Handyvertrag

Hallo,

folgende Situation, Person B hat den Handyvertrag von Person A bei einem Zwischenhändler verlängert ohne das Person A etwas davon wusste, es sollte eine Weihnachtsüberaschung werden. Bei der Vertragsverlängerung wurde ein Handy vom Typ x gekauft. Als Person A den Vertrag selbst beim Serviceprovider verlängern wollte und ein anderes Handy kaufen wollte, kam die Überraschung heraus.

Da Person A einen anderen Vertrag mit anderen Konditionen und einem anderen Handy haben will, gibt es das Problem, das der Zwischenhändler den Vertrag den er so nicht hätte abschliesen dürfen(Zustimmung Vertragsinhaber, Person A fehlte). Ihn auch nicht zurücknehmen will und das Handy (orginalverpackt und unbenutzt) nach den vergangenen 3 Wochen nicht zurücknehmen will.

Wie kann der Vertrag rückgängig gemacht werden, bzw. wie wird man das Handy wieder los, ohne das Person B rechtlich belangt wird?

Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Michael

Wie kann der Vertrag rückgängig gemacht werden, bzw. wie wird
man das Handy wieder los, ohne das Person B rechtlich belangt
wird?

Gar nicht. Das versteht sich doch von selbst! Wenn B so was tut, uss er dafür auch geradestehen. Ansonsten hätte ja der Serviceprovider das Nachsehen… Das ist jedenfalls der Grundsatz. Wenn jemand als Vertreter ohne Vertretungsmacht auftritt, hängt die Wirksamkeit seines Handelns vom Vertretenen ab, der seine Genehmigung erteilen kann (§ 177 BGB). Ansonsten haftet der Vertreter (§ 179 BGB).

Levay