Handyumtausch

sehr geehrte damen und herren,
ich habe mir vor ca. 2 monaten ein mobiltelefon(nokia8210) zugelegt. nachdem das display nicht mehr voll funktionsfähig war habe ich das handy vor 2 wochen gegen ein neues umgetauscht. jetzt ist das display wiederfehlerhaft.da ich dauf dieses handy kein wert mehr lege wollte ich es gerne gegen den kaufbetrag zurückgeben und mir ein handy von eienm anderen hersteller zulegen. mein problem ist, dass das handy seiner zeit 299dm incl. vertrag gekostet hat-jetzt aber nur noch 199dm. hab ich somit nur noch einen anspruch auf die 199dm?
danke für eure bemühungen!!

Hallo Ingo,

Die Wandelung als Gewährleistungsanspruch im Kaufrecht beinhaltet Rückgabe gegen Rückerstattung des gezahlten Preises. Also hast du Anspruch auf 299 DM.

Gruß, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die frage ist, ob man nach bereits einem Umtausch, eine Wandelung in Anspruch nehmen kann.
Manche Händler behalten sich vor 2-3 mal den Mangel zu beheben, bevor einen Wandelung genutzt werden kann!

Michael

PS: Schau einfach mal in die AGB’s des Verkäufers!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

falls du mit dem Händler einig wirst, lasse dir bloß nicht den Kaufpreis auszahlen !! Schließlich bekommst du anderswo ein Handy nicht zum subventionierten Preis ohne Abschluß eines weiteren Vertrages. Tausche das Handy also direkt beim Händler
gegen ein anderes Handy zum Tagespreis bei Vertragsabschluß.

Zum anderen könnte es sein, das der Händler das Gerät
nicht zurückhaben will, also auf Nachbesserung besteht.
Schon mal mit dem Verkäufer darüber geredet ?

Gruss
Oliver

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]