Hallo,
mein Handy-Verrtag läuft demnächst aus, der Anbieter verlangt 37 EUR Deaktivierungsgebühr, meiner Meinung nach zu viel.
Nun habe ich bereits erfahren, dass Pauschalsummen als Dea-Gebühr nicht rechtmäßig sind und man den Anbieter auffordern kann, eine Abrechnung auf Basis der für ihn entstehenden Kosten zu erstellen.
Gut und schön, er hat allerdings eine Einzugsermächtigung und kommt somit zu „seinem“ Geld.
Frage: Ist es rechtmäßig bzw. kann diese Einzugsermächtigung bei der Bank gesperrt werden; zusätzlich ein Schreiben an den Anbieter, dass er zukünftig eine Rechnung schickt?
Alexander
schriftliche Mitteilung
Hallo Alex,
ich schlage vor, daß Du Deinem Vertragsanbieter einen Brief schreibst, in dem Du mitteilst, daß Du ihm die Einzugsermächtigung für Dein Konto entziehst. Ein Einschreiben reicht aus.
Gruß Robert.
Aber Vorsicht.
Hi auch!
Man sollte bei Kibbeleien mit seinem Mobilfunkanbieter immer bedenken, daß man eine Schufa-Klausel unterschrieben hat, und ein Eintrag dort wird Dir in Zukunft weit mehr Probleme bereiten, als die Zahlung von 37 EUR.
Zahle lieber unter Vorbehalt und warte ab, wie in Sachen DEA mal von höchster Stelle entschieden wird, ich glaub, dort sind z.Zt. noch ein oder mehrere Prozesse anhängig.
Gruß
Markus
Hi Alex,
sind die Deaktivierungsgebühren im Handy-Vertrag vereinbart?
Und ist dort auch die Höhe der Gebühr festgelegt?
Gruß,
Francesco
Hallo Francesco
Dort verweisen Sie (glaube ich) auf die AGK und die Gebührenliste. Muss heute abend noch mal nachsehen.
Alexander
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Hallo,
es heisst:
„… stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu den sich aus der Preisliste ergebenden Tarifen (einschließlich Umsdatzsteuer) in rechnung, die u. a. aus folgenden Entgelten bestehen:“
…
„Deaktivierungsgebühr: einmalig nutzungsunabhängiges Entgelt, das bei Deaktivierung von Mobilfunk-Dienstleistungen erhoben und mit der rechnung des betreffenden Monats eingezogen wird.“
Eine Preisliste liegt nicht bei.
Alexander