Handyversicherung Schadensfall

Sehr geehrte Community,ich habe ein sehr großes Problem bezüglich einer Handyversicherung. Ich selbst bin noch nicht volljährig (17) und besitze ein Handy, das durch meine Eltern gekauft wurde (als Käufer ist mein Vater eingetragen).  Auf dieses Smartphone läuft auch eine Versicherung, ebenfalls auf den Namen meines Vaters. Das Handy selbst wird aber permanent von mir genutzt.Vor kurzem ist das Handy zu Schaden gekommen und ich habe als Verursacher des Schadens meinen Namen im Schadensbericht angegeben. Nun möchte die Versicherung aber wissen, wo sich der „Versicherte“ (mein Vater) zu dem Zeitpunkt aufgehalten hat. Dieser war arbeiten und hat allgemein noch nie das Handy genutzt.Kann ich angeben, dass ich das Handy nutze, jedoch als siebzehnjähriger nur begrenzt geschäftsfähig bin und deshalb den Vertrag auf den Namen meines Vaters laufen habe. Wird die Versicherung in einem solchen Fall die Kosten übernehmen oder werde ich die Kosten zu hoher Wahrscheinlichkeit selbst tragen müssen?

Hallo!

selber Schuld, wenn man so blöd ist !

warum hat nicht Vater die Schadensmeldung ausgefüllt ? Er ist Versicherungsnehmer, sonst keiner. Und er soll die VS-Bedingungen lesen und dann entsprechend agieren !

Hättest Du schon Führerschein und wärst mit Vaters Auto in Unfall verwickelt, hättest Du dann die Schadensmeldung und -abwicklung übernommen.
Wohl nicht, oder ?

und warum hier ?

MfG
duck313

Ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, entschuldigung!Mein Vater hat natürlich den Schadensbericht ausgefüllt und unterzeichnet, jedoch mich als Schadensverursacher eingeschrieben und bezüglich der Frage, wie es denn zu dem Schaden kam, meine Aussage niedergeschrieben. Nun will die Versicherung wissen, wo sich mein Vater zu der Zeit befand. Aber besteht überhaupt eine Chance der Kostenübernahme, wenn er sich gar nicht in der Nähe befand?

Hallo!

Lest doch bitte die Vertragsbedingungen dieser Handy-Versicherung durch.

Es kann doch sein, das Handy ist bei jedem berechtigten Nutzer gegen Beschädigung/Runterfallen/Diebstahl geschützt.

Wenn VS schon nachfragt, dann ist da doch der Knackpunkt in den Vertragsbedingungen !
Vermutlich müsste Vater daneben gestanden haben und Sohnemann das Gerät zum Gebrauch gegeben haben. Dann wäre Runterfallen wohl versichert.

Wie gesagt, lest die Bedingungen durch. Es gilt nur das, was da vereinbart war. Gesetzliche oder allgemeine Regelung gibt’s da nicht.

MfG
duck313

ok, sehr vielen Dank!