Handyrechnung zahlen trotz unaufgeklärtheit?

hallo leute, sehr wichtige frage!
Person A hat vor einem jahr einen handyvertrag abgechslossen und diesen untercshrieben und peraon B als bürge unterschrieben. damals hatte B jedoch nur einen nebenjob. der verkäufer sagte zu B dass B den vertrag nur mit-untercshreibe damit A diesen vertrag überhaupt genehmigt bekommt. damals war B nicht bewustt dass B einen bürgschaftsvertrag unterschreibe. meine frage: ist der vertrag nichtig, weil der vertrags-verkäufer B nicht richtig aufgeklärt hat? bzw. ist er nichtig weil B mals nur einen nebenjob hatte bzw. weil B nur aus emotionalen gründen unterschrieben hat weil B mit A verwand ist??

Hallo,

eine Bürgschaft ist eine ganz heikle Sache und Unwissenheit schützt hier nicht.

Der Bürge hat sich als Bürge zur Vefügung gestellt, obwohl er wußte, dass er im Falle eines Falles selbst nicht leisten können wird…das könnte auch nach hinten losgehen.

Ansonsten:
http://www.juraforum.de/lexikon/buergschaft

Gruß
M.