hallo, xtina018
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zwei dinge nur kurz vorweg: hier gibt es keine rechtsberatung (kaufverträge sind normalerweise rechtsgeschäfte) und den benannten 02-vertrag kenne ich auch nicht im detail.
dennoch interpretiere ich das beschriebene vertragsverhältnis mal als ratenvertrag (du zahlst monatlich einen betrag mit dem ziel, am ende der vereinbarten zeit rechtmäßiger eigentümer des handy zu sein - bis dahin behält sich o2 alle eigentumsrechte vor. richtig?
selbstverständlich kannst du das handy jemandem anderen zur nutzung überlassen; gegenüber o2 bleibst du allerdings vertragspartner und damit auch schuldner. die pflichten des schuldners (zahlung der monatlichen raten, rückgabe bei verzug, u.ä. vereinbarungen - die müssen im o2-vertrag stehen) kannst du natürlich einzelvertraglich auf den neuen nutzer abwälzen. im fall der fälle wird sich allerdings o2 an dich als ursprünglichen vertragspartner wenden und du müsstest dann zivilrechtlich die ansprüche gegenüber dem anderen nutzer durchsetzen (forderung, anwalt, klage, etc.)
eine andere möglichkeit wäre ggf., o2 um eine vertagsübernahme zu bitten - dann geht der vertrag mit all seinen rechten und pflichten auf den anderen nutzer über und du bist völlig aus dem schuldverhältnis raus. rechtlich die sauberste lösung!
ich hoffe, ich konnte dir helfen.
ciao