Handyverträge: privat oder geschäftlich?

Hallo,

ich habe eine GmbH mit zwei weiteren Gesellschaftern gegründet. Unsere Mitarbeiter benutzen ihre Handys (mit O2 Flatrate) sowohl geschäftlich, als auch privat. Die GmbH sollte die Handykosten daher nur zu einem Teil übernehmen. Wir wollen die Kosten gerne 50/50 zwischen Firma und privat aufteilen.

Nun meine Frage, um die Kosten optimal steuerlich absetzen zu können:

  • soll die GmbH die Handyverträge schließen und dafür 50% der Kosten von den Mitarbeitern rückerstattet bekommen?
    oder
  • sollten die Mitarbeiter die Handyverträge privat schließen und dafür 50% der Kosten von der GmbH rückerstattet bekommen?

Ich freue mich auf ein paar Erfahrungswerte. Vielen Dank!

Ronaldo

Sorry, da kann ich nichts zu sagen, weil der Nachweis nicht so einfach ist wie bei einem Fahrzeug, wo mann ein Fahrtenbuch führt und alles klar ersichtlich ist. Persönliche gehe ich den Steitigkeiten mit dem Finanzamt aus dem Wege, weil ich klar abgrenze: Ein Handy komplett Geschäft, ein anderes komplett Privat. Mit anderen Kosten wie Drucker, Computer, Testnetztelefon mache ich das genau so.

Hallo
naja also ich würde es über die Firma laufen lassen rein Bauchmässig
Ich weiß nicht ob das so steuerrechtlich viel mehr oder weniger ist jedoch könnte man versuchen andere Tarife zu bekommen und beim Lohnsteuerjahresausgleich ist es glaub ich einfacher für den privaten Mann.Oft erkennen die das vllt nicht wirklich an bei dem privaten Menschen.
Wissen tu ich das auch nicht so richtig vllt wirst du eines anderen belehrt und du bekommst deine Antworten von jemanden anders.
LG Mausi

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

so einen Fall hatte ich noch nie…

Wenn Sie von einem berufl. Anteil von 50 % ausgehen würde ich den Bruttoarbeitslohn der Mitarbeiter entsprechend um die paar Euro mtl. kürzen. Dadurch sparen Sie und Ihre Mitarbeiter noch entsprechend Sozialabgaben.

ich persönlich würde die Verträge mit Einzelverbindungsnachweise zur besseren Kontrolle über die Firma abschließen. Aber am besten fragst du deinen Steuerberater.
Susanne

Hallo Ronaldo,
ich würde mir überlegen, die Verträge über die Firma abzuschließen, da dann die Vorsteuer erstattet werden kann. Schließt der Arbeitnehmer ab, dann kann keine Vorsteuer vom Amt erstattet werden.
Beim Vertrag über die die GmbH wird die GmbH also nur mit 50 % abzüglich 19 % belastet.
Gruß