Handyreparatur: 2 mal eingesch. jetzt 3.mal Defekt

Guten Abend :smile:

Person A kauft Samsung E250 am 17. Juli 2008

Bis zum circa 20. April 2009 lief das Handy ohne Probleme, ab da an hatte Person A immer kein Netz ( Beziehungsweise Empfang, jedoch konnte Person A nirgends anrufen außer den Notruf).
Neustarten, Sim raus/rein, alles funktionierte nicht.

Also am 23-25 April in den Laden, in dem Person A sein Handy gekauft hat. Die habens eingeschickt.(Laut Reperaturbeleg war das Eingangsdatum der 27. April)

Zurückgekommen ist das Handy circa am 02. Juni, vor Ort im Laden hat Person A das Handy angemacht und ausprobiert. Laut Firma wurde: Elektrisches Bauelement erneuert, Fehler gefunden und behoben. Aber Pustekuchen, gleiche Fehler. Also sofort nochmal eingeschickt.

(Eingangsdatum des zweiten Reparaturbeleges war der 5. Juni)
Reparaturbericht diesmal: elektrisches Bauelement erneuert, Fehler gefunden und behoben, Gerät nach erfolgtem Platinentausch zurück!

Bis zum 16.November funktionierte das Handy noch von Person A. Ab da an zeigt das Handy wieder den gleichen Fehler an, nur Notruf aber kein Netz.

Hat Person A das Recht, das Handy JETZT schon einzutauschen bzw neues Handy zu fordern da 3. mal gleicher Mangel besteht oder kann Person A erst nach der dritten erfolglosen Reparatur sein Recht nach BGB ein neues Handy fordern?

Guten Abend,

der Händler hat sein Recht auf Nachbesserung jetzt verwirkt da er den Mangel am Gerät in 2 Reparaturversuchen nicht erfolgreich abstellen konnte.

Du hast also Anrecht auf Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.

Da du das Gerät aber auch eine ganze Weile genutzt hast (auch wenn du Ausfallzeiten durch die Reparaturen hattest) steht dir nun nicht ohne weiteres ein Neugerät zu bzw. der Händler kann dir einen gewissen Betrag für die Nutzung abziehen, er muss nicht den Neuwert erstatten oder ein Neugerät liefern.

Ich würde versuchen eine einvernehmliche Regelung zu finden. Laut Guenstiger.de kann man ein E250 ab ca. 75 EUR bekommen (Lieferkosten eingerechnet). Es lohnt also nicht, für 120 EUR zum Anwalt zu rennen falls sich der Händler nicht kooperativ zeigt. Aber wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen.

Wenn das Gerät bei Guenstiger.de ab 60 EUR reinem Gerätepreis über die Theke geht (das E250i für knapp über 50 EUR) kostet es den Händler im Einkauf netto geschätzte 45-50 EUR und ggf. teilt ihr euch das, dann hast du für kleines Geld ein nagelneues Gerät und er deine Ansprüche abgegolten.

Falls du ein anderes Gerät kaufst kann man es ja ebenso verrechnen.

Gruß,

MecFleih