Hi,
mal angenommen jemand hat einen 2jahresvertrag mit einem handy-anbieter. Er will den aber nicht mehr und möchte da raus. Die kosten für die ablöse überschreiten, seiner ansicht nach, aber die restlich anfallenden grundgebühren. Er holt sich also eine prepaid-karte und lässt den vertrag so nebenbei weiterlaufen.
Laut diesem muss 6monate vor ablauf (dez. 2004) gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch.
Der vertragsnehmer hat im oktober 2004 ein kündigungsschreiben geschickt, das offensichtlich ignoriert wurde (eben mit bezug auf die kündigungsfrist). Die wollen also nun weiter munter geld.
Wie soll sich derjenige jetzt verhalten??
Bezahlen (will ja den vertrag nicht mehr), nicht bezahlen oder was???
Wie immer dankbar für sachdienliche hinweise
LG Alex:smile:
Hallo?
Laut diesem muss 6monate vor ablauf (dez. 2004) gekündigt
werden, ansonsten verlängert er sich automatisch.
Der vertragsnehmer hat im oktober 2004 ein kündigungsschreiben
geschickt, das offensichtlich ignoriert wurde (eben mit bezug
auf die kündigungsfrist). Die wollen also nun weiter munter
geld.
Und die kriegen ihr Geld auch, irgendwann, irgendwie. Man sollte schon wissen, was in den Verträgen drinsteht, die man unterschreibt. Oder gilt in Deinem Kulturkreis der Oktober als „eigentlich (fast) noch Juni“?
Bei manchen Fragen bin ich mir nicht sicher, ob die überhaupt ernst gemeint sind …
Mal wieder fassungslos:
Levay
Hi,
von Oktober 2004 bis Dezember 2004 sind nach meiner vorläufigen Hochrechnung keine 6 Monate… also verlängert sich der Vertrag und der Netzbetreiber will zu Recht weiter Geld sehen.
Wie soll sich derjenige jetzt verhalten??
Bezahlen (will ja den vertrag nicht mehr), nicht bezahlen oder
was???
Sich über die eigene Blödheit ärgern und weiterbezahlen. Und bis auf weiteres Lehrstoff aus der 1. Klasse, 2. Halbjahr Grundschule wiederholen: „Rechnen im Zahlenraum bis 10“; damit kann man nämlich feststellen wann man bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten spätestens gekündigt haben muß.
Gruß,
MecFleih
damit
kann man nämlich feststellen wann man bei einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten spätestens gekündigt haben muß.
Hallo MecFleih,
ich wollte nur nochmal das Wort hier hervorheben, weil es ja nach wie vor einen Menschen gibt die meinen exakt am letzten Kündigungstermin erst und einzig kündigen zu können.
Gruß ivo
Hi,
wenn er nicht zahlt kommt der Gerichtsvollzieher. Mit Recht!
Die Summen werden sich dann fast verdoppeln.
nicki
Außerdem noch die Chance, den Vetrrag umschreiben zu lassen auf jemand anderen !
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A.
Hi
Außer der Schufa kriegt er noch nen Wirtschaftseintrag bei der Firma Bürgel, so dass kein vertrag mehr geschlossen werden kann !
Hi Alex,
Wie hoch ist denn derzeit die Grundgebühr, wann ist das reguläre Vertragsende ?
Tut mir leid, versteh nicht, was damit genau gemeint ist.Er hat die Kündigung im Oktober geschickt für Dezember ?
Normalerweise ist Kündigungsfrist 3 Monate vor dem Vertragsende
wie auch oben angemerkt, sind noch ein paar Fragen auf.
Da Du für einen Freund fragen tust, frag ihn doch bitte nach Vertragsrelevanten Daten.
- Wann war Vertragsbeginn ?
- War eine Vertragsverlängerung mti Gesprächsguthaben oder einem neuem Handy ?
- Welche Grundgebühr fällt monatlich an ?
