Handyvertrag anderes als Besprochen! Was Nun ?

Guten Tag,

Angenommen sei folgender Fall:

Ein Handyanbieter nennen wir Ihn einfach mal U2 stellt auf der Homepage verschiedene Tarife dar.

Jemand sucht jetzt im Internet seinen passenden Tarif aus den er haben will, druckt sich diesen aus und geht damit in ein U2 Geschäfft vor Ort.

Der Kunde legt erklärt dort seine Wünsche und legt den Ausdruck vor.
Er Schliesst eine Vertrag über 24 Monate ab in dem glauben alle Konditionen so zu bekommen wie er es ausgedruck hatte.

Im Nachhinein stellt sich aber heraus das es einige Konditionen nur gibt wenn man den Vertrag Online im Internet abgeschlossen hatte.
Dies wurde bei dem Abschluß im Laden nicht erwähnt und sich geschickt drum herum gedruckst.

Kann man diesen Vertrag sofort Kündigen ?
Wenn z.b. der Kunde eine abgelaufenden Personalausweis mithatte und das Personal im U2 Geschäft das Gültigkeitsdatum des Ausweises im Vertrag verfälscht. Dürfte man dann Kündigen ?

Vielen Danke!

hi,

Ein Handyanbieter nennen wir Ihn einfach mal U2 stellt auf der
Homepage verschiedene Tarife dar.
Jemand sucht jetzt im Internet seinen passenden Tarif aus den
er haben will, druckt sich diesen aus und geht damit in ein U2
Geschäfft vor Ort.
Der Kunde legt erklärt dort seine Wünsche und legt den
Ausdruck vor.
Er Schliesst eine Vertrag über 24 Monate ab in dem glauben
alle Konditionen so zu bekommen wie er es ausgedruck hatte.
Im Nachhinein stellt sich aber heraus das es einige
Konditionen nur gibt wenn man den Vertrag Online im Internet
abgeschlossen hatte.
Dies wurde bei dem Abschluß im Laden nicht erwähnt und sich
geschickt drum herum gedruckst.
Kann man diesen Vertrag sofort Kündigen ?
Wenn z.b. der Kunde eine abgelaufenden Personalausweis
mithatte und das Personal im U2 Geschäft das Gültigkeitsdatum
des Ausweises im Vertrag verfälscht. Dürfte man dann Kündigen

nein, kannst du nicht. du hast
schließlich in dem laden einen
vertrag unterschrieben. da du es
versäumt hast den inhalt zu
prüfen, ist es nicht sie schuld,
im rechtlichen sinne, von u2.

der personalausweis ist nicht
bestandteil des vertrages, man
hätte sich auch bei der nummer
vertippen können.

sicher hat u2 unsauber gehandelt,
aber du hast ebenso mitschuld,
weil verpasst wurde, die konditionen
zu prüfen. aud der homepage von u2
geht hervor, daßonline andere
tarife angeboten werden.

verbuch es unter lehrgeld. leider
konnte ich dir keine bessere
nachricht geben.

cu
alex

Hi,

Sicherlich, man könnte dieses beinahe Aktzeptieren.
Was jedoch quer im Magen liegt ist, das der Jemand ja eine genau Tarifbeschreibung aus dem Internet ausgedruckt hatte und im Laden genau diesen Haben wollte und was anderes bekommen hat.

Im Grunde ja Betrug !

Oder sehe ich das jetzt Falsch ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo !

Hi,

Sicherlich, man könnte dieses beinahe Aktzeptieren.
Was jedoch quer im Magen liegt ist, das der Jemand ja eine
genau Tarifbeschreibung aus dem Internet ausgedruckt hatte und
im Laden genau diesen Haben wollte und was anderes bekommen
hat.

Im Grunde ja Betrug !

Wenn es die Tarifbeschreibung ist, die noch im Web steht, da steht explizit „bei Online Bestellung“ bei den 100 Frei-SMS dabei (dazu eine Fußnote, die auf die Einschränkungen (teure Hotline, Rechnung nur Online) bei Online-Abschluss hinweist). Das er die Frei-SMS dann im Laden nicht bekommt, ist eigentlich logisch, wo soll da der Betrug sein ? Der Tarif ist ja ischer der Gleiche, und der Verkäufer im Laden hat die 100 Frei-SMS sicher nicht explizit bestätigt.

Alexander

hi kurt,

Sicherlich, man könnte dieses beinahe Aktzeptieren.
Was jedoch quer im Magen liegt ist, das der Jemand ja eine
genau Tarifbeschreibung aus dem Internet ausgedruckt hatte und
im Laden genau diesen Haben wollte und was anderes bekommen
hat.

nein, da dieser ausdruck
nicht bestandteil des
vertrages ist.

Im Grunde ja Betrug !

nein, dummheit

Oder sehe ich das jetzt Falsch ?

sieh es wie du willst,
du hattest eine fiktive
frage gestellt und ant-
worten erhalten.

ob du nun andere schritte
einleiten willst liegt an
dir und deinem verstand.

cu
alex

Hallo!

Es kommt drauf an, was genau in diesem Ausdruck steht. Indem man dieses abgegeben hast, hat man ein Vertragsangebot mit dem Inhalt dieses Ausdruckes gemacht. Der Handybetreiber kann es annehmen oder auch nicht. Sagt der Handybetreiber nichts und entspricht dem Angebot dadurch, dass er das Handy freischaltet, dann ist der Vertrag zu diesen Konditionen zu Stande gekommen. Sagt der Handynetzbetreiber, nein zu diesen Konditionen schließe ich nicht ab (was er natürlich darf), aber zu anderen schon, dann könnte (das hängt jetzt von der genauen Konstellation ab) entweder ein neuerliches Angebot seitens des Handynetzbetreibers vorliegen, welches man wiederum ablehnen kann oder aber es wurde einach der Vertragsabschluss abgelehnt.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

das ganze ist sehr rechtstheoretisch. In dem Falle würde ja auch der BGB §119 eventuell greifen.

Ich persönlich kann mir zudem gut vorstellen, dass der Kunde nicht auf den Unterschied zum Online-Tarif hingewiesen wurde.

Gruß Ivo

Betrug ist es nicht… aber eventuell ein Anfechtungsgrund.

Gruß ivo