Handyvertrag 2 Nummern kündigen

Hallo an alle.

Habe ein Problem mit mobilcom-debitel.
Ich hatte einen Vertrag mit 2 Nummern aber unter einer Kundennummer, folglich unter einem Vertrag abgeschlossen.
Nach 2 Jahren habe ich den Vertrag fristgerecht gekündigt,
mit wurde aber nur für eine der 2 Nummern gekündigt, obwohl ich im Schreiben mit Kundennummer den Vertrag an sich gekündigt habe.
Bekomme ich jetzt noch mein mein Recht und kann die zweite Nummern wie die erste kündigen ohne wieder 2 Jahre im Vertrag zu stecken?
Danke für eure Hilfe

Hy,

was sagt denn mobilcom-debitel dazu?

Gruß
h.

Hallo,

Ich hatte einen Vertrag mit 2 Nummern

Das kenne ich im Mobilfunkbereich nur, wenn eine eine Festnetznummer ist. In der Regel sind das immer zwei Verträge oder eines ist ein Zusatz vertrag (Partnerkarte oder wie auch immer genannt). Beim Zusatzvertrag könnte es irgendwo eine Klausel geben, daß er automatisch mit dem Hauptvertrag gekündigt wird - manchmal aber auch, daß er als eigenständiger Vertrag weiterläuft…

aber unter einer Kundennummer

Das sagt wenig, Rahmentarifkunden (in der Regel Geschäftskunden) haben viele Verträge unter einer Kundennummer.

Nummern wie die erste kündigen ohne wieder 2 Jahre im Vertrag
zu stecken?

In der Regel ist die Verlängerung nur 1 Jahr.

Cu Rene

Hallo,

es sind 2 Handynummern. Ein Duo-Vertrag, bei dem man 2 Grundgebühren bezahlt und auch für jede Karte jeweils einen Tarif.
gekauft wurde es als Bundle, in dem sich noch eine Spielekonsole befand.
Auf einer Rechnung, die ich gerade vor mir habe, steht eine Position mit Kombi-Karte.

Mobilcom arbeitet im Graubereich. Nichts was nicht schriftlich festgehalten ist, gilt. Also: Kündigung für beide Nummern wiederholen, auf jeden Fall auf schriftliche Bestätigung BESTEHEN.

Ja, da ich ja den Vertrag fristgerecht gekündigt habe, habe ich ein Schreiben in der Hand, aber mir ist dann erst im nächsten Monat aufgefallen, dass immer noch die Hälfte des Betrages abgebucht wird und da habe ich gemerkt, dass mobilcom nur eine Nummer gekündigt hat, obwohl davon nichts in meinem Kündigungsschreiben stand.
Was nirgenda explizit steht, wird von denen ausgenutzt. Aber im Gegenzug kann ich dann ja auch mein Recht fordern und die zweite Nummer rückwirkend kündigen und das Geld zurück verlangen???

Mobilcom arbeitet im Graubereich. Nichts was nicht schriftlich
festgehalten ist, gilt. Also: Kündigung für beide Nummern
wiederholen, auf jeden Fall auf schriftliche Bestätigung
BESTEHEN.

hast du beide Nummern schon im 1. Schreiben gekündigt? Dann Mobilcom mit Verweis darauf nochmal anschreiben, nichts zahlen, Abbuchungen reücxkgängig machen, wenn zu Unrecht erfolgt.

Ich habe den Vertrag unter Angabe der Kundennummer gekündigt. Ich bin davon ausgegangen, dass dies reicht, da ich den Vertrag unter der Kundennummer auch eröffnet habe. Und da alles zusammen gehört, ist auch nirgends ersichtlich, dass ich explizit beide Nummern erwähnen muss.

hast du beide Nummern schon im 1. Schreiben gekündigt? Dann
Mobilcom mit Verweis darauf nochmal anschreiben, nichts
zahlen, Abbuchungen reücxkgängig machen, wenn zu Unrecht
erfolgt.

Erwähnen müssen vielleicht nicht, aber ist sinnvoll und sicherer. Auf jeden Fall Kündigung mit Bezug auf das erste schreiben wiederholen und Betsätigung für beide Nummern verlangen.