- Was für ein Angebot bezüglich Abschlussrechnung machte der Anbieter ( hier : normalerweise alle Grundkosten bis Vertragsende )
- Wurde schon in erwägung gezogen, den Vertrag auf jemanden anderen umzuschreiben ?
Wenn die 5 Fragen geklärt sind, kann auf jedenfall weiterer Handlungsweg Tipps genannt werden.
Gruß
BlueSin
Ich bin ja mal gespannt, was Fragen wie
- Wann war Vertragsbeginn ?
- War eine Vertragsverlängerung mti Gesprächsguthaben oder
einem neuem Handy ?
- Welche Grundgebühr fällt monatlich an ?
- Was für ein Angebot bezüglich Abschlussrechnung machte der
Anbieter ( hier : normalerweise alle Grundkosten bis
Vertragsende )
damit zu tun haben, und welchen Unterschied es für die Auskunft machen soll, ob die Grundgebühr nun z.B. 10 Euro oder 20 Euro beträgt.
Mit Spannung erwarte ich das hier:
Wenn die 5 Fragen geklärt sind, kann auf jedenfall weiterer
Handlungsweg Tipps genannt werden.
Levay
Hi Levay,
der Unterschied ist die von ihm angesprochene Rechung. Je nachdem wie lange der Vetrrag noch läuft und wie hoch die Grundgebühr ist, kann man sagen, ob die Abschlussrechnung richtig oder falsch ist!
In Sachen Vertragsverlängerung - wenn die durchgeführt wurde sind es oft andere Vertragslaufzeiten als bei einem Vertrag der nicht verlängert wurde.
Gruß Blue
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In Sachen Vertragsverlängerung - wenn die durchgeführt wurde
sind es oft andere Vertragslaufzeiten als bei einem Vertrag
der nicht verlängert wurde.
Gruß Blue
Hi,
genau daran habe ich auch gedacht. Mein Handyvertrag läuft am 23.01 aus und ich habe nicht gekündigt weil ich den Vertrag weiter nutzen will. Mache ich jetzt gar nichts, verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate. Ich habe mich aber auf weitere 2 Jahre festgelegt und konnte als Bonus dafür wahlweise 100 Euro Gesprächsguthaben oder ein neues Handy bekommen. Hab jetzt ein neues Handy mit Camera, nette spielerei. 
Ich würde empfehlen einmal genaue Beratung des Anbieters einzholen. Irgend etwas bieten die doch alle. Und dann am besten sofort kündigen, also mit Termin der Vertragsablaufzeit. Kündigung gut aufheben.
Gruß,
Stephan
Hi
genau das denk ich eigentlich auch.
Nur er hat ja geschrieben, das er den Vetrag nicht mehr haben will und deshalb is es halt mal Interessant zu erfahren wann das eigentliche Vertragsende ist und dann kann man da besser helfen.
Das klärende Gespräch was Stephan emphielt - bestens ! Jedoch gehören immer 2 dazu ( leider ). So wie ich’s gelesen hab will er ja garnicht mehr und will da auch kein gespräch nur raus & wech.
Da halt mal ner Umschreibung auf jmd. anders nachdenken…
Gruß
Blue
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Unglaublich
Hallo,
was würdest du denn sagen, wenn z.B. dein Vermieter keinen Bock mehr hat dir deine Wohnung zu vermieten, weil er jemanden gefunden hat, der mehr Miete zahlt, und dich einfach, ohne Einhaltung von Fristen rausschmeißt, gleichzeitig aber die Miete weiter kassiert?
In diesem Fall würdest Du doch sicher auch auf die Einhaltung des Vertrages bestehen.
Ich kann immer nur mit dem Kopf schütteln, wie einige Leute stets auf die Einhaltung (oder auch Nichteinhaltung) von Verträgen ausschließlich im eigenen Sinne bestehen.
Ein Vertrag ist eine Willenserklärung für alle Vertragspartner und ist daher immer einzuhalten.
Kopfschüttel…
Matthias
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