. Um SMS zu verschicken muss im Handy (welches ich mit dem Vertragsabschluss bekam) eine Nummer in der Mitteilungszenrale hinterlegt sein. Um SMS kostenlos ins D1 Netz zu verschicken muss diese natürlich die Nummer von Mobilcom sein. Leider bemerkte ich erst recht spät, dass sich die Nummer bei jedem Neustart des Handys (sprich wenn es ausgeschaltet war oder der Akku leer ging) verstellte/änderte und dadurch jede SMS berechnet wurde. Auch die, die ins D1 Netz gingen.

Nun meine Frage, kann ich die bezahlten Rechnungen rückwirkend reklamieren, bzw. kann ich mir das zuviel entrichtete Geld ausbezahlen oder gut schreiben lassen?

Im Internet fand ich noch ein Gerichtsurteil, welches mir meine Hoffnung / Vermutung bestätigt hat.
Ich weiss gar nicht ob ich diesen Link hier angeben darf, aber ich machs mal:

http://onlineinfodienst.de/lta-consultants/userfiles…

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Daher bedanke ich mich schon einmal für hilfreiche Antworten :smiley:

Hi,

ich hab mir das Urteil angesehen. - Ich glaube weniger an einen Erfolg in Deinem Fall. - In allen Tarifheften der letzten Jahre ist die Nutzung einer bestimmten SMS-Zentrale immer als Voraussetzung zur Nutzung einer Flat angegeben. - Spar Dir Zeit, Ärger und im Endeffekt auch Geld. - Zahle den Betrag und sieh es als Lehrgeld. Achte in Zukunft auf die SMS-Zentrale!

Dass sich allerdings bei Dir die SMS-Zentrale nach Abschaltung ändert, ist sehr merkwürdig.

Ro