Handyüberwachung Extrern

Hallo,

weiß jemand ob einer Überwachten Person mitgeteilt werden muss das sie überwacht wurde um andere Straftaten aufzudecken? Und wird das in den Ermittlungsschriften niedergelegt sodass der Anwalt des Beschuldigten dann Zugriff darauf hat?

Vielen Dank für die schnelle Hilfe

Moin,

soweit ich das weiß:
Eine Offenlegung entsteht nur dann, wenn die Informationen daraus als Beweise für eine juristische Aufarbeitung dienen sollen. Dies dann auch nur gegenüber der Anwaltschaft der Angeklagtenseite und des Klägers.
Ob dies in Form einer Abschrift erfolgt oder das Gespräch als Kopie vorgelegt wird … was sagt denn Dein Anwalt - hier geht es sicher nicht um einen entwendeten Apfel…